Wenn Sie sich auf eine konkret ausgeschriebene Stelle bewerben, finden Sie dort auch Hinweise zu Kontaktdaten für Ihre Bewerbung. Ansonsten besteht kein gesondertes Bewerbungsverfahren bzw. spezielle Arbeitsverträge eigens für schwerbehinderte Menschen, deren Ansprüche und Benachteiligungsverbote sind gesetzlich geregelt. Und selbstverständlich wird auf die Belange dieser Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rücksicht genommen. Zum einen sind Bewerbungen von Schwerbehinderten ausdrücklich erwünscht (der Bund - respektive der öffentliche Dienst - ist einer der wenigen Arbeitgeber in Deutschland, die schwerbehinderte Menschen in der Regel vorbehaltlos einstellen, in der freien Wirtschaft zahlt man lieber eine Abgabe und beschäftigt dafür kaum bis wenige schwerbehinderte Mitarbeiter/innen), zum anderen sind - im Falle einer Einstellung - die besonderen Belange Schwerbehinderter in einem speziellen Fürsorgeerlass für die Dienststellen geregelt.
Die Art der Beschäftigung richtet sich grundsätzlich - wie bei jedem anderen Bewerber auch - nach der beruflichen Qualifikation sowie der für die Anforderungen der Tätigkeit erforderlichen Eignung und Befähigung. So besteht mit Blick auf die Schwerbehinderteneigenschaft zum Beispiel kein grundlegendes Problem, einen gehbehinderten Menschen im Bereich des Sprachendienstes oder bei der Abrechnung finanzieller Dienstleistungen zu beschäftigen. Je nach Einschränkung können mit Hilfe der Integrationsämter auch Arbeitsplätze auf die speziellen Anforderungen eines Mitarbeiters/einer MItarbeiterin gestaltet werden.