Hallo OStGefr,
kann man denn diese IHK-Prüfungen einfach so schreiben oder gibt es da Voraussetzungen? Ich denke am wenigsten Stress hast du, wenn du die IHK-Prüfungen auf eigene Kosten machst. Ansonsten hier ein paar Hinweise, die dir vielleicht bei deinen Plänen helfen. Mir wurde auch immer gesagt, "das geht nicht, weil haste nich gesehen". Der beste Tipp kam bisher von miguhamburg1:
Auch der BFD arbeitet nach Recht und Gesetz.
Du musst den BFD mit seinen eigenen Waffen schlagen (Soldatenversorgungsgesetz, Berufsförderungsverordnung, Ausführungsbestimmungen zur Berufsförderungsverordnung) und zwar so, dass es der BFD-Berater erst dann merkt, wenn es bereits zu spät ist (=was du möchtest steht in deinem Förderungsplan).
Um es etwas überspitzt auszudrücken: Der Umgang mit dir bzw. die Ablehnung deiner Maßnahme muss für den BFD wesentlich mehr Aufwand bedeuten, als dich durch eine Zusage ruhig zu stellen.
Was auch immer passiert, lass es dir schriftlich geben. Behalte zumindest eine Kopie deiner eigenen Dokumente und vermerke mit Datum und Uhrzeit, wo sie beim BFD abgegeben wurden.
Man könnte so vorgehen:
1. Dir wird nichts bewilligt, wenn du nicht "beraten" wurdest: § 3a (1) Satz 2 SVG. Deswegen mache einen Termin, damit du die nächste Hürde nehmen kannst:
2. Der Förderungsplan. Zentraler Dreh- und Angelpunkt deiner BFD-Förderung ist das, was dort niedergeschrieben wurde. § 3 BFöV ist hier interessant, insbesondere Absatz 2 Satz 2. Denn du möchtest deinen Förderungsplan so aktualisieren, so dass es im Rahmen deines Eingliederungsziels Sinn macht, nicht nur einen Bauingenieur-Master zu haben, sondern auch die IHK-Qualifikationen. Lege dem BFD in Vorbereitung auf den anstehenden Termin ein Schreiben vor, aus dem folgendes hervorgeht:
(Am besten bringst du deinen kompletten Förderungsplan von heute bis Ende der Förderung selbst zu Papier. Welche Zeiträume für welche Weiterbildung? Wann sind voraussichtlich die Prüfungstermine bzw. wann ist mit welchem Abschluss zu rechnen? Was kostet das? Nachweise!)
3. Du strebst gemäß § 3 (1) SVG eine angemessene Eingliederung in das zivile Erwerbsleben an, welche deiner Eignung, Neigung und Leistungsfähigkeit entspricht. Da man dir bereits Abitur und Studium zutraut, dürfte es auch glaubwürdig sein, dass dein Eingliederungsziel nicht mehr Bauingenieur lautet, sondern z.B. selbstständiger Immobilienverwalter und -makler. Lass dir irgendeinen glaubwürdigen Grund einfallen, warum du die Maßnahmen in dieser Reihenfolge machen möchtest und dass die Maßnahmen inkl. Studium für deine "angemessene Eingliederung" notwendig sind, z.B. könnte es ja wichtig sein, "das Immobilienmakler-Handwerk" von der Pike auf zu lernen und auch wenn es formal nicht notwendig ist, braucht man in der Branche einen Studienabschluss, weil.... etc. pp.
4. Dränge darauf zu erfahren, wann du ungefähr mit einer Entscheidung rechnen kannst, so dass du bei Bedarf genügend Zeit hast, dagegen vorzugehen.
Wenn der BFD sich weiterhin sperrt, muss er das sehr gut begründen, denn der Förderungsplan ist nach § 3 (1) BFöV einvernehmlich zu erstellen. Zwar hast du keinen Anspruch auf Förderung während der Dienstzeit, siehe § 4 (3) SVG, jedoch kannst du dich bei geschickter Argumentation auf genügend Soll- und Muss-Bestimmungen berufen, so dass der BFD viel Arbeit hat, wenn er deine Maßnahmen ablehnen will.
Sei im persönlichen Gespräch mit deinem Berater stets freundlich, er ist nicht dein "Gegner", er muss sich aber an teils äußerst realitätsferne Vorgaben "von oben" halten. Die Kunst ist es, die Gesetze und Vorschriften so auszulegen, dass sie mit deinen Wünschen im Einklang sind und eine gegenteilige Interpretation der Vorschriften an den Haaren herbeigezogen wirkt.
Viel Erfolg!