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Autor Thema: Küche nicht offiziell im Mietvertrag benannt, Probleme bei Anerkennung?  (Gelesen 1525 mal)

Rikk4

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Hallo, ich bin an meinen Standort gezogen befinde mich im dessen Einzugsbereich. Umgemeldet habe ich mich entsprechend auch.

Meine Wohnung hat eine nachträglich durch mich eingerüstete Kochgelegenheit. Das steht allerdings nicht im Mietvertrag.
Kann sie jetzt nicht anerkannt werden?

MkG
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Ralf

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Wenn es ein Problem geben sollte: Dann machst du halt eine dienstl. Erklärung und schaust, ob diese anerkannt wird.
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Rikk4

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Wenn es ein Problem geben sollte: Dann machst du halt eine dienstl. Erklärung und schaust, ob diese anerkannt wird.

Danke, für's Befassen!

Also eine dienstl. Erklärung, dass ich eine Kochmöglichkeit nachgerüstet habe und dann könnte die Sache gut für mich aussehen?!

Was sind die Schwerpunkte auf die bei der Anerkennung Wert gelegt werden?
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ulli76

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Sonst Foto davon machen und mit beifügen.
Such mal nach §10 Abs 3 Bundesumzugskostengesetz bzw. die Erläuterungen dazu.
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•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Rikk4

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Wird da erfahrungsgemäß echt so dermaßen nachgehakt?! Ich habe eine Bestätigung, dass das jetzt mein Erstwohnsitz ist, sowie einen seriösen Mietvertrag.
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Ralf

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Da es dem Bearbeiter obliegt, sich ein sachgerechtes Bild zu machen, wärst du dann ja gerüstet. Beantrage es und warte halt ab. Wenn es dann zu Problemen kommen sollte, kannst du ja reagieren.
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