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Autor Thema: Beihilfeanspruch für Kinder bei Reserveübungen  (Gelesen 2949 mal)

sanftleben

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Beihilfeanspruch für Kinder bei Reserveübungen
« am: 18. Juli 2017, 22:37:55 »

Werte Kameraden,

Ich bin Landesbeamter und werde ab September eine 4 monatige Wü machen. Mein Beihilfeanspruch erlischt, das ist klar. Nur wie verhält es sich bei meinen Kindern, die bei mir über Beihilfe /PKV abgesichert sind?

Gruß

Sanftleben
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F_K

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Antw:Beihilfeanspruch für Kinder bei Reserveübungen
« Antwort #1 am: 18. Juli 2017, 22:42:13 »

Erhalten Beamte nicht weiterhin Bezüge und Nebenleistungen?
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sanftleben

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Antw:Beihilfeanspruch für Kinder bei Reserveübungen
« Antwort #2 am: 18. Juli 2017, 22:44:17 »

Das ist korrekt,  aber nur max 42 pro Jahr.
Danach greift die Unterhaltsicherung
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F_K

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Antw:Beihilfeanspruch für Kinder bei Reserveübungen
« Antwort #3 am: 18. Juli 2017, 22:50:09 »

Dann bei der Beihilfe Stelle des Landes nachfragen - ist Landesrecht.
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LwPersFw

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Antw:Beihilfeanspruch für Kinder bei Reserveübungen
« Antwort #4 am: 19. Juli 2017, 21:07:47 »

Das ist korrekt,  aber nur max 42 pro Jahr.
Danach greift die Unterhaltsicherung

Nur interessehalber... was ist die rechtliche Grundlage für die Begrenzung auf 42 Tage ?
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aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Aribongo

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Antw:Beihilfeanspruch für Kinder bei Reserveübungen
« Antwort #5 am: 21. Juli 2017, 18:07:39 »

(...) Ich bin Landesbeamter und werde ab September eine 4 monatige Wü machen. (...)

Das ist jetzt nicht wahr, oder!  >:(

Ein Beamter, der sowieso schon aus Steuermitteln auf Lebenszeit überversorgt ist und auch noch die volle Besoldung während der RDL weiter erhält, bekommt eine 4-monatige RDL vom (zivilen) Dienstherren und der Bw genehmigt???

Wieder so ein typischer Fall von "Dauerwehrübung", der uns im Zivilleben angestellten Reservisten die dringend benötigten RDL-Tage für Lehrgänge oder auch nur 1-2 Wochen-RDL beim Beorderungstruppenteil wegschnappt. Langsam reicht es!

Ich fordere alle Kameraden auf, welche im letzten und diesem Jahr RDL gestrichen bekommen haben sich zu wehren und endlich eine Gleichbehandlung für alle Reservisten einzufordern. Es kann nicht sein, dass es Reservisten - 1. Klasse - als Dauerwehrübende gibt und der normal zivil-angestellte Reservist in die Holzklasse gesteckt wird.

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F_K

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Antw:Beihilfeanspruch für Kinder bei Reserveübungen
« Antwort #6 am: 21. Juli 2017, 20:00:22 »

Hä?
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wolverine

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Antw:Beihilfeanspruch für Kinder bei Reserveübungen
« Antwort #7 am: 21. Juli 2017, 21:56:43 »

Ich bin kein Dauerwehrübender, zivil angestellt, hatte aber bisher kein Problem meine RD Tage zu bekommen. Auch ein Weiterbildungslehrgang wurde gegen Ende letzten Jahres noch bewilligt.
Sollten aber Tage gestrichen werden, hätte ich keinen Anspruch. :-\
« Letzte Änderung: 26. Juli 2017, 17:25:41 von wolverine »
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Zorro67

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Antw:Beihilfeanspruch für Kinder bei Reserveübungen
« Antwort #8 am: 25. Juli 2017, 09:40:45 »

Das ist korrekt,  aber nur max 42 pro Jahr.
Danach greift die Unterhaltsicherung

Nur interessehalber... was ist die rechtliche Grundlage für die Begrenzung auf 42 Tage ?
Vielleicht wegen der Freiwilligkeit. Ich bin auch Landesbeamter und übe im einmal drei Wochen, sowie zwei  Wochen im Jahr. Daher würde es mich auch interessieren welche rechtliche Grundlage für die Begrenzung auf 42 Tage.
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diodon-IV

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Antw:Beihilfeanspruch für Kinder bei Reserveübungen
« Antwort #9 am: 28. Juli 2017, 14:22:06 »

Zitat
Nur interessehalber... was ist die rechtliche Grundlage für die Begrenzung auf 42 Tage ?

§ 9 II i.V.m. § 10 ArbPlSchG
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Thufir

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Antw:Beihilfeanspruch für Kinder bei Reserveübungen
« Antwort #10 am: 08. August 2017, 22:47:59 »

Ist die Definition des freiwilligen Wehrdienstes aus § 4 (3) denn für Reservedienstleistungen anwendbar? Spontan würde ich damit FWDL assoziieren, nicht Reservedienstleistungen. Im übrigen sind mir (Bundes)beamte bekannt, die Wehrübungen länger als 42 Tage unter Fortzahlung der Bezüge absolviert haben.
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sanftleben

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Antw:Beihilfeanspruch für Kinder bei Reserveübungen
« Antwort #11 am: 28. August 2017, 15:28:30 »

kann etwas zur Erhellung beitragen, da es mir nunmehr schriftlich vorliegt :

Der Beihilfeanspruch erlischt, da man ( Beamter) ab dem 42. Tag unter Wegfall der Bezüge beurlaubt wird.
Auch die Versorgungsansprüche entfallen entsprechend für diese Zeit.
Ebenso ist diese Zeit für mögliche Erfahrungsstufen etc. nicht berücksichtigingsfähig.

MkG

Sanftleben


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miguhamburg1

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Antw:Beihilfeanspruch für Kinder bei Reserveübungen
« Antwort #12 am: 28. August 2017, 15:46:57 »

Mit Verlaub, @ Arizongo, bitte begründen Sie uns hier doch einmal mit belegbaren Fakten, inwiefern "die Beamten" überversorgt wären.

Im Übrigen erfolgen auch Ihre Reservedienstleistungen völlig freiwillig. Ihr fett gedruckter Hnweis auf "Wehren" und was immer Sie da für einen Quatsch schreiben, läuft schlicht in die Leere.
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justice005

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Antw:Beihilfeanspruch für Kinder bei Reserveübungen
« Antwort #13 am: 28. August 2017, 17:16:09 »

Zitat
der uns im Zivilleben angestellten Reservisten die dringend benötigten RDL-Tage für Lehrgänge oder auch nur 1-2 Wochen-RDL beim Beorderungstruppenteil wegschnappt.

Die Bundeswehr nimmt die Reservisten, die sie braucht. Und so wie ich den User Aribongo nach seinem Beitrag einschätze, wird er vielleicht möglicherweise bei der Bundeswehr nicht oder zumindest weniger dringend gebraucht.

Ich selbst hatte übrigens noch nie Schwierigkeiten, meine Wehrübungstage zu bekommen.

By the way, wenn ein Beamter eine viermonatige Wehrübung macht, dann macht er dies ganz sicher nicht aus purerm Jux und Dollerei. Möglicherweise ist es ja ein Auslandseinsatz...
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