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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Datenschutz als Ehefrau?  (Gelesen 7371 mal)

Vilyana

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Datenschutz als Ehefrau?
« am: 10. Februar 2017, 11:29:49 »

Hallo ihr Lieben, ich habe ein Problem und hoffe, mir kann jemand weiter helfen!

Mein Mann und ich sind schon lange verheiratet und ich finde es super, dass er seit letztem Jahr Soldat ist und bin richtig stolz auf ihn!

Aber ich habe so meine Probleme mit der Bundeswehr!
Und zwar wenn es um Datenschutz der Angehörigen geht.

Naja, um es kurz zu machen: ich wurde in den letzten Monaten gestalked. Wir wollten eh umziehen, sind jetzt in einer neuen Stadt, neue Wohnung etc und es hat aufgehört. Aber nun soll mein Mann unseren Mietvertrag an die Bundeswehr weiter geben wegen Trennungsgeld. Damit bin ich aber gar nicht einverstanden! Denn schließlich stehe ICH da als seine Ehefrau auch mit drin mit all meinen Daten drin! Gerade nach den letzten Monaten bin ich, was persönliche Daten angeht sehr empfindlich und gar nicht damit einverstanden, dass die Bundeswehr MEINE Daten hat!
Telefonnummer, Geburtsdatum, etc. Wie viel Quadratmeter Wohnfläche, wie viele Zimmer, davon Schlafzimmer, Badezimmer etc. Ob Haustiere oder keine Haustiere und was weiß ich noch alles!

Ich sehe es nicht ein, warum ICH der Bundeswehr all diese Dinge offen legen muss, schließlich hat er ja seine Meldebescheinigung, die doch wohl als offizielles Dokument reichen muss, um Auskunft darüber zu geben, wo er gemeldet ist! Sein Rechnungsführer besteht aber auf einen Mietvertrag. Hat er ein Recht dazu? Wird auf den Datenschutz der Angehörigen gepfiffen? Weiß jemand von euch, wie es da von Rechtswegen aussieht? Leider kenne ich mich damit gar nicht aus, aber es kann doch nicht in Ordnung sein, wenn die Bundeswehr MEINE Daten verlangt. Schließlich habe ich ja keinen Eid geleistet ;)

Lieben Dank an alle, die dazu etwas sagen können!

Villy
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Tasty

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Antw:Datenschutz als Ehefrau?
« Antwort #1 am: 10. Februar 2017, 12:06:45 »

Vielleicht kannst Du Deine persönlichen Daten ja schwärzen.

Aber aufgrund der Verschwiegenheitspflicht sehe ich da eigentlich gar Bedenken, was Deine Daten angeht. Die Bundeswehr ist eine Behörde wie jede andere auch.
Und falls ihr mal Kinder habt und Dein Mann Kindergeld beziehen möchte muss er auch die Geburtsurlunde einreichen, auf denen Deine persönlichen Daten stehen und die eures Kindes, und Du musst den Antrag mit unterschreiben (umgekehrt er genauso wenn Du Kindergeld beantragen würdest).
Ich denke Du siehst Probleme und Gefahren, wo keine sind.
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chewbaccaxD

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Antw:Datenschutz als Ehefrau?
« Antwort #2 am: 10. Februar 2017, 12:09:27 »

Dein Mann hat die Eheschließung vermutlich eh schon gemeldet.
Allein aufgrund finanzieller und anderer Vorteile wäre das in seinem Interesse gewesen.
Von dem her bist du der Bundeswehr eh schon "bekannt".

Die Details im Mietvertrag sind zudem auch von Relevanz. Zur Anerkennung muss anhand des Mietvertrages klar erkenntlich sein dass es sich um eine eigenständige Wohnenheit/ ein Haus handelt.

