Teilzeit ist bei uns nicht möglich, JgFw mit 22 Gefechtsübungen im Jahr das funktioniert nicht.
Das stimmt so pauschal nicht...
"§ 6 STzV Ausschlüsse und Beschränkungen
Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich nicht möglich
1. für Führungsverwendungen mit Disziplinarbefugnis,
2. bei besonderen Auslandsverwendungen einschließlich Vor- und Nachbereitungsphasen,
3. für Kompaniefeldwebel
4. für Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter in Bundeswehrkrankenhäusern.
Satz 1 ist
nicht anzuwenden, wenn Teilzeitbeschäftigung im Blockmodell (§ 9) beantragt wird."
D.h. in allen anderen Verwendungen, also auch JgFw, ist eine Teilzeitbeschäftigung grundsätzlich möglich.
Darüber entscheiden tut auch nicht der Disziplinarvorgesetzte.
Dieser gibt eine Stellungnahme ab.
Entscheiden tut letztlich das BAPersBw.
Der Dienstherr hat alle Verwendungen für Frauen geöffnet...
...und Frauen werden nuneinmal schwanger...
...deshalb sind Lösungen im Rahmen der bestehenden Gesetze...Regelungen ... etc. zu finden
Ein einfaches "Das gibt es bei uns nicht...", funktioniert heutzutage nicht mehr...
Zum Lesen...
https://www.bundeswehr-kinderbetreuung.de/kp/Elternzeit-und-Wiedereinstieg-in-den-Dienst/Teilzeit-und-Telearbeit