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AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: DU-Verfahren in der Bundeswehr - Dauer, Ablauf,etc  (Gelesen 46009 mal)

tackeadrian91

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Antw:DU-Verfahren in der Bundeswehr - Dauer, Ablauf,etc
« Antwort #45 am: 08. August 2016, 10:55:54 »

Klaus, nur zu ;)

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KlausP

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Antw:DU-Verfahren in der Bundeswehr - Dauer, Ablauf,etc
« Antwort #46 am: 08. August 2016, 10:59:44 »

Meiner Meinung nach werden Sie eine kurze und knackige Ablehnung  auf Ihren Antrag bekommen mit der Begründung, dass Sie immer noch T4 sind und seit Ihrer Entlassung wegen Dienstunfähigkeit erst ein Jahr vergangen ist. Außer Ihrer persönlichen Einschätzung, dass Sie wieder gesund sind haben Sie ja rein gar nichts vorzubringen
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tackeadrian91

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Antw:DU-Verfahren in der Bundeswehr - Dauer, Ablauf,etc
« Antwort #47 am: 08. August 2016, 11:34:17 »

@Klaus, was hätte ich denn zum vorweisen haben sollen ? ;)

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KlausP

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Antw:DU-Verfahren in der Bundeswehr - Dauer, Ablauf,etc
« Antwort #48 am: 08. August 2016, 11:39:43 »

Das weiß ich doch nicht. Waren Sie nach Ihrer Entlassung nicht weiter in fachärztlicher Behandlung?
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tackeadrian91

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Antw:DU-Verfahren in der Bundeswehr - Dauer, Ablauf,etc
« Antwort #49 am: 08. August 2016, 11:40:36 »

Nein.

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tackeadrian91

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Antw:DU-Verfahren in der Bundeswehr - Dauer, Ablauf,etc
« Antwort #50 am: 08. August 2016, 11:41:18 »

Wenn ich zuhaue war, war alles gut, wie ich bereits auch beschrieben  habe, hat sich der Zustand  normalisiert.  :)

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KlausP

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Antw:DU-Verfahren in der Bundeswehr - Dauer, Ablauf,etc
« Antwort #51 am: 08. August 2016, 11:44:28 »

Dann stellen Sie eben einen Antrag, aber nicht heulen, wenn der abgelehnt wird.

Bzw.: wie lange waren Sie eigentlich Soldat?
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tackeadrian91

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Antw:DU-Verfahren in der Bundeswehr - Dauer, Ablauf,etc
« Antwort #52 am: 08. August 2016, 11:44:54 »

Saz 4

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tackeadrian91

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Antw:DU-Verfahren in der Bundeswehr - Dauer, Ablauf,etc
« Antwort #53 am: 08. August 2016, 11:45:34 »

01.4.09 bis 31.12.09 und von 1.10.12 bis 30.6 14

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KlausP

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Antw:DU-Verfahren in der Bundeswehr - Dauer, Ablauf,etc
« Antwort #54 am: 08. August 2016, 11:51:37 »

01.4.09 bis 31.12.09 und von 1.10.12 bis 30.6 14

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Was stimmt denn nun?

... Nun zu meiner Frage, ich bin letztes Jahr am 30.06.15 durch ein DU-Verfahren aus der Bw ausgeschieden  (Psychische Probleme, Frau schwanger  mit komplilationen und die Beziehung  drohte auseinander zu brechen). Nun, soweit ich mich zurück erinnern kann und das noch richtig  in Erinnerung  habe, war sowas wie, dass ich für 3 Jahre DU-fähig geschrieben wurde. ...
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F_K

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Antw:DU-Verfahren in der Bundeswehr - Dauer, Ablauf,etc
« Antwort #55 am: 08. August 2016, 12:28:32 »

Nochmal:

- Mehrere Ärzte haben DU / Untauglichkeit festgestellt.
- Bundeswehrbewerber unterschreiben (welt-) bundesweite Versetzungsbereitschaft.

- Du wurdest Untauglich entlassen (eine zeitliche Befristung gibt es in diesem Fall mWn nicht).