Allerdings ist der Rechnungsführer über den Umgang mit persönlichen und empfindlichen Daten belehrt wurden und weiss ganz genau wie er damit umzugehen hat. Insoweit musst du dir da wirklich keine Sorgen machen.
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funker07

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Antw:Datenschutz als Ehefrau?
« Antwort #3 am: 10. Februar 2017, 12:17:55 »

Wenns n Problem ist, dann schreibt doch (mit dem Vermieter zusammen) einen neuen Mietvertrag nur auf ihn.

Die Meldebescheinigung reicht, wie bereits angesprochen, nicht, weil es darum geht, dass es eine echte und eigene Wohnung ist. Grundlage ist das Bundesumzugskostengesetz (also keine Erfidung der Bundeswehr).

Sollte dein Mann mal eine Sicherheitsüberprüfung benötigen, muss er noch einige Daten mehr (mit deiner Zustimmung) angeben.
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bayern bazi

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Antw:Datenschutz als Ehefrau?
« Antwort #4 am: 10. Februar 2017, 12:47:35 »

und denk drann - OHNE deine Daten (extra Formulare und Unterschriften von dir ;) ) - würdest du nicht einmal informiert wenn mit deinem Mann irgendetwas passieren würde 
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wer nicht kämpft  - hat bereits verloren

 

KlausP

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Antw:Datenschutz als Ehefrau?
« Antwort #5 am: 10. Februar 2017, 12:50:53 »

Zitat
Aber nun soll mein Mann unseren Mietvertrag an die Bundeswehr weiter geben wegen Trennungsgeld.

Dann gibt es auch kein Trennungsgeld. Das nennt sich dann fehlende Mitwirkung bei einem Verwaltungsakt.
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

schlammtreiber

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Antw:Datenschutz als Ehefrau?
« Antwort #6 am: 13. Februar 2017, 10:47:55 »

Stand denn das Stalking am letzten Wohnort in Zusammenhang mit der Bundeswehr? Wurden dort illegal Daten weitergereicht?
Falls ja, sollte der Gatte das bei jeder Datenweitergabe explizit erwähnen, und wegen dieser negativen Erfahrungen auf die Notwendigkeit der strengsten Vorschriftenbeachtung hinweisen...
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Semper Communis
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Andi

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Antw:Datenschutz als Ehefrau?
« Antwort #7 am: 14. Februar 2017, 11:54:20 »

Ähm zum einen seid ihr jetzt eine Ehegemeinschaft und eben keine Einzelpersonen mehr und zum anderen hat das natürlich Rechtsfolgen.

Seinen Trennungsgeldanspruch hat er beispielsweise auf Grund eurer Ehe, die Quadratmeter-/Zimmeranzahl eurer Wohnung ist mit ausschlaggebend für die Erstattung von Umzugskosten bei Folgeumzügen. Zudem ist durch die Dienststelle deines Mannes zu prüfen, ob der Mietvertrag - vollumfänglich - die Bedingungen für die Anerkennung als Hausstand erfüllt.
Deine Daten hat die Bundeswehr sowieso schon, da sie mit der Eheschließung der Bundeswehr vorzulegen sind - nur dadurch erhältst du nämlich überhaupt das recht im Falle des Falles Daten von der Bundeswehr bezüglich deines Mannes zu erfragen und auf Auskunft hoffen zu können.

Aber wieso eine Telefonnummer Bestandteil eines Mietvertrages ist verstehe ich tatsächlich nicht.

Drum prüfe, wer sich ewig bindet.

Gruß Andi
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LwPersFw

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Antw:Datenschutz als Ehefrau?
« Antwort #8 am: 14. Februar 2017, 16:57:55 »


... im Falle des Falles Daten von der Bundeswehr bezüglich deines Mannes zu erfragen und auf Auskunft hoffen zu können.


Für den "Fall des Falles" gibt es schon seit Jahren die Möglichkeit Angehörige als Ansprechpartner in Notfällen
im Bw-System zu erfassen. Dies wird im Schwerpunkt Soldaten empfohlen die in den Einsatz gehen, es kann
aber von jedem Soldaten genutzt werden.

