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Autor Thema: Osteopathie  (Gelesen 12761 mal)

lema100710

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Osteopathie
« am: 26. April 2017, 19:16:45 »

Hallo und guten Abend,

mein Frage zielt auf die Kostenübernahme der Bundeswehr gegenüber einem Osteopathen ab.

Mein Freundin ist Soldatin und vor kurzem Mutter geworden. Ihre Frauenärztin hat ihr angeraten einen Osteopathen aufzusuchen da sie (die Frauenärztin) meiner Freundin bei den derzeitigen Beschwerden nicht helfen könne.
Nun stellt sich die Frage übernimmt die Bundeswehr die Kosten, da Osteopathie nun ja nicht unbedingt eine der gängigen Schulmedizinischen Vorstellung entspricht.

Vielleicht hat ja jemand schon Erfahrungen diesbezüglich gesammelt.

Meinen Dank in voraus.
 
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ulli76

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Antw:Osteopathie
« Antwort #1 am: 26. April 2017, 19:23:55 »

Nein, die Bundswehr übernimmt die Kosten dafür ganz sicher. Offenbar handelt es sich ja auch nicht um ein orthopädisches Problem.
Ich würde ja am liebsten schreiben, dass die Bundeswehr für Hokuspokus nicht zahlt, aber sie übernimmt ja leider auch Kosten für Homöopahie.
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Antw:Osteopathie
« Antwort #2 am: 26. April 2017, 20:25:04 »

Nein, die Bundswehr übernimmt die Kosten dafür ganz sicher. Offenbar handelt es sich ja auch nicht um ein orthopädisches Problem.
Ich würde ja am liebsten schreiben, dass die Bundeswehr für Hokuspokus nicht zahlt, aber sie übernimmt ja leider auch Kosten für Homöopahie.

wo das? In der Beschädigtenversorgung definitiv nicht. Genau mit dieser Begründung: Nicht evidenzbasierte Medizin, ohne uns.
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ulli76

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Antw:Osteopathie
« Antwort #3 am: 26. April 2017, 20:36:00 »

FAInspSan- wie auch immer die jetzt heisst.
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Antw:Osteopathie
« Antwort #4 am: 27. April 2017, 08:48:35 »

@ Ulli,

das ist seit dem 01.08.2016 das "Fachliche Kompendium Sanitätsdienst der Bundeswehr" im Wiki-Service Bw
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ulli76

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Antw:Osteopathie
« Antwort #5 am: 27. April 2017, 09:16:09 »

Da hab ich keinen Zugriff drauf. Bis vor 2 Jahren war dieser Homöopathie-Hokuspokus tatsächlich Bestandteil der UTV.
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Antw:Osteopathie
« Antwort #6 am: 28. April 2017, 08:33:50 »

@ Ulli

ich habe nochmal gesucht ... hilft dies weiter ? :

"Inanspruchnahme von Heilpraktikerinnen bzw. Heilpraktikern

Die utV kennt nur eine Behandlung durch approbierte Ärztinnen bzw. Ärzte. Eine
heilpraktische Behandlung ist deshalb außer in dringenden Notfällen zur Leistung erster Hilfe nicht
zulässig. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat mit Urteil vom 14. November 1983 - 1 A
2577/81/1 K 220/81 Aachen - zu dieser Thematik sinngemäß folgendes ausgeführt: „Aus der VwV zu
§ 69 Abs. 2 BBesG ergibt sich, dass - wofür bereits die Bezeichnung „unentgeltliche truppenärztliche
Versorgung“ spricht - Heilfürsorge grundsätzlich nur durch Ärzte gewährt wird und regelmäßig auch
nur Kosten, die durch Inanspruchnahme eines Arztes entstanden sind, erstattet werden.
Heilpraktiker gehören auch nicht zum ärztlichen Hilfspersonal. Heilpraktiker ist vielmehr gemäß § 1
des Heilpraktikergesetzes (HeilprG), wer die Heilkunde ausübt, ohne als Arzt bestallt zu sein“."