- Eine Verbesserung des Zustandes kann von Dir nicht belegt werden (durch ein ärztliches Attest).

- Eine "Gesundschreibung" ist bei psychischen Erkrankungen quasi nicht möglich.

-> Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird Dein Antrag auf Nachmusterung aufgrund der Aktenlage negativ entschieden, Du bleibst also untauglich.

Also stelle den Antrag - mein Rat wäre aber Plan B und C mit Nachdruck verfolgen, viel Erfolg.
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TheScientist

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Antw:DU-Verfahren in der Bundeswehr - Dauer, Ablauf,etc
« Antwort #56 am: 08. August 2016, 12:30:24 »

Grundsätzlich gilt, wer nicht versucht, hat schon verloren  ;)

Dann in diesem Fall: die Qualität des Arguments aufgrund dessen sich neu gemustert werden wollen.

Hier, so weit verstanden, Selbsteinschätzung.

Hätten Sie ein qualitativ hochwertigen Argument vorzuweisen, z.B. Stellungnahme des betreuenden Facharztes, dann ist der Ball auf der Seite des Dienstherren eine Entscheidung umfassend zu begründen, die eventuell zu ihren Gunsten sein könnte. Momentan steht das T4 (3 Jahre DU) wie ein Fels in der Brandung.

Ich glaube, dass ein berechtigtes und nicht ausgeräumtes Restrisiko besteht, aufgrund dessen der Dienstherr Sie nicht mustern wird. Das Risiko dass es zur einem erneuten DU kommen könnte, ist gegeben aufgrund des dürftigen Arguments aka Selbsteinschätzung.

Persönliche Probleme können jeden Moment auftreten im Leben. Werden Sie damit umgehen können, auch wenn diese schwerwiegender sein könnten... Tod des eigenen Kindes, der Ehefrau etc...?? Und das wenn Sie im Einsatz sind? z.B. in Mali, in AFG...??? Werden Sie?

Ich hoffe ja, können Sie aber das glaubhaft machen?
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F_K

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Antw:DU-Verfahren in der Bundeswehr - Dauer, Ablauf,etc
« Antwort #57 am: 08. August 2016, 12:38:21 »

@ TheScientist:

Die Argumentationskette ist in diesem Fall aber falsch herum dargestellt.

Wir haben beim TE ein psychische Erkrankung (von Ärzten festgestellt), die so schwerwiegend ist, dass das DU Verfahren mit der Entlassung beendet worden ist.
Eine Behandlung hat NICHT stattgefunden, die Erkrankung ist also mit hoher Sicherheit noch vorhanden - nur nicht mehr akut (also derzeit keine Beschwerden), weil der Auslöser (Abwesenheit von "Zuhause") entfallen ist.

Wir haben also auf der einen Seite schriftliche Aussagen von behandelnden Ärzten, auf der anderen Seite die Aussage des Patienten, die ja glaubhaft ist, aber keine Wertung der Krankheit zulässt.

Außerdem wissen wir, dass selbst bei behandelten und abgeschlossenen psychischen Krankheiten in aller Regel eine Untauglichkeit von mehreren Jahren nach Behandlungserfolg die Folge ist ....
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TheScientist

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Antw:DU-Verfahren in der Bundeswehr - Dauer, Ablauf,etc
« Antwort #58 am: 08. August 2016, 13:50:34 »

@ F_K

d'accord.  Einverstanden!


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Gast987

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Antw:DU-Verfahren in der Bundeswehr - Dauer, Ablauf,etc
« Antwort #59 am: 16. November 2016, 18:43:55 »

Guten Abend,
kurz zu meinen Fall: hatte mir mal eine Strecksehnendurchtrennung vor der Bundeswehr zugezogen, war jetzt im BwK beim Facharzt dieser empfiehlt die Gesundheitsziffer 8 IV oder 8 VI , Truppenarzt ist zum Entschluss gekommen die 8 VI zu vergeben.
Nun zu meiner Frage: zieht die 8 VI direkt ein Du-Verfahren nach sich ?
Bin SU im 4.Dienstjahr
MKg   
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