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Zusammenfassung

Autor: ede-server
« am: 17. August 2017, 12:34:46 »

Das wäre für die Allgemeinheit auch interessant zu erfahren.

Bisher kenne ich im htD keinen Quereinsteiger im Beamtenverhältnis. Immer vorher im Angestelltenverhältnis mit anschließender Verbeamtung und dann auch "nur" Feststellung der Laufbahn für den htnD. Bei Ausschreibungen (gerade wie in Marine-Enzo's favorisiertem Fachtechnikbereich Luft) wird meistens die Befähigung für den technischen Dienst verlangt. Die wenigen htnD im (bspw.) BAAINBw Abt L sind Juristen oder die angesprochenen Wirtschaftswissenschaftler.
  Zudem muss eine dem höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst (Bereich Wirtschaftswissenschaften) gleichartige und gleichwertige hauptberufliche Tätigkeit von zwei Jahren und sechs Monaten nachgewiesen werden. Die Probezeit beträgt dann grundsätzlich drei Jahre. Sollten Sie noch nicht über die beamtenrechtlich vorausgesetzte Erfahrungszeit von zwei Jahren und sechs Monaten verfügen, können Sie letztere auch in der Bundeswehrverwaltung erbringen. Eine Einstellung erfolgt in diesem Fall zunächst im Arbeitnehmerverhältnis (Entgeltgruppe TVöD 13), wobei die tarifvertragliche Probezeit grundsätzlich sechs Monate beträgt. Im Anschluss daran ist eine Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe vorgesehen.
Bei Einstellung dürfen Sie grundsätzlich das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Von der Altersgrenze kann in besonders begründeten Einzelfällen abgewichen werden.


Mir sind drei Fälle (Informatiker, Wirtschaftsinformatiker, Architekt) persönlich bekannt wo es über eine vorherige Anstellung und spätere Verbeamtung (nun alle A14) ging. In der Laufbahnausbildung ist der Altersschnitt gefühlt 36, da es nicht wenige Ü40 und ehemalige Zeitsoldaten (12-13 Jahre) gibt und nur wenig junge Berufsanfänger.
Für die drei Fälle war es so, dass diese sich für eine konkret ausgeschriebene Stelle bewarben und somit auch eine "Standortgarantie" hatten und später verbeamtet wurden.
Andere Fälle sind mir persönlich bekannt, wo auch Ü40er mit Promotion und Industrieerfahrung den Vorbereitungsdienst absolvierten und dann nach der verkürzten Probezeit A14 wurden bzw. nach dem Vorbereitungsdienst direkt A14 wurden. Wobei mir ein Fall auch bekannt ist, wo der Bewerber direkt in den technischen Dienst mit A14 eingestellt wurde, allerdings war die Laufbahnbefähigung bereits bei einer anderen Behörde erworben worden.
Das ist natürlich nur partiell und persönlich. Daher finde ich andere Aussagen und Tendenzen der Personalführung interessant.
Autor: marine-enzo
« am: 17. August 2017, 09:50:24 »

@ Tasty: Naja, da hast du schon den Nerv getroffen! Direkteinstieg, das ist ein sehr spannender Aspekt, das würde ich mir gerne mal ansehen, geht das denn? Das ist mir völlig neun. An wen kann ich mich denn wenden? Gerne auch via e-mail! Danke
Autor: F_K
« am: 17. August 2017, 07:51:45 »

Naja, von einem Ü40 würde ich ja mal min. Ü15 Jahren Erfahrung vermuten - insoweit ist der Lebenslauf interessant - erklärt ggf. die Überlegung nach Vorbereitungsdienst.
Autor: Tasty
« am: 16. August 2017, 22:48:30 »

Ich frage mich auch warum Du in Deinem Alter und mit mehr als 10 Jahren Berufserfahrung überhaupt einen Vorbereitungsdienst in Betracht ziehst.
Ich würde mich an Deiner Stelle ausschließlich auf eine direkte Verbeamtung in A14 bewerben, alles andere ist doch für Dich völlig unattraktiv.
Autor: ede-server
« am: 16. August 2017, 19:34:10 »

Nachbrenner:
Das Referendariat mag schwach bezahlt wirken, ist aber vergleichend mit anderen Trainees gut bezahlt und im Vergleich zu anderen Vorbereitungsdiensten fürstlich.

