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Zusammenfassung

Autor: whynotlasmiranda
« am: 24. Oktober 2017, 09:58:36 »

Ok.
Ich werde euch über das Ergebnis auf dem laufenden halten.
Autor: LwPersFw
« am: 24. Oktober 2017, 07:45:00 »

Wenn die SÜ eingeleitet wird/wurde werden/haben Sie auch eine Ausfüllanweisung für das Formular bekommen.

Darin wird sinngemäß ausgeführt:

Nicht anzugeben brauchen Sie Ermittlungen/Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten und Verurteilungen aus rechtskräftig abgeschlossenen Strafverfahren.

Hinzu kommt .... ist Ihre Strafe formal getilgt worden... Gelten Sie ab diesem Moment wieder als nicht vorbestraft.

Fragen hierzu müssen Sie nicht beantworten,  bzw. können Sie mit "nein" beantworten.

(Anders sieht es z.B. bei Bewerbungsbögen der Polizei aus... dort ist die Fragestellung so, dass man auch getilgte Strafen angeben muss)

Hintergrund ist der von Tommi genannte Grundsatz, dass niemand sein ganzes Leben lang für etwas "büßen" muss,
wenn er seine Strafe bekommen hat. Nach einer angemessenen Zeit ... hier die Tilgungsfrist ... gilt der Bürger dann wieder als nicht vorbestraft und darf sich auch so bezeichnen.

Das bestimmte Behörden ... unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen....  diese getilgten Informationen  von
anderen Behörden erhalten können... hat damit nichts zu tun. Auch darf es dann dem Bürger nicht zum Nachteil
ausgelegt werden, wenn er von seinem Recht ... sich als nicht vorbestraft bezeichnet zu haben ... Gebrauch gemacht hat.

Was Sie freiwillig offen legen, obliegt nur Ihnen.
Sie unterliegen aber keinem "moralischen Druck" dies tun zu müssen.

Denn zum Glück Leben wir in einem Rechtsstaat!
Autor: Tommie
« am: 24. Oktober 2017, 06:09:07 »

Prinzipiell ist es nicht so, dass jeder, der einmal in seinem leben in die Hose gesch...en hat, sein Leben lang stinkt ;) ! Bei einer Sicherheitsüberprüfung werden z. B. die Ermittlungsbehörden am Wohn- bzw. Dienstort angeschrieben und um Erkenntnisse der letzten fünf Jahre nachgefragt. Näheres dazu steht im § 12 dess Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG). Da können Sie ja mal nachlesen ;) :

https://www.gesetze-im-internet.de/s_g/

Ansonsten ist es durchaus als positiv zu werten, wenn jemand aus einer Verurteilung gelernt und sich -wie in Ihrem Falle!- danach mehr als 10 Jahre straffrei bewährt hat. Also ... geben Sie die alte Sache an, der MAD als durchführende Behörde bekommt die sowieso heraus, und warten Sie, was passiert. Und wenn bei der ersten SÜ eine Auflage heraus kommt, a la "alle disziplinarrechtlichen und strafrechtlichen Vorkommnisse sind unverzüglich dem MAD zu melden. Eine Wiederholungsüberprüfung ist nach spätestens drei Jahren einzuleiten", dann machen Sie sich darüber mal keinen Kopf!
Autor: whynotlasmiranda
« am: 23. Oktober 2017, 20:50:32 »

Vielen Dank für die Infos. Ich werde es versuchen...Würde es später sonst bereuen.
Autor: Andi
« am: 23. Oktober 2017, 20:18:23 »

Eine Sicherheitsüberprüfung ist zunächst einmal unabhängig von Einstellungen zu sehen. Der MAD gibt außer einem Hinweis, ob die Sicherheitsüberprüfung erfolgreich war oder nicht erfolgreich war grundsätzlich keine Informationen an die personalführende Dienststelle weiter.

Gruß Andi
Autor: whynotlasmiranda
« am: 23. Oktober 2017, 19:42:35 »

Tilgungsfrist 10 Jahre. Rechtkräftig seit Juli 2007
Ich hoffe es wirklich.. Liegt mir seit einigen Tagen schwer auf der Seele.
Viele dank schon mal vorab!
Autor: -AlphaFoxtrott-
« am: 23. Oktober 2017, 19:23:32 »

selbst wenn diese "Jugendsünde" trotz evtl. tilgungsfrist ans Licht kommen sollte, werden Sie wohl höchstwsl. nur dazu "befragt" werden. natürlich sind dies einzelfallentscheidungen, aber wenn dies tatsächlich glaubhaft als Jugendsünde abgetan werden kann, wird dies kaum Ihrer sü2 oder gat Ihrer zukünftigen Karriere im Weg stehen.
Autor: F_K
« am: 23. Oktober 2017, 19:01:46 »

Rechtskraft und Tilgungsfristen?
Autor: whynotlasmiranda
« am: 23. Oktober 2017, 18:38:58 »

Hallo zusammen.

und zwar steht mir jetzt wohl meine einzige Jugendsünde meiner Kariere im Weg.
Ich wurde vor über 10 Jahren wegen einer Dummheit verurteilt welche im BZR nicht mehr aufgeführt wird seit einigen Monaten.
Nun steht die überprüfung SÜ2 an :/
Meine Frage ist ob diese Jugendsünde nun öffentlich wird oder nicht. Diese ist über 10 Jahre her, in dieser Zeit gab es keinen weiteren Kontakt mit Gericht, Polizei oder anderen Behörden.
Was denkt Ihr sollte ich eine Rückzieher machen oder es drauf ankommen lassen?
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