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BFD Gelder Voraussetzung

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ProfessorTe:
Hallo,

mich würde mal interessieren, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen um sich bspw. die Kosten für das vergangene Semester zurückzuholen. Die Maßnahme ist genehmigt und das Semester ist beendet, ohne jedoch die Prüfung zu schreiben. Nun gibt es kein Geld zurück weil das Semester ja nicht "abgeschlossen" wurde. Wo genau steht dies denn in den Unterlagen des BFD?

Gruß

KlausP:
Da müssen Sie schon den BFD fragen.

wolverine:
Eigentlich wird das vorher festgelegt. Wenn ich mich noch richtig erinnere, stand bei mir, dass ich ab dem dritten Semester einen Leistungsnachweis einreichen muss.
Manchmal habe ich dann halt noch irgendwo einen Grundlagenschein gemacht. War jedenfalls immer möglich. 

Papierberg:
Die Voraussetzungen für eine Kostenerstattung sind im Bewilligungsbescheid der jeweiligen Maßnahme/des betreffenden Semesters explizit aufgeführt. Dort sollte auch die Rechtsgrundlage zu finden sein, nach der Sie Teilnahme und Studienfortschritt nachweisen müssen. Falls Ihnen die Passagen im Bewilligungsbescheid keinen Aufschluss zu Ihrem Problem geben, bzw. die Entscheidung aus Ihrer Sicht nicht ausreichend begründen, lassen Sie sich Ihren Fall durch BFD erläutern und fragen Sie dort nach der entsprechenden Vorschrift.

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