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Zusammenfassung

Autor: Superho
« am: 30. September 2009, 19:59:01 »

Danke für deine Antwort ulli76.
Autor: Jen2104
« am: 30. September 2009, 17:53:03 »

@ Ulli 76: Vielen Dank für die Antwort, dann werde ich mir vor Dienstbeginn doch noch ein Rezept für 6 Monate holen :-)
Autor: ulli76
« am: 30. September 2009, 17:45:47 »

Selbst minimale Beschwerden sind bei deiner Erkankung ein NO-Go. Wenn ich die Vorschrift richtig im Kopf habe, gilt das sogar dauerhaft, auch nach einer ausgeheilten Episode. Die Gefahr, dass du einen Rückfall erleidest ist nun mal da. Das ist beim Umgang mit Schusswaffen nun mal zu gefählich.

Zumal die Bedingungen beim Bund (Streß, Schlafmangel etc.) nicht gerade für die Ausheilung der Erkrankung günstig sind.
Autor: Superho
« am: 30. September 2009, 17:35:41 »

ulli76: Gilt es auch nachdem ich mehr als 6 Monate das Medikament eingenommen habe und ich sehr minimale beschwerden habe?
Autor: ulli76
« am: 30. September 2009, 17:15:21 »

@superho: um noch eine zweite fachkompetente Meinung zu bekommen: Deine Erkrankung und ein Dienst an Waffen vertragen sich nicht. Und es wird vermutlich nicht T4, sondern T5 bei rauskommen.

@jen: Die Pille zahlt die Bundeswehr nur wenn es einen medizinischen Grund dafür gibt (und dann muss es genehmigt werden). Der Truppenarzt darf die Pille allerdings auch als Privatrezept verschreiben (also du musst dann für´s Rezept an sich nicht extra zahlen). Zum Gynäkologen kannst du weiterhin zur Vorsorge- du bekommst einfach ne Überweisung vom Truppenarzt dafür.
Bei uns wird das so gehandhabt,dass wir nicht dauerhaft auf Privatrezept verschreiben wenn die Soldatinnen nicht regelmäßig zum Gyn gehen.
Propezia und Co. kann man sich auch verschreiben lassen, muss es dann aber selber zahlen.
Autor: Superho
« am: 30. September 2009, 16:08:55 »

Habe ich bereits gemacht falls es noch jemanden interessiert. Ich muss trotzdem morgen zur Kaserne kommen(nicht Kreiswehrersatzamt) um mich untersuchen zu lassen. ;)

So wie ich MediNight entnehmen kann wird wohl ein T4 draus. :-[
Autor: MadMax-112
« am: 30. September 2009, 15:55:02 »

Ja das is richtig, das er seine Gesundheitsveränderung dem für im zuständigen KWEA hätte melden müssen.
Autor: MediNight
« am: 30. September 2009, 15:46:56 »

Das ist durchaus richtig, dass ich erstens nicht der für den Kameraden "Superho" zuständige Truppenarzt bin und zweitens bin ich überhaupt kein Truppenarzt (mehr). Ich bin mittlerweile "Arzt für höheren Schriftverkehr" in einer entsprechenden Stabsverwendung auf der Ebene eines Kommandeurs und DV, Stufe 2! Ich kann aber feststellen, was die Vorschrift sagt und ich kann feststellen, welche Erkrankung mit einem angegebenen Medikament therapiert wird! Und wenn diese Erkrankung nicht mit der Eignung für den Wehrdienst vereinbar ist, kann ich auch das erkennen ;) ! Mehr habe ich nicht getan und ich will meine Aussage auch nicht überbewertet wissen! Sie haben vollkommen recht damit, dass die letzte Entscheidung der Kollege trifft, der die Einstellungsuntersuchung vornimmt. Aber der kann auch nur richtig entscheiden, wenn er nicht vom Probanten angelogen wird!

Aber wir sollten auch die Augen vor den oben erwähnten Fakten nicht verschließen! Daher habe ich versucht, ihn ein wenig vorzubereiten auf das, was aller Wahrscheinlichkeit nach auf ihn zu kommen wird! Und der Verstoß gegen die Auflagen der Wehrüberwachung ist definitiv auch nicht weg zu diskutieren, oder?
Autor: MadMax-112
« am: 30. September 2009, 15:19:00 »

Zitat
bin ich Arzt

ich schätze aber mal nicht das Sie der für Superho zuständige Arzt sind. Ein öffentliches Forum ist bestimmt nicht der richtige Platz um fern Diagnosen zu stellen, da meines wissen die Ärzte egal ob zivil oder militärisch zur verschwiegenheit verpflichtet sind.
Das ist Aufgabe des Truppenarztes.

Autor: lustigerkerl
« am: 30. September 2009, 15:08:11 »

vl sag ich ja zuviel aber hir die diagnose :

Lang 1/2 negativ , Titmus-Fliege positiv , Titmus-Ringe 140

also was die fahrerlaubnis angeht . pkw darf ich fahren ;)
Autor: MediNight
« am: 30. September 2009, 15:04:25 »

Nicht wirklich ;) ! Schaun Sie mal hier: http://www.wehrpflichtrecht.de/erlasse/zdv461/18.pdf

Aber mit einer Fahrerlaubnis der Klassen BCE wird es wohl nichts werden ...
Autor: lustigerkerl
« am: 30. September 2009, 14:55:33 »

medinight , eine frage

ist eingeschränktes stereo sehen ein grund zum ausmustern ? wird das im standort überhaupt noch geprüft ?

im kwea sowie im znwg wussten die ärzte das ich da meine probleme habe . habe trotzdem t2 bekommen und wurde angenommen ,habe jetzt jedoch meine bedenken das ich vl. im standort dan doch t5 bekomme .
Autor: Superho
« am: 30. September 2009, 13:24:55 »

Ich denke alle Fragen sind geklärt. Danke für eure Antworten.

viele Grüße

Superho
Autor: schlammtreiber
« am: 30. September 2009, 12:59:50 »

erstens bin ich Arzt

Das macht aber nichts, wir tolerieren hier auch Leute mit unleserlicher Handschrift  ;D
Autor: MediNight
« am: 30. September 2009, 12:46:08 »

MadMax112, erstens bin ich Arzt und zweitens entdecke ich hier schon wieder ein Versäumnis, dieses Mal von "Superho" selbst!

Nach Beginn der Wehrüberwachung sind Sie VERPFLICHTET, jede signifikante Änderung Ihres Gesundheitszustandes dem wehrüberwachenden Kreiswehrersatzamt mitzuteilen! Haben Sie das getan? Haben Sie Ihre behandelnsden Ärzte von der Schweigepflicht entbunden? Wurden Sie erneut gemustert? Die Antwort auf alle diese frage ist sehr wahrscheinlich ein ganz klares "Nein!".

Fakt ist, dass der Kollege, der Sie einstellt und bei dem Sie mit der Forderung nach diesem medikament aufschlagen, schlagartig abstehende Nackenhaare bekommt und sehr wahrscheinlich sofort ein DU-Verfahren gegen Sie einleitet bzw. Sie im Rahmen der Einstellungsuntersuchung untauglich schreibt!
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