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Autor Thema: Berechtigung von Angehörigen zum Besuch des Offiziersheims  (Gelesen 2398 mal)

Sin_a

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Hallo zusammen,

ich hätte folgende Frage: Darf die Familie eines verstorbenen, ehemaligen Berufssoldaten weiterhin das Kasino der örtlichen Kaserne betreten bzw. dort essen gehen?

Mein Vater ist schon früher mit uns an den Wochenenden usw. öfter dort essen gegangen. Die letzten Jahre war dies leider nicht mehr möglich, daher ist höchstwahrscheinlich der entsprechende Ausweis bereits seit längerem abgelaufen, den man für die Nutzung der Räumlichkeiten benötigt (ich weiß nicht mehr, welcher dies war aber ihr wisst hoffentlich, was ich meine).

Ich habe mich nun also gefragt, ob es uns dennoch auch jetzt noch erlaubt wäre, vielleicht ab und an in das Kasino zu gehen und alte Gewohnheiten/Traditionen wieder aufzunehmen.

Danke vorab für Eure Antworten.  :)
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Ralf

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Antw:Berechtigung von Angehörigen zum Besuch des Offiziersheims
« Antwort #1 am: 05. August 2016, 05:45:35 »

Frag halt dort mal an. Die werden eine Hausordnung/ Geschäftsordnung haben, die dazu ggf. Regelungen enthält oder aber aus Kulanz etc. pp.
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Helft mit, dass es so bleibt.

LwPersFw

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Antw:Berechtigung von Angehörigen zum Besuch des Offiziersheims
« Antwort #2 am: 05. August 2016, 10:55:40 »

Um Ralf zu ergänzen...

Neben der Frage, ob die OHG/UHG dies erlaubt...

...stellt sich die Frage, wo diese örtlich liegt... außerhalb mil. Sicherheitsbereich ... dann nur OHG/UHG fragen...

Innerhalb eines mil. Sicherheitsbereich:

Dann gilt, was in der jeweiligen Kasernenordnung zu den Zutrittsrechten festgelegt ist.
Hier ist der Ansprechpartner der Kasernenkommandant.

Da der Berufssoldat bereits verstorben ist... könnte m.E. nur diese Regel angewendet werden:

"Besucherinnen oder Besucher sind Personen, die nicht Inhaber eines Ausweises zur
Dokumentation der Zutrittsberechtigung im Sinne der Nr. 802 sind.

Sie erhalten grundsätzlich von der Wache gegen Hinterlegung ihres gültigen Personalausweises
oder Reisepasses einen Besucherschein, der sie zum einmaligen Betreten des militärischen
Sicherheitsbereichs berechtigt. Besuchte Personen sind namentlich zu benennen."

"Die Kasernenkommandantin bzw. der Kasernenkommandant kann vereinfachte Besucherregelungen
für das kurzzeitige Betreten eines militärischen Sicherheitsbereiches, für Besucherinnen und
Besucher in Begleitung einer bzw. eines Angehörigen der Bundeswehr oder für besondere
Anlässe/Veranstaltungen festlegen."
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aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Sin_a

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Antw:Berechtigung von Angehörigen zum Besuch des Offiziersheims
« Antwort #3 am: 06. August 2016, 20:26:03 »

Vielen Dank für die Infos.

Es liegt außerhalb der Kaserne, daher werde ich dann einfach mal dort anrufen und fragen.

Ich dachte es gäbe auch hier eine übergeordnete Regelung/Vorschrift etc. und diese wollte ich nur gerne vorab in Erfahrung bringen, um mir nicht ganz unvorbereitet eine mögliche Absage einzufangen.  :)

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