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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Rechnungshof rügt Sport in der Dienstzeit  (Gelesen 6395 mal)

Verteidiger

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Rechnungshof rügt Sport in der Dienstzeit
« am: 25. April 2017, 16:26:50 »

Der Bundesrechnungshof hat bemängelt, dass Sport während der Dienstzeit gefördert wird.

http://www.wiwo.de/politik/deutschland/steuerverschwendung-bundeswehr-sportkurse-waehrend-der-arbeitszeit/19711972-2.html

Für mich ist diese Kritik etwas reälitätsfremd. Immerhin ist es ja Aufgabe eines jeden Soldaten fit zu bleiben.
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ulli76

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Antw:Rechnungshof rügt Sport in der Dienstzeit
« Antwort #1 am: 25. April 2017, 16:42:22 »

Da geht es aber nicht um den regulären Dienstsport, sondern Maßnahmen des Gesundheitsmanagements.
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mailman02

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Antw:Rechnungshof rügt Sport in der Dienstzeit
« Antwort #2 am: 25. April 2017, 18:51:02 »

Hauptproblem ist wohl das man sich 2h pro Woche auch ins Freibad "abmelden" kann, was neben Kursen usw. zur Wahl steht.

Hab das heute aber auch nur auf SPON gelese, ist halt die Frage was das wieder stimmt, aber mit Dienstsport hat das ja nix zu tun.
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FoxtrotUniform

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Antw:Rechnungshof rügt Sport in der Dienstzeit
« Antwort #3 am: 25. April 2017, 19:38:25 »

Ich empfehle vor jeglicher Diskussion die Lektüre der Quelle:

https://www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/bemerkungen-jahresberichte/jahresberichte/2016-band-ii/inhalt/2016-bemerkungen-band-ii

Ulli hat vollkommen recht und ich halte die Kritik des BRH für gerechtfertigt.
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funker07

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Antw:Rechnungshof rügt Sport in der Dienstzeit
« Antwort #4 am: 25. April 2017, 19:51:05 »

Zitat
Das BMVg hat keinen Überblick,
wie viel Arbeitszeit durch die Kursteilnahme entfällt. Es hat nicht geklärt, ob und
wie es den Arbeitszeitausfall von mehreren tausend Vollzeitstellen ausgleichen
kann. Außerdem hat es nicht geprüft, ob es seine Ziele zur Gesundheitsförderung
mit anderen Maßnahmen wirtschaftlich vorteilhafter erreichen kann.

Der Bundesrechnungshof hat also nicht die Gesundheitsförderung, sondern das fehlende Management kritisiert.
Es wurde etwas ohne ausreichende Prüfung eingeführt und über die Rahmenbedingungen hat man keinen Überblick.

Der Kritik schließe ich mich vollkommen an.
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Andi

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Antw:Rechnungshof rügt Sport in der Dienstzeit
« Antwort #5 am: 26. April 2017, 15:37:02 »

Es wurde vor allem (mal wieder) etwas eingeführt, das man gar nicht benötigt und das niemand verlangt hat!
Denn all diese Maßnahmen hätte man ja auch - durch adäquate Planung - in den Dienstsport einbringen können.
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F_K

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Antw:Rechnungshof rügt Sport in der Dienstzeit
« Antwort #6 am: 26. April 2017, 15:44:34 »

Das betriebliche Gesundheitsmanagement ist aber wohl auch ein "Liebling" der IBuK, genauso wie der Wunsch, HIV Positiven einen Einstieg in die BW zu ermöglichen.

