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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: LetterT am 19. Juli 2019, 15:34:16

Titel: Darf der Chef das?
Beitrag von: LetterT am 19. Juli 2019, 15:34:16
Guten Tag.

Meine Dienstzeit endet am 31.07.19.
Darf der KpChef meinen Resturlaub von 9 Tagen bis dahin aus disziplinarischen Gründen verwehren?
Titel: Antw:Darf der Chef das?
Beitrag von: OFwNick am 19. Juli 2019, 15:38:40
Nein
Titel: Antw:Darf der Chef das?
Beitrag von: SolSim am 19. Juli 2019, 17:09:34
Was für Gründe sollen das denn sein?
Titel: Antw:Darf der Chef das?
Beitrag von: Andi am 19. Juli 2019, 17:22:52
Wenn gegen einen Soldaten disziplinar ermittelt wird darf ihm grundsätzlich bis zum Abschluss der Ermittlungen kein Erholungsurlaub gewährt werden. Ausnahmen liegen im Ermessen des ermittelnden Disziplinarvorgesetzten/Wehrdisziplinaranwalts.

Gruß Andi
Titel: Antw:Darf der Chef das?
Beitrag von: justice005 am 20. Juli 2019, 09:18:39
Zitat
Wenn gegen einen Soldaten disziplinar ermittelt wird darf ihm grundsätzlich bis zum Abschluss der Ermittlungen kein Erholungsurlaub gewährt werden.

Quelle?

Das habe ich noch nie gehört...

Titel: Antw:Darf der Chef das?
Beitrag von: Andi am 20. Juli 2019, 15:03:10
A-2160/6, Satz 1184 und 1185. Hat sich inhaltlich in den letzten 30 Jahren nicht geändert.
Urlaub darf auschließlich dann genehmigt werden, wenn sichergestellt ist, dass das Verfahren nicht verzögert wird. Bei jemandem, der noch 11 Tage Dienst hat wird es eventuell eng noch all das zu tun, was getan werden muss...

Gruß Andi
Titel: Antw:Darf der Chef das?
Beitrag von: 2Cent am 20. Juli 2019, 17:06:58
Verfahrensverzögerung vs. Grundsätzlich ist aber schon ein unterschied.
Titel: Antw:Darf der Chef das?
Beitrag von: Andi am 21. Juli 2019, 11:03:54
Nein, denn es ist nunmal grundsätzlich so, dass EU nicht gewährt werden darf. Einzige Ausnahme: Durch die Gewährung kommt es nicht zu einer Verzögerung des Verfahrens.

Gruß Andi