Autor: Andi
« am: 21. Juli 2019, 11:03:54 »Nein, denn es ist nunmal grundsätzlich so, dass EU nicht gewährt werden darf. Einzige Ausnahme: Durch die Gewährung kommt es nicht zu einer Verzögerung des Verfahrens.
Gruß Andi
Gruß Andi
AUS AKTUELLEM ANLASS:
in letzte Zeit häufen sich in Beitragen einige identifizierbaren Daten:
Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden
Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen
Wenn gegen einen Soldaten disziplinar ermittelt wird darf ihm grundsätzlich bis zum Abschluss der Ermittlungen kein Erholungsurlaub gewährt werden.