Quelle:
"Unentgeltliche truppenärztliche Versorgung und Heranziehen von zivilen (zahn)-ärztlichen und psychologischen Vertretungskräften"
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ulli76

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Antw:Osteopathie
« Antwort #7 am: 28. April 2017, 09:05:28 »

Ich sprach nicht von Heilpraktikern, sondern von Homöopathie. Diese wird leider auch von echten Ärzten praktiziert.
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StOPfr

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Antw:Osteopathie
« Antwort #8 am: 28. April 2017, 10:04:34 »

Gibt es eigentlich auch BW-Ärzte die die Zusatz"qualifikation" Homöopathie haben und solche Behandlungen durchführen dürfen oder können?
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Andi8111

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Antw:Osteopathie
« Antwort #9 am: 28. April 2017, 11:12:31 »

Ja.
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ulli76

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Antw:Osteopathie
« Antwort #10 am: 28. April 2017, 11:12:59 »

Ja.

Ansonsten sind Vertragsärzte gerne Anhänger von Therapiemethoden jenseits jeglicher Evidenz.
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Andi8111

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Antw:Osteopathie
« Antwort #11 am: 28. April 2017, 11:13:42 »

Wobei man die nicht braucht. Jeder Arzt darf alles, was er meint zu können, tun und anwenden. Es ist nur eine Frage der Haftung. Und da man mit Homöopathie alias Zucker nichts kaputt machen kann, machen es viele mit großem Engagement ;)
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LwPersFw

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Antw:Osteopathie
« Antwort #12 am: 28. April 2017, 11:22:16 »

Ich diese Richtung ging auch mein Gedanke...

Wenn gilt:

"Die utV kennt nur eine Behandlung durch approbierte Ärztinnen bzw. Ärzte.

Eine heilpraktische Behandlung ist deshalb - außer in dringenden Notfällen zur Leistung erster Hilfe -  nicht zulässig."



Wenn die Homöopathie / Osteopathie zu den heilpraktischen Verfahren zählen...


Sind diese dann nicht gemäß dem o.g. ausgeschlossen ?



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Andi8111

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Antw:Osteopathie
« Antwort #13 am: 28. April 2017, 11:26:06 »

Nein. uTruppenÄRZTLICHEVersorgung nicht uTruppenHEILPRAKTISCHEVersorgung. Was der TrArzt anwendet, ist abgedeckt. Das meint der Auszug aus dem BBesG und den Verwatlungsvorschriften dazu. TrÄrzte dürfen zu Lasten des Bundes Globuli in bestimmten Fällen aufschreiben. Teilweise werden die mittlerweile auch durch BWApotheken geliefert (was ich auch komisch finde). Und wenn ein TrArzt Osteopathie anbietet? Warum nicht? Es darf jedoch KEINE ÜBERWEISUNG zu einem Heilpraktiker oder Osteopathen erfolgen.
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Andi

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Antw:Osteopathie
« Antwort #14 am: 02. Mai 2017, 18:43:11 »

Nun stellt sich die Frage übernimmt die Bundeswehr die Kosten, da Osteopathie nun ja nicht unbedingt eine der gängigen Schulmedizinischen Vorstellung entspricht.

Interessanter Weise: Theoretisch ja, praktisch nein.

Seit 2012 übernimmt die Bundeswehr (theoretisch) auch Kosten für osteopathische Behandlungen von Heilpraktikern (sie hier; Ziffer 35). Wie aber ja schon geschrieben wurde muss die Behandlung durch einen Arzt erfolgen. Das bedeutet, der Osteopathie praktizierende Heilpraktiker muss auch Arzt sein (um im Rahmen der utV behandeln, aber dann als Heilpraktiker abrechnen zu können). In Ballungsräumen gibt es davon tatsächlich den ein oder anderen.
Diese Behandlung bedarf aber der Empfehlung eines Facharztes und dann der Erstellung und Genehmigung eines Kostenplans (der zu 99,99% nicht genehmigt wird). Alles in allem eine Prozedur die - bis zur Ablehnung zur Entscheidung über den Kostenplan - alleine ein Jahr dauern kann. Und im Normalfall wird es darauf hinauslaufen, dass erst mal alle "schulmedizinischen" Möglichkeiten (mitunter erfolglos) versucht werden. Und je länger die Geschichte geht, desto weniger Lust hat man den ständig wechselnden Truppenärzten jedes mal die Geschichte erneut zu erzählen.

Man möge sich überlegen, ob man diesen Weg gehen will.

Gruß Andi
« Letzte Änderung: 02. Mai 2017, 18:51:50 von Andi »
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