.. soll wohl so befohlen sein - da ich aber nicht Empfänger des Befehl bin, habe ich diesen nicht schriftlich.
Soll aber nach Auskunft eines KaLeu ein Befehl der SKB für alle RSU Kp seien.
Schwer vorstellbar, denn in gewissem Rahmen können die Inspekteure der TSK / Orgbereiche zwar Sonderregelungen zur Anzugordnung befehlen, diese finden ihre Grenze aber in der Uniformanordnung des Bundespräsidenten, und dort ist festgelegt, dass dann, wenn Barette getragen werden, diese mit dem der Waffengattung (Hust! Gemeint ist natürlich die Truppengattung.
) entsprechenden Emblem zu versehen sind. Damit wäre es zwar vorstellbar, dass der InspSKB Heeresuniformträgern der RSUKr einheitlich das Tragen des marineblauen Baretts befiehlt, es müssten dann aber die jeweiligen Barettabzeichen getragen werden (so wie auch bei den OA / studierenden Offizieren). Dass die gesamten RSUKr einheitlich ein marineblaues Barett tragen, müsste schon daran scheitern, dass es in Luftwaffe und Marine Verwendungsreihen gibt, für die kein Barettabzeichen existiert.
Insofern würde mich die schriftliche Fassung eines solchen Befehls auch interessieren.