Hallo,
ich habe mal bei einer potentiellen BU-Versicherung ohne DU-Klausel angefragt. Folgende Anfrage + Antwort:
Frage:
Guten Tag,
ich bin interessiert daran bei Ihnen auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen.
Hierzu habe ich eine entscheidende Frage: Das Versicherungswerk sagt ja "Leistung...wenn man
den zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausführen kann...". Meine Situation ist: Ich bin Soldat auf
Zeit und habe bei der Bundeswehr den IHK Abschluss "Fachinformatiker für Systemintegration"
absolviert. Wird in diesem Fall als Beruf "Soldat auf Zeit" oder "Fachinformatiker" von der
Versicherung vermerkt? Ich habe den Fachinformatiker ja erst bei der Bundeswehr erlernt und
somit niemals vorher als solcher gearbeitet. Da Sie keine Dienstunfähigkeitsklausel
anbieten, bin ich nicht abgesichert falls ich lt. Dienstherr nicht mehr Soldat sein kann sprich
dienstunfähig bin. Falls ich nun gleichzeitig auch nicht mehr Fachinformatiker sein kann, wäre es
natürlich wünschenswert, wenn die Versicherung leistet. (entsprechend mit gesonderter
Überprüfung der Berufsunfähigkeit) Ist dieser zivile Beruf in meinem Fall mit abgedeckt, sofern er
nicht mehr von mir ausgeführt werden kann?
Antwort:
Hallo,
wir haben deine Anfrage nun abschließend mit unserem Versicherer besprochen.
Maßgeblich ist dein zuletzt ausgeübter Beruf. In deinem beschriebenen Fall ist das
der Soldat auf Zeit. Unabhängig von deiner internen Tätigkeit als Informatiker,
prüfen wir im Leistungsfall ob du den Beruf „Soldat auf Zeit“ in seiner Gesamtheit
noch ausüben kannst. Wir prüfen nicht, ob du als Informatiker weiter tätig sein
kannst. Spricht dein Dienstherr dich als dienstunfähig aus und ein Arzt bestätigt
darüber hinaus deine Berufsunfähigkeit, stehen die Chancen gut, dass du die
versicherte Rente auch erhältst.
Solltest du nach deiner Zeit als Soldat, in den zivilen Beruf als Fachinformatiker
einsteigen, wäre dann natürlich dieser Beruf ausschlaggebend.
Joa, das ist mir dann doch etwas zu schwammig! Was meint ihr...
MfG