Natürlich gibt es für beides keine militärische Notwendigkeit - aber das ist nicht der (Ihr!) Schwerpunkt.
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benba

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Antw:Rechnungshof rügt Sport in der Dienstzeit
« Antwort #7 am: 27. April 2017, 05:34:08 »

Bin ich der einzige (aktive) der erst durch die Medien auf diese Möglichkeit des "Sports" aufmerksam wurde - die ja scheinbar ein Anrecht eines jeden Soldat darstellt?
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ulli76

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Antw:Rechnungshof rügt Sport in der Dienstzeit
« Antwort #8 am: 27. April 2017, 07:12:33 »

Die breite Einführung kam glaub ich zu meinem DZE. Fand es damals schon Quatsch. Aber hauptsache wieder ein paar Dienstposten incl. SanOffz verbraten um das zu koordinieren umd zu promoten.
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FoxtrotUniform

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Antw:Rechnungshof rügt Sport in der Dienstzeit
« Antwort #9 am: 27. April 2017, 13:17:51 »

@benba:

Der Grundstein wurde im Regierungsprogramm "Vernetzte und transparente Verwaltung" im Jahr 2010 gelegt, das Konzept zum BGM dann im Jahr 2013 veröffentlicht.
Eingeführt wurde das ganze dann im Jahr 2014.

Weitere Informationen liefert das BGM-Informationsportal im Wiki-Service Bw. Unter anderem ist dort auch ein aktuelles Lagebild mit Standorten veröffentlicht.

@F_K: Zu 100 % d'accord.
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benba

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Antw:Rechnungshof rügt Sport in der Dienstzeit
« Antwort #10 am: 29. April 2017, 00:38:54 »

So einfach von wegen abmelden und ab ins Freibad ist es dann doch nicht.

Blick in die A-840/7 Nr. 303:

"Die Dienststellenleitung regelt Einzelheiten... ...strenger Maßstab... ... Anhalt ... zwei Stunden"
wobei auch:
"...ein höherer Zeitbedarf .... Rechnung zu tragen ... "
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LwPersFw

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Antw:Rechnungshof rügt Sport in der Dienstzeit
« Antwort #11 am: 29. April 2017, 09:29:48 »

Egal wie man persönlich zu BGM steht...

1. Es ist eine für alle Bundesbehörden eingeführte Maßnahme, nicht ein Einzelprojekt der Bw
     D.h. auch beim BRH gibt es BGM

2. BGM dient der Förderung der Gesundheit aller Beschäftigten der Behörde, also ist nicht nur für Soldaten, sondern für alle Beschäftigten der Bundeswehr

3. Unter den Bundesbehörden war in 2015, gem. Gesundheitsbericht der Bundesregierung, die Bw eine der wenigen Behörden, die ihren Krankenstand um 0,81 Tage/je Beschäftigten/und Jahr absenken konnte.

Hier vermisse ich im Bericht des BRH die Gegenüberstellung zw. für BGM "verbrauchter" Arbeitszeit und der offensichtlich durch bessere Gesundheit "gewonnenen" Arbeitszeit...

Die Bw hat über 200000 Soldaten/Zivilbeschäftigte.

200000 x 0.81 = 162000 Tage weniger Ausfall durch krank !

5. Optimierungsbedarf gibt es immer ...
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Erklär-Bär

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Antw:Rechnungshof rügt Sport in der Dienstzeit
« Antwort #12 am: 29. April 2017, 11:04:29 »

Ich wundere mich auf der einen Seite etwas, warum sich einige hier so darüber echauffieren, dass Kameraden vom Dienstherrn explizit angebotene Möglichkeiten des BGM nutzen. Was ist verwerflich daran? Dass diese Kameraden auf Ihre Gesundheit achten, und sich nebenbei vielleicht auch den Dienst etwas angenehmer gestalten?
Spricht da der blanke Neid, dass andere es vielleicht etwas besser haben als man selbst? Dann wäre das naheliegendste doch, die Möglichkeiten des BGM auch nutzen. Wenn man das aber persönlich (aus welchen Gründen auch immer) nicht möchte ist das doch kein Grund, sich über andere zu mokieren, die es tun.

