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Autor Thema: Luftwaffendienstvorschrift  (Gelesen 1313 mal)

Fledermaus

  • Gast
Luftwaffendienstvorschrift
« am: 23. Juni 2017, 16:42:19 »

Hallo zusammen,
ich hätte da gerne mal ein Problem ...
Mein aktuelles Problem hat mir gestern das Luftwaffentruppenkommando bereitet. Ich bin Historiker bei der Bundeswehr und schreibe gerade an einer Arbeit über die Anfänge der Luftstreitkräfte im Ersten Weltkrieg. Konkret um deren Einsatzarten / Funktionen. Nun wollte ich diese Anfänge mit den heutigen Anforderungen vergleichen. Dazu bietet die Luftwaffendienstvorschrift LDv 100/1 Führung und Einsatz von Luftstreitkräften (FüEins LuSK) eine hervorragende Übersicht inkl. kurzer Definitionen. Aus meiner Sicht mit Abstand das beste auf dem Gebiet, was ich bislang in die Finger bekommen habe. Diese Vorschrift aus dem Jahre 2009 wurde nicht ins Regelungsmanagemt übernommen und ist somit aktuell außer Kraft. Nicht desto trotz ist sie "VS-NfD" klassifiziert. Somit darf ich sie für eine Arbeit, die veröffentlicht werden soll nicht nutzen. Das Luftwaffentruppenkommando hats gestern verboten.
Völlig anders wäre die Lage, wenn ich diese Vorschrift in großen Nirwana des Internets finden würde. Dann wäre die Vorschrift öffentlich verfügbar und alles wäre gut.
Leider ist es mir bislang nicht gelungen, diese Vorschrift zu finden.
Hat jemand für mich einen Tipp? oder kann mir die Vorschrift zur Verfügung stellen?
Ich habe inzwischen von mehreren Kameraden gehört, dass es eigentlich nahezu unvorstellbar wäre, dass die Vorschrift nicht zu finden wäre.
Herzlichen Dank
Gruß
Fledermaus
(Im Ersten Weltkrieg die Tarnbezeichnung für ein ferngelenktes und bewaffnetes Flugzeug)
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SGBunny

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  • Beiträge: 516
Antw:Luftwaffendienstvorschrift
« Antwort #1 am: 23. Juni 2017, 16:44:56 »

Nur weil etwas "im Internet zu finden ist" heisst noch lange nicht das es "frei verfügbar" ist.
Das gilt sowohl für die Einstufung von Vorschriften als auch für Bild-, Film- und Tonmaterial oder sonstige Dokumente.
Urheberrecht und so.
Nur weil Millionen als "Geheim" eingestufte Dokumente bei Wikileaks zugänglich sind macht sie das nicht weniger "geheim"....
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KlausP

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  • Beiträge: 29.516
Antw:Luftwaffendienstvorschrift
« Antwort #2 am: 23. Juni 2017, 16:51:50 »

Zitat
... Dann wäre die Vorschrift öffentlich verfügbar und alles wäre gut. ...

Das ist ein Trugschluß! Es soll Soldaten geben, die sich über entsprechende Vorschriften/Befehle/Weisungen hinwegsetzen und auch eingestufte Dokumente in das Internet stellen. Das ist und bleibt zumindest ein Dienstvergehen. Über die VS--Einstufung einer Vorschrift entscheidet nur einer: der Herausgeber. Dabei ist es völlig egal ob die "Vom Spieß - Nur für Dich" oder "VS-streng geheim" eingestuft ist.
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StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Fledermaus

  • Gast
Antw:Luftwaffendienstvorschrift
« Antwort #3 am: 23. Juni 2017, 19:28:10 »

Danke für die Hinweise.
Also ein Fall, den ich mit Juristen besprechen muss. Zumindestfalls ich die Vorschrift überhaupt finde.
Schade. Hätte sooo einfach sein können. ;)
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