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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

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Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Nachwuchsmangel im zivilen Bereich ?  (Gelesen 11059 mal)

Henrik5

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Antw:Nachwuchsmangel im zivilen Bereich ?
« Antwort #15 am: 27. April 2017, 13:13:03 »

Entspricht auch meinem Kenntnisstand. Es bleibt aber wohl festzuhalten, dass das Problem da nicht fehlende Ausbildungskapazitäten seitens der Bw sind, wie Sie gestern insinuierten.

Ich sagte ja, für den juristischen Bereich ist es nicht so selten, dass fünf zum AC geladen werden, Vakanzen in zweistelliger Zahl vorliegen, aber leider zu viele Bewerber im AC scheitern.

Das liegt wohl eher daran, dass man noch eine große Anzahl weiterer Bewerber zur Verfügung stehen hat um sich daraus seine Bestenauslese, was immer man darunter auch verstehen mag, herauszuprüfen.
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Getulio

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Antw:Nachwuchsmangel im zivilen Bereich ?
« Antwort #16 am: 27. April 2017, 13:19:19 »

Natürlich hat so ein Auswahlverfahren das Ziel der Bestenauslese. Dennoch schickt niemand heute einen geeigneten Bewerber nach Hause, in der Hoffnung, dass morgen ein noch besser geeigneter sich vorstellt.

Meines Wissens wird auch eine Vorauswahl getroffen, indem die Bewerber mit den besten Noten als erste zum AC geladen werden.
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LwPersFw

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Antw:Nachwuchsmangel im zivilen Bereich ?
« Antwort #17 am: 29. April 2017, 09:02:05 »

Bis die Bundeswehr ein wirklich "atmender flexibler" Persononalkörper ist ... bin ich schon längst in Pension...

Aber das bedeutet ja nicht, dass es nicht schon gute Ansätze gibt...

So können seit diesem Jahr auch schon Einstellungsquoten aus 2018 genutzt werden, wenn ich einen guten Bewerber unbedingt haben möchte, die Quote 2017 aber schon ausgereizt ist.

Auch ist die reine Anzahl der Bewerbungen für eine zivile Laufbahn konstant bei ca. 20000.

Probleme bereitet vor allem der gtD und der feuerwehrtechnische Dienst (mittlerer und gehobener).

Weshalb z.B. im gtD die Studienmöglichleiten verdoppelt wurden...

Auch sollen verstärkt ausscheidende SaZ gewonnen werden.
Wobei hier sich die Begeisterung auf der "zivilen Seite" in deutlich messbaren Grenzen hält...mit dem vorgeschobenen Argument der mangelnden Qualifikation, wenn einige Teile der normalen Beamtenausbildung, auf Grund der langjährigen Tätigkeit als Soldat (z.B. RefüFw), erlassen werden sollen. Ich muss einem ehem. Refü nicht mehr den "Urschleim" der Bürokratie beibringen...


Hier noch ein Interview zum Thema zw. Verband der Beamten der Bw (VBB) und VAdm Rühle, BMVg AbtLtr Personal:

http://www.vbb.dbb.de/aktuelles/archiv_2017/170103_ruehle.html
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mailman02

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Antw:Nachwuchsmangel im zivilen Bereich ?
« Antwort #18 am: 29. April 2017, 11:24:14 »

Zitat
der feuerwehrtechnische Dienst (mittlerer und gehobener).

Das liegt auch an den hohen Anforderungen.
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Ralf

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Antw:Nachwuchsmangel im zivilen Bereich ?
« Antwort #19 am: 29. April 2017, 11:59:22 »

... bin ich schon längst in Pension...
Im Kontext dessen, was du mir gestern geschickt hast, macht mir das Angst  ;)
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Helft mit, dass es so bleibt.

LwPersFw

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Antw:Nachwuchsmangel im zivilen Bereich ?
« Antwort #20 am: 01. Mai 2017, 10:35:08 »

... bin ich schon längst in Pension...
Im Kontext dessen, was du mir gestern geschickt hast, macht mir das Angst  ;)

Hallo Ralf,

meine Äußerung bezog sich auf "wirklich"...d.h. die Ausnahme wurde zur Regel...  ;)

Es sind ja viele neue Ideen auf dem Tisch...