Wie ?

In der FormulardatenbankBw finden sich die Vordrucke

+ Bw 2676    Erklärung und Merkblatt des Bundeswehrangehörigen zur Notfalladresse
+ Bw 2675    Einwilligungserklärung und Merkblatt nahestehende/weitere Person Notfalladresse

Den 2676 füllt der Soldat aus...
Den 2675 die Angehörigen, die erfasst werden sollen ( je Angehöriger ein eigenes Formular ausfüllen ! )

Auf den Formularen sind entsprechende datenschutzrechtliche Hinweise zu finden.

Je eine Ausfertigung bekommt der Soldat bzw. der Angehörige ... den Rest erledigt der Pers der Einheit.
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aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

PzGren5212

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Antw:Datenschutz als Ehefrau?
« Antwort #9 am: 14. Februar 2017, 19:15:13 »

Und selbst wenn der Soldat nicht in den Einsatz geht,kann der Fall der Fälle immer eintreffen-beim Sport übersehen worden und vom KFZ erfasst,Schiessstand Querschläger,HiBa abgestürzt usw usw...
alles schon vorgekommen...


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justice005

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Antw:Datenschutz als Ehefrau?
« Antwort #10 am: 14. Februar 2017, 19:26:18 »

Diese "Daten-Panik" erscheint auch etwas irrational. Irgendwie klingt das für mich nach diffusen Ängsten, die aber rein sachlich nicht ansatzweise begründet sind.
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HerrZog

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Antw:Datenschutz als Ehefrau?
« Antwort #11 am: 15. Februar 2017, 08:16:03 »

Deine Daten im Mietvertrag werden nirgendwo gespeichert, sondern man prüft nur, ob die Wohnung Berücksichtigungsfähig nach BUKG ist.
Das einzige, was von dir gespeichert ist ist Name und Vorname, da ihr verheiratet seid. Wenn du das Formular für Notfallkontakte ausgefüllt hast zusätzlich die dort angegeben Daten wie Adresse und Telefonnummer. Sonst nichts. Und es interessieren auch eigentlich niemanden deine Daten. Zudem sind alle Bearbeiter bezüglich Datenschutz aufgeklärt, und sollte da wirklich mal Schindluder betrieben werden, bekommt derjenige ganz großen Ärger.
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Vilyana

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Antw:Datenschutz als Ehefrau?
« Antwort #12 am: 15. Februar 2017, 08:54:57 »

Ja es wundert mich nur, dass ich als Notfallkontakt extra meine Zustimmung geben musste, dass meine Daten verwendet werden, aber der Meitvertrag wird einfach so verlangt. Das finde ich dann schon irgendwie seltsam, wenn ich das so in Relation zu einander sehe.

Trotzdem haben mir eure Beiträge weiter geholfen und ich danke jedem einzelnen. Ja, ich stelle mich da sicherlich auch unbegründet etwas an, aber als gebranntes Kind reagiert man da einfach anders.
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slider

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Antw:Datenschutz als Ehefrau?
« Antwort #13 am: 15. Februar 2017, 12:56:15 »

Der Notfallkontakt ist ja auch eine freiwillige Sache, während der Mietvertrag ein verpflichtendes Dokument im Rahmen eines Verwaltungsaktes ist.
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ulli76

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Antw:Datenschutz als Ehefrau?
« Antwort #14 am: 15. Februar 2017, 13:05:01 »

Bundesdatenschutzgesetz ist des Rätsels Lösung.
Die Frage ist ja immer für was die Daten gebraucht werden.

Notfallkontakt ist prinzipiell dein Ding, die Daten werden von der Bundeswehr nicht anderweitig gebraucht.

Beim Mietvertrag geht es um den Nachweis, für die Berechnung des TG, bei Heirat um Gehaltsberechnungen usw.
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