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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Berufsunfähigkeitsversicherung / Soldat auf Zeit 13 Jahre Feldwebel  (Gelesen 7351 mal)

KlausP

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Zitat
Soweit ich richtig informiert bin tritt eine DU ein, wenn man 3 Monate am Stück ohne Aussicht auf Verbesserung dienstunfähig ist.

Dann sind Sie falsch informiert. Ein DU-Verfahren soll eingeleitet werden, wenn die Wiederherstellung derv Dienstfähigkeit nich innerhalb eines Jahres absehbar ist. Wegen DU wird ein Soldat nur dann entlassen, wenn es in der Bundeswehr keinen Dienstposten gibt, für den er noch einsetzbar ist, und sei es nur zeitlich eingeschränkt. Dieser muss nicht seiner Ausbildung entsprechen.
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StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Gastleser

  • Gast

Zitat
Soweit ich richtig informiert bin tritt eine DU ein, wenn man 3 Monate am Stück ohne Aussicht auf Verbesserung dienstunfähig ist.

Dann sind Sie falsch informiert. Ein DU-Verfahren soll eingeleitet werden, wenn die Wiederherstellung derv Dienstfähigkeit nich innerhalb eines Jahres absehbar ist. Wegen DU wird ein Soldat nur dann entlassen, wenn es in der Bundeswehr keinen Dienstposten gibt, für den er noch einsetzbar ist, und sei es nur zeitlich eingeschränkt. Dieser muss nicht seiner Ausbildung entsprechen.

D.h. dann ja dass die Aussagen, mit denen viele Versicherer bzgl. dem Unterschied zwischen BU und DU werben falsch sind. Denn irgendeinen Dienstposten wird man sicherlich auch relativ lange finden können, bis man soweit eingeschränkt ist, dass man auch gleichzeitig berufsunfähig werden könnte... so sehe ich das zumindest.
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Tommie

  • Gast

Machen wir mal ein ganz simples Beispiel ;) :

Ein Bäcker mit einer Mehlstaub-Allergie ist wohl berufsunfähig! Hier wird die Arbeitsagentur tätig und lässt ihn umschulen, z. B. auf einen kaufmännischen Beruf, in dem man nichts mit Mehl zu tun hat!

Ein Kommandosoldat mit einem Bandscheibenvorfall wird wohl eher nicht mehr "kommandotauglich" sein. Hier wird die Bundeswehr wohl über einen Einsatz in einem Stab nachdenken, bevor man ein DU-Verfahren einleiten wird, denn es gibt genügend Dienstposten, die man auch mit Zustand nach Bandscheibenvorfall noch besetzen kann!
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F_K

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@ Gastleser:

Du hast das Problem nicht erkannt.

Berufsunfähig kann nur werden, wer einen Beruf hat. Nur ein Soldat (in diesem Zusammenhang) kann DU werden.
Bei psychischen Problemen ist man ggf. schnell für alle Verwendungen untauglich.

Der Kommandosoldat (gelernter Bäcker) ist mit Mehlstauballergie vermutlich noch verwendungsfähig, aber BU (was dann nach Entlassung, weil DZE ein Problem sein kann).
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Gast nochmal

  • Gast

Hallo,

ich habe mal bei einer potentiellen BU-Versicherung ohne DU-Klausel angefragt. Folgende Anfrage + Antwort:

Frage:


Guten Tag,

ich bin interessiert daran bei Ihnen auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen.
Hierzu habe ich eine entscheidende Frage: Das Versicherungswerk sagt ja "Leistung...wenn man
den zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausführen kann...". Meine Situation ist: Ich bin Soldat auf
Zeit und habe bei der Bundeswehr den IHK Abschluss "Fachinformatiker für Systemintegration"
absolviert. Wird in diesem Fall als Beruf "Soldat auf Zeit" oder "Fachinformatiker" von der
Versicherung vermerkt? Ich habe den Fachinformatiker ja erst bei der Bundeswehr erlernt und
somit niemals vorher als solcher gearbeitet. Da Sie keine Dienstunfähigkeitsklausel
anbieten, bin ich nicht abgesichert falls ich lt. Dienstherr nicht mehr Soldat sein kann sprich
dienstunfähig bin. Falls ich nun gleichzeitig auch nicht mehr Fachinformatiker sein kann, wäre es
natürlich wünschenswert, wenn die Versicherung leistet. (entsprechend mit gesonderter
Überprüfung der Berufsunfähigkeit) Ist dieser zivile Beruf in meinem Fall mit abgedeckt, sofern er
nicht mehr von mir ausgeführt werden kann?

Antwort:


Hallo,

wir haben deine Anfrage nun abschließend mit unserem Versicherer besprochen.
Maßgeblich ist dein zuletzt ausgeübter Beruf. In deinem beschriebenen Fall ist das
der Soldat auf Zeit. Unabhängig von deiner internen Tätigkeit als Informatiker,
prüfen wir im Leistungsfall ob du den Beruf „Soldat auf Zeit“ in seiner Gesamtheit
noch ausüben kannst. Wir prüfen nicht, ob du als Informatiker weiter tätig sein
kannst. Spricht dein Dienstherr dich als dienstunfähig aus und ein Arzt bestätigt
darüber hinaus deine Berufsunfähigkeit, stehen die Chancen gut, dass du die
versicherte Rente auch erhältst.
Solltest du nach deiner Zeit als Soldat, in den zivilen Beruf als Fachinformatiker
einsteigen, wäre dann natürlich dieser Beruf ausschlaggebend.


Joa, das ist mir dann doch etwas zu schwammig! Was meint ihr...

MfG
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F_K

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Soldat ist kein normaler Beruf, wo eine BG eine BU feststellen könnte.

Die Antwort ist "nichts wert" und inhaltlich falsch.
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