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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Versetzungsantrag und Tauschpartner  (Gelesen 143420 mal)

ulli76

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Antw:Versetzungsantrag und Tauschpartner
« Antwort #15 am: 21. Oktober 2015, 17:18:56 »

Über einen Härtefall entscheidet nicht der Truppenarzt, sondern der beratende Arzt im BAPers.
Wann genau hast du den Antrag gestellt? Waren da alle Unterlagen komplett? Hast du einen Zwischenbescheid? Hat dein Chef/Spieß/Perser mal im BAPers nachgefragt?
Worauf beruht der Härtefall?
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Benno1234

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Antw:Versetzungsantrag und Tauschpartner
« Antwort #16 am: 06. November 2015, 19:29:26 »

Hallo Kameraden,

Ich hätte eine Frage bezüglich Versetzung...

Ich habe einen Versetzungsantrag gestellt. Heimatnah wegen meiner Familie. Ich bin noch relativ frisch, deshalb noch nicht ausgebildet und auf meiner Verwendung nicht festgesetzt. Mein Staffelchef sagt aber er lässt mich nur gegen Ersatz geh'n. Da dieser nicht vorhanden ist/ war wurde der Antrag innerhalb 3 Wochen abgelehnt.

Welche Möglichkeiten bestehen denn um die Chancen zu erhöhen das einem Antrag zugesagt wird auch ohne Tauschpartner?

Angeblich gibt es ein Schreiben im Intranet (noch nicht gefunden) von unserer Verteidigungsministerin bezüglich der anstrebenden Familienfreundlichkeit und Vereinbarung von Familie und Bund, dass man dem Antra anhängen kann um die Chancen zu erhöhen. Kennt jemand dieses Schreiben oder den link?

Gruß Benno
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KlausP

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Antw:Versetzungsantrag und Tauschpartner
« Antwort #17 am: 06. November 2015, 19:32:18 »

Zitat
Da dieser nicht vorhanden ist/ war wurde der Antrag innerhalb 3 Wochen abgelehnt.

Von wem wurde der Antrag abgelehnt?
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Benno1234

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Antw:Versetzungsantrag und Tauschpartner
« Antwort #18 am: 06. November 2015, 19:37:26 »

Ich hab das Schreiben jetzt nicht da aber glaube BAPersBw
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KlausP

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Antw:Versetzungsantrag und Tauschpartner
« Antwort #19 am: 06. November 2015, 19:43:25 »

Danke. Dann heisst es wohl erst einmal "Augen zu und durch". Wie lange sind Sie schon Soldat?
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Benno1234

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Antw:Versetzungsantrag und Tauschpartner
« Antwort #20 am: 06. November 2015, 19:47:37 »

Warum "erst mal"?
Knapp 1 Jahr
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KlausP

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Antw:Versetzungsantrag und Tauschpartner
« Antwort #21 am: 06. November 2015, 19:52:00 »

Wenn nicht mal beim BAPers der Antrag eines anderen Soldaten vorliegt, der für Sie als Tauschpartner infrage kommt, wird das wohl nichts werden. In welchger Laufbahn sind Sie?
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wolverine

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Antw:Versetzungsantrag und Tauschpartner
« Antwort #22 am: 06. November 2015, 19:57:47 »

Hat sich denn bei Ihnen oder an Ihrer Situation irgendetwas grundlegend verändert? Wenn nicht, warum haben Sie die angebotene Stelle überhaupt angenommen? Sie sind auf dieser Stelle eingeplant und das für die Zeit Ihrer Verpflichtung. Hätte es andere Stellen gegeben, hätte man diese Ihnen angeboten. Wenn sich also nichts ändert - bei Ihnen oder bei jemand anders - wird auch keine andere Stelle frei werden oder sich der Bedarf Ihrer Einheit nicht geringer werden.
Und nein, die von der Ministerin propagierte Vereinbarkeit von Beruf und Familie ändert daran nicht wirklich etwas. Vorrangig ist der dienstliche Bedarf.
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Benno1234

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Antw:Versetzungsantrag und Tauschpartner
« Antwort #23 am: 06. November 2015, 20:04:29 »

SAZ 12 Feldwebellaufbahn.

Ja es hat sich was geändert, die kürzliche Geburt meines Kindes.
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KlausP

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Antw:Versetzungsantrag und Tauschpartner
« Antwort #24 am: 06. November 2015, 20:11:31 »

Früher ist die Familie in solchen Fällen an den Standort oder in dessen Nähe gezogen.
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miguhamburg1

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Antw:Versetzungsantrag und Tauschpartner
« Antwort #25 am: 06. November 2015, 20:15:21 »

Oder der Soldat pendelte, wenn es zwingende Gründe gegen einen Umzug der Familie gab, schlicht klaglos an den Wochenenden ...