So z.B. das Modell, dass Berufssoldaten/Beamte in ihrer Lebensarbeitszeit zwischen Verwendungen und Tätigkeitsbereichen flexibel wechseln können...

z.B. der Soldat ist 20 Jahre Infanterist...weil dann die körperlichen Anforderungen nicht mehr erfüllt werden...wird er Stabsdiener...für 10 Jahre...und auf Grund Bedarf geht er noch die restliche Dienstzeit in die Bundeswehrverwaltung...

Und hier denke ich... bis solche Modelle die Regel werden...bin ich schon in Pension ... egal wie  ;) :D
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Papierberg

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Antw:Nachwuchsmangel im zivilen Bereich ?
« Antwort #21 am: 01. Mai 2017, 18:44:27 »

Wobei hier sich die Begeisterung auf der "zivilen Seite" in deutlich messbaren Grenzen hält...mit dem vorgeschobenen Argument der mangelnden Qualifikation, wenn einige Teile der normalen Beamtenausbildung, auf Grund der langjährigen Tätigkeit als Soldat (z.B. RefüFw), erlassen werden sollen.

Das Argument der fehlenden Qualifikation bezieht sich (nach dem was ich dazu bisher gelesen habe) auf das angeblich nicht auszugleichende Delta im Kenntnisstand gegenüber der regulären Laufbahnausbildung sowie den mit der Verkürzung einhergehenden Vorteilen im Karriereverlauf. Aber das nur am Rande, ich möchte mich hier nicht zum Sprachrohr für verbandspolitische Positionskämpfe machen.
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LwPersFw

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Antw:Nachwuchsmangel im zivilen Bereich ?
« Antwort #22 am: 02. Mai 2017, 09:23:10 »

Zitat
Das Argument der fehlenden Qualifikation bezieht sich (nach dem was ich dazu bisher gelesen habe) auf das angeblich nicht auszugleichende Delta im Kenntnisstand gegenüber der regulären Laufbahnausbildung

Genau dies ist das - m.E. vorgeschobene - Totschlagargument, dass einer nüchternen Betrachtung nicht standhält.

Denn worüber reden wir ?

Nicht über den Einstieg eines 20-jährigen, ohne jede Berufs- und Lebenserfahrung im Bereich Bundeswehr.

Sondern über Soldaten, die z.T. deutlich mehr als 10 Jahre  im System Bundeswehr, z.T. in verwaltungsnahen Verwendungen, tätig sind.

Wenn diese in die Bw-Verwaltung wechseln sollen/wollen, geht es also darum, diese Soldaten für einen konkret vorgesehenen Dienstposten,
einen eng begrenzten Tätigkeitsbereich
, in dem ich Personalmangel habe, umzuschulen/weiterzubilden.

z.B. : Ein Berufssoldat mit 20 Dienstjahren als PersFw >>> soll Beamter im Bereich ziviles Personalwesen werden.

Was benötigt er dafür ?

Doch wohl nur das "Handwerkszeug" um genau DIESE Tätigkeit Personalsachbearbeiter ausüben zu können.


Die gesamte Laufbahnausbildung des mntD Bw-Verwaltung beinhaltet in 2 Jahren ja (Quelle: LAP-mntDBWVV):

"Einführungslehrgang

In den folgenden Lehrgebieten werden Grundkenntnisse vermittelt:
1. Staatsrecht,
2. Verwaltungsrecht,
3. Bürgerliches Recht,
4. Betriebswirtschaftslehre,
5. Beamtenrecht einschließlich Disziplinarrecht,
6. Besoldungsrecht,
7. Arbeits- und Tarifrecht einschließlich Personalvertretungsrecht, Recht der schwerbehinderten Menschen und Gleichstellungsrecht,
8. Haushalts- und Kassenwesen,
9. Reise- und Umzugskostenrecht,
10. Wehrersatzwesen,
11. Verpflegung,
12. Unterbringung, Liegenschafts- und Bauwesen,
13. Organisation,
14. Beschaffungswesen,
15. Informationstechnik,
16. Kommunikation und Kooperation.

(3) In den Lehrgebieten

1. Volkswirtschaftslehre,
2. Versorgungsrecht,
3. Bekleidung,
4. Beihilfen, Vorschüsse und Unterstützungen,
5. Arbeits- und Lerntechniken

beschränkt sich die Unterrichtung auf eine Grundinformation.

