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Zusammenfassung

Autor: Papierberg
« am: 23. Februar 2017, 21:03:37 »

Im Prinzip keine schlechte Sache, dass sich die fortschreitende Akademisierung in den Pflegeberufen auch in Laufbahnmöglichkeiten bei der Bundeswehr widerspiegelt.
Autor: Tommie
« am: 23. Februar 2017, 20:56:03 »

Wahrscheinlich eine der Stellen für die "neuen" OffzTrDst im ZSanDstBw!
Autor: ulli76
« am: 23. Februar 2017, 16:42:30 »

Was für eine Stelle genau wurde dir angeboten?
Autor: KlausP
« am: 23. Februar 2017, 15:49:00 »

Einstellung als Offizier (also mit höherem Dienstgrad) oder als Offizieranwaerter im niedrigsten Mannschaftsdienstgrad?
Autor: richtig&wichtig
« am: 23. Februar 2017, 15:00:41 »

Ich werde mich kurz halten: Ich habe selbiges studiert, wie die beiden Vorredner/ Fragesteller. Allerdings nicht im dualen System, sondern nach meiner
pflegerischen Ausbildung. Ist. etwas stressfreier als ein duales Pflegemagementstudium. Worauf ich aber eigentlich hinaus will ist, dass ich mich ebenfalls nach dem Studium bei der Bundeswehr beworben habe und mir die Laufbahn der Offiziere angeboten worden ist, einschließlich der Einstellung als Offizier.

Das ist ein praktisches Beispiel wie es laufen kann. Deshalb, immer mal die Kirche im Dorf lassen!
Autor: Tommie
« am: 22. Februar 2017, 07:55:36 »

Denn auch hier zählt, dass man erst teilnahmeberechtigt ist, wenn zwei planmäßige Beurteilungen als Unteroffiziere mit Portepée vorliegen

Und die Tatsache, dass man "teilnahmeberechtigt" ist, sagt noch lange nichts über die Erfolgschancen aus! Dafür legt man bei der Potenzialfeststellung selbst die Grundlagen! Sind ein bisschen viele "Abers" bis zum Stabshauptmann ;D !
Autor: Tommie
« am: 22. Februar 2017, 07:53:36 »

Der Karriereberater, den er noch Wehrdienstberater genannt hat, erzählt ihm dazu exakt nichts, weil der nämlich in AVK SK unter Berufe weder mit der suche nach "Pflege", noch mit der Suche nach "Management" einen förderlichen Beruf für einen Einstieg mit höherem Dienstgrad findet ;) ! Somit ist diese Ausbildung etwas, was für einen Neueinstieg bei der Bundeswehr nicht verwertbar ist, und es kommt maximal eine Einstellung als GuKP in Frage, wenn man denn vorher diese Ausbildung absolviert hat!
Autor: Ralf
« am: 22. Februar 2017, 07:51:11 »

Denn auch hier zählt, dass man erst teilnahmeberechtigt ist, wenn zwei planmäßige Beurteilungen als Unteroffiziere mit Portepée vorliegen
Autor: KlausP
« am: 22. Februar 2017, 07:34:48 »

Ich sollte mich auch sehr täuschen, wenn der Karriereberater Ihnen, @ch_h, da etwas anderes erzählt hätte.
Autor: Tommie
« am: 22. Februar 2017, 07:32:01 »

Es ist also so, wie ich gesagt habe ;) : Man wird mit einem feldwebel-Dienstgrad eingestellt, je nach Berufserfahrung zwischen Feldwebel und Stabsfeldwebel, und wenn man sich denn in der Auswahl für den Laufbahnwechsel in die Laufbahn der Offz MilFD qualifiziert, dann kann man sich die Ausbildung schenken und ggf. früher zum Leutnant befördert werden unter Anrechnung der Ausbildungszeit! Für das Bestehen der Bestenauslese gibt es jedoch keinerlei Garantie, geschweige denn einen Automatismus!
Autor: Ralf
« am: 22. Februar 2017, 05:28:09 »

Zitat
...genau, nicht bei Einstellung. Aber nach Einstieg in die Feldwebellaufbahn schon!!!
Nein auch dann nicht. Erst mit Zulassung um OA MilFD spart sich derjenige die (erneute) Ausbildung. Es ändert aber nichts am Dienstgrad o.ä.
Autor: N0rdlicht
« am: 21. Februar 2017, 22:44:06 »

Es kann jedoch keiner Zusagen, dass der Fragesteller nach der Einstellung (und erfüllen der Voraussetzungen) zum OffzMilFD zugelassen wird.
Und somit ist die Aussage schon richtig, dass das Studium für die Einstellung nichts bringt.
Autor: ch_h
« am: 21. Februar 2017, 22:36:50 »

...genau, nicht bei Einstellung. Aber nach Einstieg in die Feldwebellaufbahn schon!!!

Autor: N0rdlicht
« am: 21. Februar 2017, 22:30:48 »

Ein Bedarf ist jedoch keine Grundlage für die Einstellung als OffzMilFD.



Offizierslaufbahn (SanDstOffz PflMgmt) bis max. A13g...

Dieses ist eine Verwendung als OffzMilFD und somit sollte §40 SLV Gültigkeit haben.

Und genau dieses wird auch die Grundlage für das verneinen der Verwendbarkeit sein.
Autor: ch_h
« am: 21. Februar 2017, 22:28:20 »

Mir persönlich ging es eh nur um den Fakt, dass hier von vornhererin gesagt wird: ...mit dem Studium kannste hier nichts anfangen oder gar in die Offz-Laufbahn gehen.

Warum sollte der BW nicht dran gelegen sein jmd. einzustellen, dessen Ausbildung sie nicht mal teuer finanzieren mussten!?
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