Im Rahmen einer Anfrage im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetz (IFG) wurde die u.a. Vorschrift "Wehrmedizinische Begutachtung" A1-831/0-4000 durch das BMVg öffentlich gemacht.
siehe Anhang
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-897 vom 20.11.2018
Quelle: fragdenstaat.de <== auch dort kann sie eingesehen werden
Aber ACHTUNG !!!
1.
Der Anhang unterliegt hier nicht dem Änderungsdienst !
2.
Es gibt noch ergänzende - hier nicht abgebildete med. Vorschriften - für spezielle Tätigkeiten !!!
Wo die o.g. Vorschrift ggf. noch eine Verwendung zulassen würde...
...können diese ergänzenden Vorschriften dann zu einem Ausschluss führen !!
z B.
Luftfahrzeugführer
ständige Besatzungsmitglieder von Lfz
Fallschirmspringer
Dienst auf U-Booten
Dienst als Taucher
Dienst auf seegehenden Einheiten der Marine
Flugsicherungskontrolldienst
Einsatzführungsdienst
Flugdatenbearbeitungsdienst,
Fluginformationsdienst,
Flugberatungsdienst,
Flugsicherungstechnischer Dienst
3.
Zu speziellen med. Fragen hier im Forum... >>> die Glaskugel ist kaputt... ;)
4.
Entscheidend ist ausschließlich die Begutachtung beim KC/AC !!