Jede Entscheidung für etwas ist automatisch eine Entscheidung gegen allen anderen Alternativen.
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Ralf

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Antw:Versetzungsantrag und Tauschpartner
« Antwort #26 am: 06. November 2015, 20:17:53 »

Mit Dienstantritt spätestens musst du dir doch im klaren gewesen sein, was deine Entscheidung für dich und deine Familie bedeutet. Über so etwas macht man sich vorher Gedanken.
Die Geburt eines Kindes ist etwas, was ich mir vorher schon überlegen muss, wenn ich eine rechtliche Bindung für 12 Jahre eingehe. Alles andere ist blauäugig.
Ein Kind ist kein versetzungsauslösender Grund. So wie auch eine Heirat oder andere den normalen Familienalltag betreffende reguläre Vorkommnisse.
Es heißt ja nicht automatisch, dass man dann trotzdem getrennt sein muss. Dann zieht die Familie zusammen. Darüber spricht man doch vorher, was wäre wenn, wie gehts 12 Jahre weiter.
Ich bin wirklich erstaunt, dass man so weitreichende Entscheidungen wie Soldat zu werden, eine Stelle weiter weg von seinem Zuhause anzunehmen, in der Art zu treffen, dass ich mir ansch. ziemlich wenig Gedanken mache über meine Familie, Zukunft und wie es weitergeht. Und das als Feldwebel  :(
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Benno1234

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Antw:Versetzungsantrag und Tauschpartner
« Antwort #27 am: 06. November 2015, 20:21:43 »

Früher ist die Familie in solchen Fällen an den Standort oder in dessen Nähe gezogen.

Ja das wäre auch die letzt Option. Da meine Laufbahn von vielen Lehrgängen geprägt sein wird quer durch Deutschland ist es für meine Familie ja unsinnig ihr gewohntes Umfeld zu verlassen und die Unterstützung die sie zuhause hat (Eltern Geschwister Freunde etc) aufzugeben und an meinem Standort alleine zu sein während ich die Lehrgänge Besuch...
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Benno1234

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Antw:Versetzungsantrag und Tauschpartner
« Antwort #28 am: 06. November 2015, 20:29:31 »

Mit Dienstantritt spätestens musst du dir doch im klaren gewesen sein, was deine Entscheidung für dich und deine Familie bedeutet. Über so etwas macht man sich vorher Gedanken.
Die Geburt eines Kindes ist etwas, was ich mir vorher schon überlegen muss, wenn ich eine rechtliche Bindung für 12 Jahre eingehe. Alles andere ist blauäugig.
Ein Kind ist kein versetzungsauslösender Grund. So wie auch eine Heirat oder andere den normalen Familienalltag betreffende reguläre Vorkommnisse.
Es heißt ja nicht automatisch, dass man dann trotzdem getrennt sein muss. Dann zieht die Familie zusammen. Darüber spricht man doch vorher, was wäre wenn, wie gehts 12 Jahre weiter.
Ich bin wirklich erstaunt, dass man so weitreichende Entscheidungen wie Soldat zu werden, eine Stelle weiter weg von seinem Zuhause anzunehmen, in der Art zu treffen, dass ich mir ansch. ziemlich wenig Gedanken mache über meine Familie, Zukunft und wie es weitergeht. Und das als Feldwebel  :(

Blauäugig war ich, als ich dem Einplaner im KC geglaubt habe das es einfach wäre mich versetzen zu lassen. Ich wollte einen Verwendung die heimatnah ist. Er meinte da ist derzeit keine Stelle frei aber es wäre kein Problem sich dann versetzen zu lassen wenn etwas frei wird.
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miguhamburg1

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Antw:Versetzungsantrag und Tauschpartner
« Antwort #29 am: 06. November 2015, 21:00:26 »

Lieber Fragensteller,

ich mag ja wirklich viel glauben, aber dass ein Einplaner im KC explizit so etwas sagt, scheint mir nun wirklich sehr unwahrscheinlich. Mag es da eventuell sein, dass Sie etwas verstanden, was Sie verstehen wollten?

Aber auch so, wie Sie es beschreiben, macht es ja keinen Sin. Ob Sie nun von Ihren diversen Lehrgangsorten nach Hause oder den zkünftigen Dienstort nach den Lehrgängen ziehen, ist nun doch relativ egal, oder?
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