Auf der anderen Seite finde ich Deine Bilanz, lieber LwPersFw, auf sehr tönerne Füße gestellt.
Es fehlt der Nachweis, dass der Rückgang des Krankenstandes ursächlich auf die Umsetzung des BGM zurückzuführen ist (es gibt noch nicht einmal Zahlen, wieviele Mitarbeiter im Ressortbereich überhaupt am BGM teilnehmen und wie sich deren Krankenstand im Vergleich zu den Nihct-Teilnehmern entwickelt hat).
Und es fehlt die kritische Gegenüberstellung des Aufwandes für BGM vs. eingesparter Krankheitstage, also der rein betriebswirtschaftliche Nutzen - der ist bei den gelieferten Zahlen nämlich negativ, denn bei einem Aufwand von 2 h/Woche und rund 46 Arbeitswochen/Jahr stehen 92h Aufwand (also 11,5 Arbeitstage) einer Ersparnis von 0,81 Arbeitstagen entgegen. Natürlich ist dabei das nicht in Zahlen und Geld bezifferbare hohe Gut der Gesundheit nicht berücksichtigt, aber allein der Redlichkeit wegen sollte man stets, wenn man mit Zahlen argumentiert, einer Ersparnis auch den zahlenmäßigen Aufwand entgegenstellen. Welchen Bewertungsmaßstab man dann anlegt (Stichwort weiche Faktoren) und wie die Bewertung ausfällt, ist eine ganz andere Frage.
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FoxtrotUniform

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Antw:Rechnungshof rügt Sport in der Dienstzeit
« Antwort #13 am: 29. April 2017, 19:50:52 »

Lieber Erklärbar, grundsätzlich teile ich deine Auffassung, dass die Bilanz keine Aussagekraft hat, da nicht sauber berechnet. Die Zeit für Körperpflege und Wegezeit sowie das für organisatorisch / adminstrative BGM-Aufgaben gebundene Personal müsste im übrigen auch berücksichtigt werden, um betriebswirtschaftlich saubere Rechnung zu vollziehen.

Es macht jedoch niemand den Soldaten einen Vorwurf oder führt eine Neiddebatte, sondern hinterfragt kritisch, ob dieser Weg der richtige ist.
Zudem hat nicht jeder Soldat die Zeit an solchen Angeboten teilzunehmen oder der Dienststellenleiter nutzt seinen Spielraum nicht aus (das wird auf der Übersicht der BGM-Seite auch deutlich).
Für mich ist der von der Ministerin eingeschlagene Weg nicht der Richtige. Berufszufriedenheit lässt sich auch anders erreichen und wir sind immer noch eine Streitkraft.

Der Stabsdienstsoldat muss 2 × 90 min Sport (soll 3 x 90 min) zum Erhalt der IGF machen, kann 120 min BGM-Maßnahmen in der Woche besuchen, zuzüglich IGF, politische Bildung, lebenskundlicher Unterricht, Sonderurlaub  (zur Berufsvorbereitung oder erkrankte Kinder), hat auch Erholungsurlaub und anderweitige Abwesenheiten (Krankheit, Arztbesuche, Fortbildungen, Lehrgänge wie SLP...) und so weiter. Es mag Verwendungen geben die das zulassen, aber wir alle wissen, dass die Resource Zeit bei 40/41 h pro Woche - die ich übrigens für nicht mehr zeitgemäß, da zu lang halte - es oft nicht zulässt den Kernauftrag oder die Vorgaben zu erfüllen.
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Ralf

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Antw:Rechnungshof rügt Sport in der Dienstzeit
« Antwort #14 am: 29. April 2017, 20:13:19 »

Es gibt ja einen grundsätzlichen Stundenschlüssel, der diese Dinge berücksichtigt; deswegen wäre es ja auch grundsätzlich effizienter ziv Personal anstatt Soldaten einzusetzen, weil diese weniger Nebentätigkeiten machen müssen. Es lässt sich sicherlich treffelich darüber streiten, ob der angewandte Schlüssel noch sachgerecht ist oder mittlerweile überholt. Als Beispiel mag da gelten, dass für nSAK eine monatliche Inübungshaltung angeordnet wird oder einer schießvorbereitende AGSHP-Teilnahme verpflichtend ist und das sich nicht im Stundenschlüssel wiederfindet.
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