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Autor Thema: Fragen zu Jugendstrafe und Bundeswehr  (Gelesen 3353 mal)

THwuestenfuchs

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Antw:Fragen zu Jugendstrafe und Bundeswehr
« Antwort #15 am: 19. Juni 2017, 20:05:20 »

Wurde bei dem Aktualisirungsgespräch hinzugefügt. Die Psychologin hat mich dazu befragt und hat Nichts weiter dazu gesagt. Jetzt nach 1 Monat nach WHV habe ich dirt angerufen und gefragt ob die schon was durch den Rechtsberater wissen. Daraufhin meinten die das sie bis ich angerufen haben nicht wussten das sie was prüfen sollen.

Die Jugendgerichtshilfe rechnet mit einer sehr Milden strafe wenn überhaupt. Denn ich bin Ersttäter, vorher und Nachher niemals Polizeilich aufgefallen, habe keine Soziale Defizite oder Berufliche löcher im Lebenslauf
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KlausP

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Antw:Fragen zu Jugendstrafe und Bundeswehr
« Antwort #16 am: 19. Juni 2017, 20:06:45 »

Dass die Jugendgerichtshilfe das meint ist gut und schön, ändert aber nichts an der Sachlage.
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

THwuestenfuchs

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Antw:Fragen zu Jugendstrafe und Bundeswehr
« Antwort #17 am: 19. Juni 2017, 20:08:02 »

Also ist es wirklich so das egal welchen Eintrag man besitzt definitiv ausgeschlossen ist?
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Ralf

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Antw:Fragen zu Jugendstrafe und Bundeswehr
« Antwort #18 am: 19. Juni 2017, 20:13:06 »

Zitat
Das Problem ist, dass es es bei laufendem Verfahren keine Einstellung gibt.
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Helft mit, dass es so bleibt.

Chakou

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Antw:Fragen zu Jugendstrafe und Bundeswehr
« Antwort #19 am: 19. Juni 2017, 20:18:05 »

Was aber ein problem werden kann ist die charakterliche Eignung, da man bei seiner Bewerbung was verschwiegen hat.
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KlausP

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Antw:Fragen zu Jugendstrafe und Bundeswehr
« Antwort #20 am: 19. Juni 2017, 20:22:00 »

Also ist es wirklich so das egal welchen Eintrag man besitzt definitiv ausgeschlossen ist?

Das habe ich nirgends geschrieben. So lange das Verfahren nicht rechtskräftig abgeschlossen ist erfolgt keine Einstellung. Nach Abschluß des Verfahrens entscheidet der Rechtsberater, ob Sie eingestellt werden der ob es eine gewisse Sperrfrist gibt. Das ist abhängig vom Urteil.
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Getulio

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Antw:Fragen zu Jugendstrafe und Bundeswehr
« Antwort #21 am: 19. Juni 2017, 20:54:59 »

Ich kann mir das erlich Gesagt nicht vorstellen es geht hier ja werder um Drogen, Waffen, Körperverletzung. Das ganze ist ja auch schon 2 Jahre her und wird im Erziungsregister stehen.

Die Frage ist nicht, was Sie sich vorstellen können. Sie haben hier doch schon mehrfach die zutreffende Antwort bekommen, dass es vor Abschluss des Verfahrens nichts wird und danach wird man sehen. Auch im Auge behalten, dass es eben Konkurrenz gibt, die keine strafrechtlichen Altlasten mitschleppen.
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