Abschlusslehrgang

Schwerpunkte des Abschlusslehrgangs sind die Lehrgebiete
1. Staatsrecht,
2. Verwaltungsrecht,
3. Betriebswirtschaftslehre,
4. Beamtenrecht einschließlich Disziplinarrecht,
5. Besoldungsrecht,
6. Arbeits- und Tarifrecht einschließlich Personalvertretungsrecht, Recht der schwerbehinderten Menschen und Gleichstellungsrecht,
7. Haushalts- und Kassenwesen,
8. Reise- und Umzugskostenrecht,
9. Wehrersatzwesen,
10. Verpflegung,
11. Unterbringung, Liegenschafts- und Bauwesen,
12. Organisation.

(3) Die Lehrgebiete

1. Bürgerliches Recht,
2. Beschaffungswesen und
3. Einsatzaufgaben

werden vertiefend behandelt.

(4) In den Lehrgebieten
1. Volkswirtschaftlehre,
2. Versorgungsrecht,
3. Psychologie und
4. Soziologie

beschränkt sich die Unterrichtung auf eine Grundinformation."



Was benötigt ein Personalsachbearbeiter aus diesem Lernpaket ? Doch bestimmt nicht alles !

Er benötigt nicht die Anteile, die selbst den regulären Anwärtern nur als "Grundinformation" vermittelt werden...
Und er braucht auch z.B. keine Kenntnisse aus dem Beschaffungswesen, Verpflegung, Liegenschaftswesen, etc. ...


Was er/sie benötigt sind:

2. Verwaltungsrecht,
4. Beamtenrecht einschließlich Disziplinarrecht,
5. Besoldungsrecht,
6. Arbeits- und Tarifrecht einschließlich Personalvertretungsrecht, Recht der schwerbehinderten Menschen und Gleichstellungsrecht,
7. Haushalts- und Kassenwesen,

und eben die qualifizierte Einarbeitung am neuen Arbeitsplatz durch erfahrenes Personal.

Diese Umschulung mit praktischer Qualifizierung kann problemlos in 1 Jahr umgesetzt werden,
da dies auch kombiniert wird, mit einem Soldaten, der 20 Jahre Berufserfahrung im System Bw hat.

Dafür brauche ich keine förderliche zivile Berufsausbildung...
Dafür brauche ich keine 100 % zivil/mil vergleichbare Tätigkeit in der Bw...
Und dafür brauche ich keine komplette 2-jährige Laufbahnausbildung...


WAS aber Problem ist, genau dies

Zitat
sowie den mit der Verkürzung einhergehenden Vorteilen im Karriereverlauf.

Die zivile Beamtenschaft  - vertreten durch Ihre Interessenvertretung - betrachtet solche Soldaten
als Konkurrenten im eigenen Karriereverlauf...und diese Konkurrenz will man sich "vom Hals halten".

Rein menschlich kann ich dies verstehen ... nur dann soll man es auch offen sagen !

Es ist ja auch nicht einfach...

Wenn man den mD nimmt .... da sind ja zivile A9-DP ähnlich wie OStFw-DP für Soldaten.

Würde jetzt ein StFw auf einen solchen DP, im Rahmen einer Umschulung, wechseln und
den Beamten in der Abteilung "vor die Nase gesetzt werden", die selbst die Hoffnung hatten
auf diesen DP zu kommen... dann löst das keine Begeisterungsstürme aus...


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aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

ulli76

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Antw:Nachwuchsmangel im zivilen Bereich ?
« Antwort #23 am: 02. Mai 2017, 09:36:03 »

Das Problem haben wir aber auch mit Seiteneinsteigern unter den Soldaten.
Je nach Konstellation kann man den ein oder anderen Dienstgrad als Seiteneinsteiger leichter errichen, als in der normalen Laufbahn als Soldat. Das KANN sogar sachgerecht sein, aber frustrierend für die betroffenen Soldaten.


« Letzte Änderung: 02. Mai 2017, 09:44:46 von ulli76 »
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•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Papierberg

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Antw:Nachwuchsmangel im zivilen Bereich ?
« Antwort #24 am: 03. Mai 2017, 20:32:39 »


Wenn diese in die Bw-Verwaltung wechseln sollen/wollen, geht es also darum, diese Soldaten für einen konkret vorgesehenen Dienstposten,
einen eng begrenzten Tätigkeitsbereich
, in dem ich Personalmangel habe, umzuschulen/weiterzubilden.


