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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Berlin030 am 12. Februar 2019, 12:20:33
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Guten Tag,
ich habe eine Frage zur meiner Situation, und zwar bin ich saz4 und mein dze ist in September 2020. Ich habe den Einstelluntest bei der Polizei bestanden und eine sofort Zusage mit Vorbehalt erhalten das die mich in September 2019 beabsichtigen einzustellen und . Letzte Woche Fand das Vorstellungsgespräch, ärztliche Untersuchung statt und eine leumundsüberprüfung wird noch durchgeführt. Nun jetzt warte ich auf eine komplette Zusage von der Polize. Meine Befürchtung ist das es sich zu lange hinauszieht, weil ich doch so schnell wie möglich den Verkürzungsantrag stellen muss. Weiß jemand wie ich am besten vorgehen soll ?
Ich danke in voraus
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schonmal mit Spieß und DV geredet ;)
nur sprechenden Menschen kann geholfen werden
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Ja, mit mein DV habe ich schon gesprochen was meine Absichten sind. Er versucht mir so gut es geht zu helfen aber meinte schon von vorne rein das es nicht wird, weil Köln nein sagen wird :(
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dann kannst du im moment eh nix machen
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Doch - den zukünftigen Dienstherrn über die Verschiebung von einem Jahr informieren.
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Das Verfahren für die Beantragung ist in der GAIP 23-02-00 Verkürzung der Dienstzeit eines SaZ nach § 40 Abs. 7 Soldatengesetz geregelt. Kann dein PersFw im IntranetBw nachlesen.
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Sie haben keinerlei Anspruch auf eine Dienstzeitverkürzung. Weiß man bei der Polizei eigentlich wie lange Sie noch Soldat sind?
Lassen Sie sich bitte den § 55(1) SG von Ihren Vorgesetzten erklären.
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Das ist doch die Vermutung vom Chef. Ist es nicht so das Köln am Ende entscheidet, ob der Antrag genehmigt wird oder nicht ? 🤔
Andere frage wie lange dauert in der Regel bis ich eine Antwort bekomme wenn ich den Verkürzungsantrag stelle ?
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An KlausP
Ja die Polizei weiß Bescheid und meinte ich soll den Antrag stellen so bald die Rangliste da ist, weil bei älteren Bewerber der Polizei haben meist auch ein Arbeitsvertrag wo die frühzeitig kündigen müssen bevor sie den Dienst antreten. So wurde es mir erklärt
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Sie haben aber keinen Arbeitsvertrag. Sie haben gar keinen Vertrag sondern stehen in einem freiwillig eingegangenen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Eine SaZ kann eben nicht jederzeit seine Entlassung verlangen wie ein Beamter. Das scheint sich bei der Polizei noch nicht überall herumgesprochen zu haben.
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An KlausP
Das ist mir schon bewusst das ein saz nicht jederzeit verlangen kann wann er kündigt. Aber wie sieht es aus wenn man eine Verkürzung beantragt von 12 Monaten weil man eine Ausbildung in Sicht hat. Wir reden hier nicht von 5 Jahre verkürzen sondern von 12 Monate. Ich sehe auch jedes Mal das andere verkürzt werden um ihre Ausbildung wahrzunehmen und dabei haben die mehr Dienstzeit vor sich gehabt als ich. Meine Frage ist wie ist die Kulanz bei 12 Monaten dann ? Gibt es da eine Chance, weil ob ich dieses Jahr oder nächstes Jahr gehe, verlängern werde ich nicht mehr. Würde mich halt interessieren ob dann die Bundeswehr einen gehn lässt wenn man eine Ausbildung in Aussicht hat.
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Sie haben es nicht verstanden.
Es gibt keinen Anspruch und damit ist jede Entscheidung eine Einzelfallentscheidung. Nur weil es bei dem einem geklappt hat, muss es bei dem anderen nicht auch klappen.
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Waren die anderen Verkürzungen vielleicht vor 2016? Seither hat sich die Sachlage leider erheblich verändert.
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Was ich hier am Sachverhalt nicht verstehe, wieso bewirbt man sich auf ein bestimmtes Datum, wenn man weiss das man dann noch Soldat ist?
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Weil man vielleicht der Meinung ist, dem Dienstherrn damit quasi die Pistole auf die Brust setzen zu können oder ihm zumindest den schwarzen Peter zuschieben zu können, wenn es nicht klappt. Ich vermute mal, dass der TE seine Vorgesetzten auch erst hinterher darüber informiert hat.
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An Nachtmensch
Weil man merkt da wo man ist es nicht mehr passt und die Hoffnung hat beruflich ein Tapeten Wechsel zu machen. Was ist daran verkehrt? Wenn Sie mir jetzt mit sie haben ein Eid geleistet um treu zu dienen dann würde ich das ja weiter tuen und zwar bei der Polizei.
An klausp
Ihre Vermutung ist schon mal falsch. Ich wusste nicht das sie Kenntnis über meine Absichten haben?
An wolverine
Wenn das der Fall ist dann hat sich ja die Sache schon mal teils für mich geklärt.
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Naja, du hast halt unterschrieben, eine bestimmte Zeit deinen Dienst zu leisten. Und daran misst dich nun dein derzeitiger Arbeitgeber. Deswegen bist du auch davon abhängig, dass dein AG nun halt entscheiden würde, ob er dich noch braucht. Dazu bedarf es eines Antrages.
Ich habe dir die entsprechende Quelle nebst Möglichkeiten aufgezeigt, darauf gehst du nicht ein. Also wirst du wohl alles wissen oder es schon beantragt haben.
Deine selbstgestrickten Erklärungen "Eide" hier oder da, helfen dir ja nicht weiter und sind auch nicht vergleichbar.
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Okay. Sie haben also Ihre Vorgesetzten informiert, bevor Sie sich bei der Polizei beworben haben. Und da hat Sie niemand darauf hingewiesen dass das wahrscheinlich so nicht funktioniert, wie Sie sich das vorstellen?