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Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Reiskosten tägliche Anfahrt zum Standort  (Gelesen 3268 mal)

zitze712

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Reiskosten tägliche Anfahrt zum Standort
« am: 28. August 2017, 18:07:27 »

Hallo Zusammen,

ich absolviere eine RDL z. Zt. und habe jeden Tag Fahrtkosten, die ich aufnehmen muss, da meine Unterkunft (gestellt durch BW) 7Km vom Standort entfernt ist.
Werden diese Reisekosten erstattet? Ich nutze die öffentlichen Verkehrsmittel und sammle fleißig die Tickets.

DAnke für Eure Hilfe
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LwPersFw

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Antw:Reiskosten tägliche Anfahrt zum Standort
« Antwort #1 am: 29. August 2017, 14:01:22 »

Einmal damit beim Refü beraten lassen... ob dies in Ihrem Fall anwendbar ist... ??

A2-1300/0-0-2

"7.1.1 Unterkunft (§ 4 Wehrsoldgesetz)

7002. Grundsätzlich haben RDL nach Maßgabe der VwV über die Verpflichtung zum Wohnen in
Gemeinschaftsunterkunft (Anlage 12.1 zur A1-1800/0-6570) Anspruch auf unentgeltliche
Gemeinschaftsunterkunft.

Kann eine Gemeinschaftsunterkunft ausnahmsweise nicht gestellt werden, können unter weiteren
Voraussetzungen Fahrtkosten für die Fahrt zwischen Unterkunft und DSt erstattet werden 121.

(121) Zentralerlass B-1457/4 „Fahrkosten für Wehrdienstleistende bei fehlender Unterkunft“."
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F_K

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Antw:Reiskosten tägliche Anfahrt zum Standort
« Antwort #2 am: 29. August 2017, 14:06:29 »

"Damals", als ich sogar in einer Kaserne in einer anderen Stadt untergebracht war, habe ich einen "silberling" gestellt bekommen, um die Strecke zu absolvieren.

Ich gehe daher davon aus, dass diese Kosten dienstlich entstanden sind und auch abzufinden sind - ohne die Vorschriftenlage zu kennen.
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PeterPeters

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Antw:Reiskosten tägliche Anfahrt zum Standort
« Antwort #3 am: 29. August 2017, 16:17:34 »

Gab vor einigen Monaten eine Weisung vom BAIUDBw diesbezüglich.

Quintessenz: Fahrtkosten zwischen bereitgestellter Unterkunft( Hotel/Kaserne etc.) und dem Dienststelle werden bezahlt.
Es gab eine Zeit, bei der es eine 3Km Grenze ab, ab der erst bezahlt wurde. ( Bei 7 Km müsste der ReFü ohnehin bezahlen)

Einfach mal im Intranet mal nach der Weisung suchen, ansonsten schau ich morgen nochmal bei Gelegenheit

Gruß
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LwPersFw

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Antw:Reiskosten tägliche Anfahrt zum Standort
« Antwort #4 am: 29. August 2017, 21:46:47 »

Grundlage sind die Ausführungen in der A2-1300/0-0-2 i.V.m. B-1457/4 und dem Leistungskatalog FWDL/RDL Abschn. "Unterkunft".
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