@ LwPersFw
Das ist ein wichtiger Punkt, den ich aus Interesse und zur persönlichen Meinungsbildung noch nachrecherchieren möchte. Ich habe gegenwärtig Zweifel, ob der Binnenarbeitsmarkt wirklich auf diese Weise funktioniert. Falls Sie über entsprechende Hintergrundinformationen verfügen und diese hier bereitgestellt werden können, wäre ich interessiert. Diese Bitte gilt natürlich auch dem Rest der gewogenen Leserschaft.  ;D
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Lidius

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Antw:Nachwuchsmangel im zivilen Bereich ?
« Antwort #25 am: 03. Mai 2017, 22:37:25 »


Wenn diese in die Bw-Verwaltung wechseln sollen/wollen, geht es also darum, diese Soldaten für einen konkret vorgesehenen Dienstposten,
einen eng begrenzten Tätigkeitsbereich
, in dem ich Personalmangel habe, umzuschulen/weiterzubilden.


@ LwPersFw
Das ist ein wichtiger Punkt, den ich aus Interesse und zur persönlichen Meinungsbildung noch nachrecherchieren möchte. Ich habe gegenwärtig Zweifel, ob der Binnenarbeitsmarkt wirklich auf diese Weise funktioniert. Falls Sie über entsprechende Hintergrundinformationen verfügen und diese hier bereitgestellt werden können, wäre ich interessiert. Diese Bitte gilt natürlich auch dem Rest der gewogenen Leserschaft.  ;D

So funktioniert er auch nicht. Natürlich versucht man ehemalige Soldaten und jetzige Beamte (ich gehöre auch dazu) gemäß ihrer schon vorhandenen Fachkenntnisse einzusetzen. Gelingt aber nicht immer. Ich kann mir vorstellen, dass dies im BAPersBw wohl noch am Besten gelingt, da dort im Bereich Personal die militärische und zivile Arbeit die meisten Schnittstellen hat. In den anderen Ämtern und in der Fläche ist dies aber weitaus komplizierter.

Zudem sind Beamte im mittleren ntD nunmal von Haus aus als Generalisten ausgebildet. Wenn man jetzt ehemalige Soldaten komplett auf bestimmte Fachverwendungen spezialisieren würde (also nur für diesen Bereich ausbildet) hat man irgendwann ein Problem mit der Vergleichbarkeit und der ehemalige Soldat ein Karriereproblem. Die Dienstposten sind nunmal nur A6-A8 dotiert und für A9m und A9mZ (ausserdem gibts davon weitaus weniger als bei Soldaten) muss man sich wieder mit anderen messen. Da werden fehlende Grundkenntnisse dann ganz schnell zum Problem.

Auch soll ein Beamter im mntD grundsätzlich befähigt sein alle Dienstposten seiner Besoldungsgruppe nach Einarbeitung zu besetzen. Das funktioniert nicht wenn ich Leute nur spezialisiert ausbilde. Dafür brauch ich Grundkenntnisse auf die man eine weitere Ausbildung (die bei Beamten, im Gegensatz zu Soldaten, in der Regel am Arbeitsplatz stattfindet) aufbauen kann.


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LwPersFw

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Antw:Nachwuchsmangel im zivilen Bereich ?
« Antwort #26 am: 03. Mai 2017, 22:53:23 »

Vor der "Trendwende Personal" ... waren wir ja im "Abbau-Modus".
U.a. über das SKPersStruktAnpG

Darin sah der § 1 den Wechsel u.a. in den ÖD vor, wobei immer zuerst zu prüfen war, ob eine Weiterbeschäftigung als Beamter in der Wehrverwaltung möglich ist, wenn sich der BS nicht direkt dafür beworben hat.

Das Prinzip dabei war... Soldat wird bis zu 3 Jahre beurlaubt...um für den neuen Dienstposten als Beamter ausgebildet/umgeschult zu werden.

Siehe im Anhang (Quelle: Internet) u.a.