Mich würde an dieser Stelle interessieren, was denn eine angemessene Bezahlung darstellt.
Autor: ede-server
« am: 16. August 2017, 19:31:07 »

A13 Stufe 1? Also das wäre mir neu. Stufe 2 gibt es in jedem Fall, da das Studium pauschal angerechnet wird. Zur Anrechnung von förderlichen Zeiten kann kurz vor Ablauf der Laufbahnausbildung ein formloser Antrag gestellt werden. Hierbei wird die vorherige Arbeit beschrieben (nachweisbar) und jemand Geeignetes wird von der Personalstelle aufgeforderte dies auf Anrechenbarkeit zu bewerten (meistens der eigene Vorgesetzte). Ferner kann die Einstellung in das erste Beförderungsamt beantragt werden. Bisher hab ich da keine Streitfälle erlebt.

Wieso eine Anrechnung der Erfahrungszeiten vorher geschehen soll begreife ich nicht. Wenn eine Laufbahnbefähigung vorhanden ist, ist die direkte Einstellung ins Beamtenverhältnis auf Probe möglich und dann erfolgt auch die Festsetzung der Stufen. Liegt die Befähigung nicht vor, bleibt neben dem Direkteinstieg im Angestelltenverhätlnis nur die Laufbahnausbildung. Das Beamtenverhältnis endet eh Kraft Gesetztes nach Bestehen aller Prüfungen. Danach muss die Bundeswehr dem frischgebackenen Bauassessor kein Einstellungsangebot unterbreiten, eine vorherige Stufenfestsetzung wäre also dann unnötig. Und bei ständigen Anfragen nach seinem Marktwerkt "welche Stufe bekäme ich dann", müssten ja viele Kollegen die Anrechenbarkeit prüfen ohne jemals einen neuen Kollegen zu bekommen - macht man das woanders denn etwa? Man kann ungefähr abschätzen was angerechnet wird und was nicht. Da hilft auch ein Blick in die Rechtsnormen. Es sei gesagt, dass die Bundeswehr großzügig anrechnet.
Autor: Niederbayer
« am: 16. August 2017, 16:14:46 »

Was hast du denn studiert?
Autor: marine-enzo
« am: 16. August 2017, 13:20:35 »

Vielen Dank für die Antwort
Natürlich nicht  ;D , überspitzte Formulierungen führen ab und an zu erwünschten Äußerungen. Erfahrungsgemäß sollte man jede Art der Informationsbeschaffung in Erwägung ziehen, bevor man konkreter wird. Und manchmal kann es auch nicht schnell genug gehen, oder der ein oder andere weiß schon aus Erfahrung mehr. Das schadet doch nie  :)
Autor: Ralf
« am: 16. August 2017, 12:10:19 »

Das sind sie in der Tat.
Das Naheliegende ist doch: Schreib einfach die Einstellungsbehörde an, dann wirst du sehen, was du an Antwort bekommst.
Allerdings würde ich mir keinen AG suchen, der "riskanten Kuhhandel" betreibt  ::)
Autor: marine-enzo
« am: 16. August 2017, 11:54:30 »

Soweit ich herausgefunden habe, werden Einstufung und Eingruppierung erst während des 18 monatigen (schwach) bezahlten Vorbereitungsdienst ermittelt.

-   Folglich weiß man zu Beginn nicht, welche Berufserfahrung angerechnet wird?  :-\

D.h. wenn man für den 18 monatigen Vorbereitungsdienst (htD) eingestellt wird kann man sich nur auf die A13 Stufe 1 verlassen?

Beispiel, wenn ein Quereinsteiger (ü40) mit langjähriger Berufserfahrung (ü10 Jahre) eingestellt wird, weiß er nicht welche Berufserfahrungen angerechnet werden? Wenn er Pech hat gar nichts?

Hat sich hier jemand mal auf so einen riskanten Kuhhandel eingelassen?  Gibt es Möglichkeiten schon vor der Einstellung eine Anrechnung der Berufserfahrung durchzuführen und schriftlich festhalten zu lassen?

Ich weiß meine Fragen sind immer etwas speziell  ???
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