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Autor Thema: hib-Meldungen 209 und 210/2015 vom 22. April 2015  (Gelesen 1248 mal)

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hib-Meldungen 209 und 210/2015 vom 22. April 2015
« am: 22. April 2015, 19:21:09 »

Themen heute:

   • Grüne: BfV und MAD auflösen

   • "G36 hat keine Zukunft bei der Bundeswehr"


Grüne: BfV und MAD auflösen

Inneres/Antrag - 22.04.2015

Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dringt auf einen „Neustart in der deutschen Sicherheitsarchitektur“. In einem Antrag (18/4690), der am Freitag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, fordert die Fraktion von der Bundesregierung ein entsprechendes Gesamtkonzept. Danach soll das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) in seiner jetzigen Form aufgelöst werden und an seine Stelle eine „neue ,Inlandsaufklärung‘ mit einem verkleinerten Personalstab und neuem demokratischen Selbstverständnis sowie klar eingegrenzten Befugnissen“ treten. Ihre Aufgaben sollen sich laut Antrag auf die Spionageabwehr und die „Aufklärung genau bestimmter gewaltgeneigter Bestrebungen“ konzentrieren.

Auch der Militärische Abschirmdienst (MAD) soll nach den Vorstellungen der Fraktion aufgelöst und „dessen Aufgaben - soweit noch relevant - sowie gegebenenfalls Personal auf andere Sicherheitsbehörden übergeleitet“ werden. Die Aufgaben und Befugnisse des Bundesnachrichtendienstes (BND) sollen der Vorlage zufolge „auf das zur Wahrung des Friedens sowie außen- und sicherheitspolitischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland Notwendige beschränkt“ werden.

Die Analyse demokratie- und menschenfeindlicher Bestrebungen wollen die Abgeordneten dadurch verbessert und ausgebaut wissen, dass sie vorrangig durch unabhängige Institutionen und mit wissenschaftlichen Mitteln erfolgt. Sichergestellt werden soll nach dem Willen der Fraktion zudem eine „intensivere umfassende Dienst- und Fachaufsicht über die Nachrichtendienste“. Auch müsse eine erhebliche Verbesserung der Kontrollmöglichkeiten durch das Parlament und unabhängige Datenschutzbeauftrage erfolgen.

In der „Übergangszeit bis zu einer grundlegenden Reform der Nachrichtendienste und ihrer Kontrolle“ soll die Regierung laut Antrag unter anderem dafür sorgen, dass der Einsatz von V-Leuten „in der rechten Szene umgehend beendet“ und „der Einsatz von V-Leuten im Übrigen einer unabhängigen wissenschaftlichen Evaluierung“ unterzogen wird.

Der Fraktion zufolge haben die beiden parlamentarischen Untersuchungsausschüsse zum „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) und zur NSA-Überwachungsaffäre „deutlich das völlige Versagen und massive Missstände bei den Sicherheitsbehörden aufgezeigt“ .Die „schon jetzt klar erkennbaren Missstände bezüglich Strukturen, Arbeitsweisen, Personal und Kontrollierbarkeit der deutschen Nachrichtendienste“ erforderten „zur Wahrung der Rechtsstaatlichkeit und individueller Freiheitsrechte eine grundlegende Reform der Sicherheitsarchitektur in Deutschland“, schreiben die Abgeordneten. Zugleich fordern sie die Bundesregierung auf, ihren Gesetzentwurf zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes (18/4654) „und damit auch die Erweiterung der Überwachungsaufgaben und -befugnisse der Nachrichtendienste zurückzuziehen“.

Quelle


"G36 hat keine Zukunft bei der Bundeswehr"

Haushaltsausschuss - 22.04.2015

Berlin: (hib/MIK) Das Bundesverteidigungsministerium muss ab sofort dem Haushaltsausschuss alle neuen Verträge und Aufträge im Zusammenhang mit der Beschaffung, Wartung und Reparatur von Gewehren des Typs G36 in sämtlichen Ausführungen vorlegen. Dies beschloss der Haushaltsausschuss am Mittwochnachmittag einstimmig im Rahmen der Unterrichtung durch Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) über den Sachstand der Prüfung des Gewehrs G36. Von diesem Standardgewehr gibt es bei der Bundeswehr mehr als 170.000 Stück.

Ein von ihrem Ministerium in Auftrag gegebenes Gutachten war zu dem Ergebnis gekommen, dass die Trefferquote des Sturmgewehrs rapide sinkt, wenn es heißgeschossen wird und wenn es große Temperaturunterschiede gibt. Auch bei Feuchtigkeit gebe es Probleme. „Dieses G36, wie es heute konstruiert ist, hat keine Zukunft mehr bei der Bundeswehr“, fasste von der Leyen das Ergebnis zusammen. Nun käme es darauf an, wie diese Lücke geschlossen werden könne. Dies werde aber nicht innerhalb eines Jahres möglich sein, betonte sie.

Für die CDU/CSU-Fraktion war es besonders wichtig, dass zukünftig Sorge dafür getragen wird, dass die Anforderungen erfüllt werden. Es gehe vor allem um die Sicherheit der Soldaten. Die SPD-Fraktion wies darauf hin, dass das Gewehr seit Mitte der 1990er Jahre beschafft werde. Die Abgeordneten fragten sich, wie es nach 20 Jahren plötzlich zu Problemen kommen könne. Sie interessierten sich vor allem auch dafür, wie sich die Anforderungen in der Zwischenzeit geändert hätten.

Auch für die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen, die die Unterrichtung durch die Ministerin beantragt hatten, kam das Umdenken im Ministerium überraschend. Vor einem halben Jahr habe es noch geheißen, mit der Waffe sei alles in Ordnung. Von der Leyen wies darauf hin, dass der Hersteller 1996 bei der ersten Beschaffung des Gewehrs den Vertrag erfüllt habe. In der Zwischenzeit habe sich jedoch die Einsatzrealität verändert. Sie werfe der Firma nichts vor, als Ministerin habe sie jedoch die Pflicht zu überprüfen, ob das Gerät auch unter geänderten Einsatzbedingungen einsatzfähig sei. Aus dem Ministerium hieß es, dass bisher noch nicht mit dem Hersteller gesprochen worden sei. Dies müsse nun geschehen.

Quelle
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