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Autor Thema: Umtauschen der Bahngutscheine bei Mitnahme zur Kaserne  (Gelesen 6502 mal)

Aetix

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Guten Tag,

ich trete am Mittwoch meinen Dienst an. Dass die Bahngutscheine beim ReFü in Fahrtgeld bei Anreise mit PKW eingetauscht werden ist mir bewusst.
Die Frage ist jedoch, wie ich mich richtig verhalte, da mein Vater mich zur Kaserne bringt.

Gebe ich dann lediglich die Tickets ab oder habe ich die gleichen Umtauschansprüche als wenn ich mit dem eigenen PKW anreisen würde?

Vielen Dank
Aetix
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knck

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Antw:Umtauschen der Bahngutscheine bei Mitnahme zur Kaserne
« Antwort #1 am: 29. Juni 2015, 14:21:14 »

Meine Meinung:

Du fährst doch trotzdem mit dem PKW zur Einheit. Ob vor oder neben dem Steuer, ist doch in erster Linie egal. Sprit + Verschleiß entsteht trotzdem.
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Bundeswehr ≠ Call Of Duty

Aetix

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Antw:Umtauschen der Bahngutscheine bei Mitnahme zur Kaserne
« Antwort #2 am: 29. Juni 2015, 14:33:34 »

Ok wenn das nicht relevant ist wer fährt, kann ich meinem Vater das Geld ja dann weiterleiten.
Wollte nur wissen ob das für den ReFü überhaupt von Belang ist ob es mein eigenes Kfz ist.
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knck

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Antw:Umtauschen der Bahngutscheine bei Mitnahme zur Kaserne
« Antwort #3 am: 29. Juni 2015, 14:38:46 »

Ich glaube, bei einer Fahrgemeinschaft wäre es was anderes. Also mehrere Soldaten teilen sich ein KFZ. Dies wär hier ja aber nicht der Fall. Bin mir aber nicht sicher.
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Bundeswehr ≠ Call Of Duty

KlausP

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Antw:Umtauschen der Bahngutscheine bei Mitnahme zur Kaserne
« Antwort #4 am: 29. Juni 2015, 14:42:25 »

Ich glaube, bei einer Fahrgemeinschaft wäre es was anderes. Also mehrere Soldaten teilen sich ein KFZ. Dies wär hier ja aber nicht der Fall. Bin mir aber nicht sicher.

Stimmt aber. Wenn bei einer Fahrgemeinschaft außer dem Fahrer (der darf das) auch die Mitfahrer die vollen Fahrkosten abrechnen wollen, ist das Betrug. Sie können lediglich angeben, dass sie bei jemandem mitgefahren sind, der Fahrer kann angeben, wen er mitgenommen hat.
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Aetix

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Antw:Umtauschen der Bahngutscheine bei Mitnahme zur Kaserne
« Antwort #5 am: 29. Juni 2015, 15:01:06 »

Vielen Dank für die Antworten!

Stimmt aber. Wenn bei einer Fahrgemeinschaft außer dem Fahrer (der darf das) auch die Mitfahrer die vollen Fahrkosten abrechnen wollen, ist das Betrug. Sie können lediglich angeben, dass sie bei jemandem mitgefahren sind, der Fahrer kann angeben, wen er mitgenommen hat.

Das mit der Fahrgemeinschaft ist schlüssig und macht Sinn, beschreibt aber eher die Lage wenn ich von zukünftigen Kameraden mitgenommen würde.

Wie würden Sie in meinem Falle verfahren? Einfach dem ReFü schildern dass ich von meinem Vater gefahren wurde, damit er dann entscheiden kann ob ich einen Anspruch auf die Fahrtkostenerstattung habe?
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KlausP

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Antw:Umtauschen der Bahngutscheine bei Mitnahme zur Kaserne
« Antwort #6 am: 29. Juni 2015, 15:17:33 »

In Ihrem Fall rechnen Sie die Fahrkosten ganz normal ab.
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Aetix

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Antw:Umtauschen der Bahngutscheine bei Mitnahme zur Kaserne
« Antwort #7 am: 29. Juni 2015, 18:50:40 »

Ok!

Vielen Dank KlausP.  ;)
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