II.1. Weiterbeschäftigung von BS im öffentlichen Dienst oder außerhalb des öffentlichen Dienstes

Anträge auf Beurlaubung zur Weiterbeschäftigung gem. § 1 SKPersStruktAnpG

II.1.1.  Tätigkeit im  öffentlichen  Dienst  (Geschäftsbereich BMVg, andere Bundesbehörden, andere öffentlich-rechtliche Dienstherrn)


Nur ... innerhalb der Bw ist dies nur einer sehr geringen Anzahl von BS gelungen...
Und das lag nicht an mangelnder Eignung... denn wie gesagt...man hätte bis zu 3 Jahre (!!) Zeit gehabt, sie für ihre neue Tätigkeit auszubilden/weiterzubilden.



Und zum Thema Binnenarbeitsmarkt... Nein er funktioniert nicht so ... weil man ... nach meiner Meinung ... bürokratische Hürden aufbaut, die ich nicht als flexibel und schon gar nicht sachgerecht bezeichne... da jeder weiß, dass wir auch in der Bundeswehrverwaltung, auf Grund der "Pensionierungswelle" in den nächsten Jahren, einen hohen kurzfristigen Regenerationsbedarf haben.

Wenn dann aber z.B. RefüFw... nach 8-10 Jahren in der Verwendung... ein verkürzter Wechsel im Rahmen des BiAMarkt verwehrt wird... weil sie nicht den passenden Zivilberuf haben und ihre mil. Tätigkeit nichts mit Verwaltung zu tun hatte... ist das für mich stumpfe Bürokratie... oder eben bewusstes Verhindern...
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LwPersFw

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Antw:Nachwuchsmangel im zivilen Bereich ?
« Antwort #27 am: 04. Mai 2017, 09:39:03 »


Zudem sind Beamte im mittleren ntD nunmal von Haus aus als Generalisten ausgebildet. Wenn man jetzt ehemalige Soldaten komplett auf bestimmte Fachverwendungen spezialisieren würde (also nur für diesen Bereich ausbildet) hat man irgendwann ein Problem mit der Vergleichbarkeit und der ehemalige Soldat ein Karriereproblem. Die Dienstposten sind nunmal nur A6-A8 dotiert und für A9m und A9mZ (ausserdem gibts davon weitaus weniger als bei Soldaten) muss man sich wieder mit anderen messen. Da werden fehlende Grundkenntnisse dann ganz schnell zum Problem.

Auch soll ein Beamter im mntD grundsätzlich befähigt sein alle Dienstposten seiner Besoldungsgruppe nach Einarbeitung zu besetzen. Das funktioniert nicht wenn ich Leute nur spezialisiert ausbilde. Dafür brauch ich Grundkenntnisse auf die man eine weitere Ausbildung (die bei Beamten, im Gegensatz zu Soldaten, in der Regel am Arbeitsplatz stattfindet) aufbauen kann.

@ Lidius

Diese Argumente lasse ich gern - noch - gelten bei jungen SaZ, die nach 4 - 8 Jahren in die Beamtenlaufbahn (z.B. mD) wechseln wollen.
Diese verlassen die Bw mit A5 - A7, wodurch auch das Eingangsamt - i.d.R. A6 - passt.



Der BiArbMarkt Bw sollte aber auch - von der Konzeption her - den Lebensälteren im Fokus haben.
z.B. eben den 48-jährigen Stabsfeldwebel, der in die Bw-Verwaltung wechselt und somit der Bw noch bis 67 erhalten bleibt, anstatt mit 55 als Soldat in Pension zu gehen.

Dieser hat A9 und geht auf A9... somit würde es für ihn gar kein "Karriereproblem" geben...

Und er soll auch nicht jederzeit versetzbar sein ... sondern bis zur Pensionierung genau eine klar definierte Bedarfslücke schließen.

Genau dieses Konzept war auch schon im o.g. SKPersStruktAnpG angedacht... aber DAS wurde - meine persönliche Meinung -
mit den von Ihnen genannten Argumenten verhindert.

Denn bei diesem Verfahren hat nicht der Soldat ein Karriereproblem ... sondern dies sehen die "normalen" Beamten für sich...


Um dies einmal anhand von Zahlen aus der offiziellen Statistik zu verdeutlichen:

Umsetzung des § 1 SKPersStruktAnpG

2013    Anträge 164    genehmigt 18
2014    Anträge 199    genehmigt 35
2015    Anträge 202    genehmigt 33

Wobei man noch beachten muss, dass in der Zahl genehmigt Verwendungen im gesamten ÖD sind.
D.h. der Anteil Weiterverwendung im Geschäftsbereich BMVg ist noch deutlich geringer.
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