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Zusammenfassung

Autor: wolverine
« am: 08. September 2016, 23:12:47 »

8 mal Z4 ;D
Autor: Getulio
« am: 08. September 2016, 23:04:59 »

Jup.  ;D

Wobei ich noch ergänzen wollte, dass u.U. Höchstverpflichtungszeiten greifen können.
Autor: KlausP
« am: 08. September 2016, 23:03:12 »

So oft die Bundeswehr Sie will/braucht.

Mist! Diemal warst du schneller.  ;D
Autor: Getulio
« am: 08. September 2016, 23:02:36 »

So oft die Bundeswehr Sie will/braucht.
Autor: Müller3
« am: 08. September 2016, 22:57:45 »

Würde gerne wissen wie oft man Wiedereinsteller machen kann?

Mfg Müller
Autor: Ralf
« am: 24. August 2012, 06:53:51 »

Nun, so schwer ist das doch nicht, die Antwortet lautet: Nein, es ist möglich, als ehem. SaZ den FWD zu machen.
Autor: whisky_delta
« am: 23. August 2012, 23:48:08 »

Guten Tag.

Hier einmal ein auf den ersten Blick verwirrendes Konstrukt.
Ich bin 24 Jahre alt und habe von 2007-2011 als SAZ4 Dienst geleistet. Anschließend habe ich im zivilen (Rettungsdienst) gearbeitet und wurde dort aus wirtschaftlichen Gründen innerhalb der Probezeit gekündigt. Ich hab als BFD-Maßnahme nach der Dienstzeit meinen Rettungsassistenten gemacht.

Das eigentlich angestrebte Ziel ist das Studium der Humanmedizin, welches sich aber auf Grund der Wartezeit vermutlich erst im Oktober nächsten Jahres verwirklichen lässt (6 Jahre sind ja auch wirklich genug gewartet...)
Als Rettungsassistent bekomme ich innerhalb von 100km wohl so schnell keine hauptamtliche Festanstellung.
Nun spiele ich mit dem Gedanken FWD zu leisten für sagen wir 9 Monate (angenommen man wird zum 01.01.2013 eingestellt) um die Zeit sinnvoll zu nutzen...

Nun meine Fragen:
Ist dies überhaupt möglich? (SAZ, Ausscheiden, dann FWD)
Wenn ja: Inwiefern wird einem die Ausbildung Rettungsassistent (SanFW RettAss?!) angerechnet? Vermutlich garnicht, oder? Einstellung würde als SG erfolgen vermute ich und alleine schon die Lehrgänge um befördert zu werden sprengen wohl den Rahmen des FWD.

Der Wehrdienstberater war hierzu leider auch überfragt (von dem Konstrukt ROA im Rahmen FWD sprechen wir hier mal garnicht ;)), daher nun die Frage an die Kameraden im Forum.

Vielen Dank im Vorraus,

Kameradschaftliche Grüße
Autor: wolverine
« am: 11. Juni 2012, 16:29:15 »

Ja; Wehrdienstberater und ZNwG.
Autor: Rehlch
« am: 11. Juni 2012, 16:22:09 »

Hallo,

Ich bin HG d.R. und dieses Jahr in die aktive Reserve gegangen. Ich mache eine Ausbildung zum Eli Mech Uffz SEA/Klima und nächstes Jahr dann den Feldwebel. Wie läuft denn dann der Wierdereinsteller ab? Muß ich dann immer noch zum Zentrum für Nachwuchsgewinnung? Musterung müßte ja dann auch weg fallen, da ich ja auch ne Einstellungsuntersuchung machen muß.
Autor: P.StUffza.D.
« am: 19. Oktober 2011, 15:01:18 »

Danke für die Auskunft. :)
Autor: wolverine
« am: 19. Oktober 2011, 14:57:06 »

Was lernt man als allererstes in der Bw? Richtig! Es gibt für alles Vorschriften! Und für die Einstellung heißt das? Wie richtig! Soldatengesetz und Soldatenlaufbahnverordnung! Wo steht dort, dass eine Einstellung ausgeschlossen ist 1. wenn man bereits Wehrdienst geleistet 2. wenn bereits ein als Soldat auf Zeit Dienst geleistet oder 3. wenn vor weniger als X Monaten Dienst nach Nr. 1. oder 2. geleistet hat? Sensationell! Nirgends! Und so kann man künftig auch jede laufbahnrechtliche Frage systematisch angehen. Es bleibt also beim Grundsatz: Wenn Sie sich bewerben und die Bw Sie noch einmal will, geht das. Ob das so ist weiß hier aber keiner.
Autor: P.StUffza.D.
« am: 19. Oktober 2011, 14:47:59 »

Das habe ich mich selber auch gefragt und auch diese Frage dem "Märchenerzähler" gestellt.
Seine Antwort: Weil es so ist!

(Klasse Aussage und mit solchen Leuten dient man(n)/frau.)

Ich werde weiter versuchen den WDB zu erreichen und dann weiß ich es ja.
Autor: mailman
« am: 19. Oktober 2011, 14:43:53 »

Warum sollte es denn nicht gehen?
Autor: P.StUffza.D.
« am: 19. Oktober 2011, 14:42:47 »

Was mir eine Information bringen würde?

Ganz einfach:
Ich habe das Gerücht gehört, dass es kurz nach DZE nicht gehen würde.
Wehrdienstberate bekomme ich gerade nicht an die Strippe und es wäre interessant gewesen, ob dies jemand schon gemacht hat und vllt. sogar Erfolg hatte.

Das ich mich bewerben muss ist mir durch aus bewusst. ;)
Autor: miguhamburg1
« am: 19. Oktober 2011, 14:28:09 »

... und was würde diese Information eines Anderen Ihnen persönlich helfen?

Es ist theoretisch möglich, praktisch kommt es wie bei allen Personalfragen auf den Einzelfall an, sprich: Ob Bedarf besteht und Sie geeignet sind.

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