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Zusammenfassung

Autor: F_K
« am: 12. Februar 2019, 21:41:22 »

@ Rico:

Die ist schon klar, dass das Finanzamt Zugriff auf die Steuererklärungen der letzten (alle) Jahre hat?
Dementsprechend ist klar, ob der Steuerpflichtige Mal Soldat war.

Das ist offensichtlich ...
Autor: JohnnyRico
« am: 12. Februar 2019, 21:01:10 »

Die entscheidende Frage blieb unbeantwortet:

"Übermittelt der BfD elektronisch die Daten über diese Zahlungen an das Finanzamt? Falls nicht, könnte das Finanzamt ja garnichts von diesen Zahlungen wissen und man könnte diese nicht angeben."
Das wäre gar nicht nötig, denn das Finanzamt weiß um die Berufsförderungsansprüche eines Soldaten auf Zeit. Den Rest darf sich jeder selbst zusammenreimen.
???
Das heißt die haben ein Häkchen für "ehemaliger SaZ" und daraufhin werden alle Werbungskosten unter die Lupe genommen? Darf man Fragen aus welcher Quelle diese Information stammt? Meine Erfahrungswerte korrespondieren mit so einer Annahme jedenfalls nicht.

Die Antwort auf diese Frage wäre Beihilfe zum Steuerbetrug, welche ebenfalls strafbar ist (zumindest für Steuerberater...).
Wie bitte? Die Antwort auf eine Sachfrage wäre Beihilfe zum Steuerbetrug?  ??? Aber die Antwort impliziert ja ein "nein".
Was der/diejenige mit der Information anfängt, sollte schließlich jedem selbst überlassen bleiben. Oder gehört hier vorauseilende moralische Bevormundung zum guten Ton?
Autor: KlausP
« am: 12. Februar 2019, 08:37:14 »

Außerdem dürfte der TE das in den vergangenen 4 Jahren schon selber rausgefunden haben.  ;)
Autor: FoxtrotUniform
« am: 12. Februar 2019, 07:34:02 »

Die entscheidende Frage blieb unbeantwortet:

"Übermittelt der BfD elektronisch die Daten über diese Zahlungen an das Finanzamt? Falls nicht, könnte das Finanzamt ja garnichts von diesen Zahlungen wissen und man könnte diese nicht angeben."
Das wäre gar nicht nötig, denn das Finanzamt weiß um die Berufsförderungsansprüche eines Soldaten auf Zeit. Den Rest darf sich jeder selbst zusammenreimen.
Autor: Andi8111
« am: 11. Februar 2019, 22:00:48 »

Die Antwort auf diese Frage wäre Beihilfe zum Steuerbetrug, welche ebenfalls strafbar ist (zumindest für Steuerberater...).
Autor: JohnnyRico
« am: 11. Februar 2019, 21:56:53 »

Die entscheidende Frage blieb unbeantwortet:

"Übermittelt der BfD elektronisch die Daten über diese Zahlungen an das Finanzamt? Falls nicht, könnte das Finanzamt ja garnichts von diesen Zahlungen wissen und man könnte diese nicht angeben."
Autor: ToMA
« am: 20. Januar 2015, 16:39:21 »

Sie können nur die Kosten als Werbungskosten angeben, die Sie schlußendlich auch selber aufgewendet haben.
Zuschüsse sind entspechend zu berücksichtigen (und mindern somit Ihre Werbungskosten).
Alles andere wäre Betrug (im Fachjargon Steuerhinterziehung, oder zumindest leichtfertige Steuerverkürzung).
Also:
Kursgebühr abzügl. BFD-Zuschuss (1.200€)
Lernmittelkosten abzgl. Zuschuss (300 €)
Fahrtkosten abzgl. TG (rund 420 €)
War die Fortbildung in einem anderen Ort, als Sie üblicherweise wohnen? Dann können Sie ggbfls. Übernachtungskosten und Verpflegungsmehraufwand geltend machen.
Autor: BulleMölders
« am: 20. Januar 2015, 15:21:04 »

Ich mache es ganz einfach und Kurz.
Haben Sie die 1200 Euro Kursgebühren und die 300 Euro wirtschaftlich getragen?
Antwort nein. Damit sind die Ihnen entstandenen Kosten um die vom BfD erstatteten Kosten zu mindern.
Autor: tobionline88
« am: 20. Januar 2015, 14:54:23 »

Guten Tag die Kameraden,

kurz zu mir:
vom 01.01.2007 - 31.12.2010 war ich SaZ4. Danach habe ich meine zivile Ausbildung begonnen und diese im Januar 2014 abgeschlossen ( Großhandelskaufmann ).
Direkt im Anschluss (Februar 2014) habe ich eine Weiterbildung (Teilzeit, neben dem Job) zum Wirtschaftsfachwirt begonnen.

Der BfD förderte die Kosten dieser Maßnahme für 7 Monate ( maximum bei Teilzeit ) mit
-1200,- EUR Kursgebühren ( von ursprünglich 3600,- EUR )
-Trennungsgeld für die An- und Abreise wenn ich den Kurs habe ( ist zwar im selben Ort, Hamburg, aber egal. Ca. 60-70,- EUR monatlich )
-300,- EUR für Lernmittel innerhalb dieser 7 Monate

Für mich stellen sich jetzt folgende Fragen:
a) Übermittelt der BfD elektronisch die Daten über diese Zahlungen an das Finanzamt? Falls nicht, könnte das Finanzamt ja garnichts von diesen Zahlungen wissen und man könnte diese nicht angeben ( ob das Steuerbetrug ist, ist die Frage - je nachdem ob diese Zahlungen Relevanz für die Werbungskosten haben )
b) Muss ich diese Zahlungen in der Steuererklärung berücksichtigen? Die Weiterbildung wären ja Werbungskosten. Für den Kurs an sich 3600,- EUR, da ich diese in 2014 komplett gezahlt habe. Was muss ich aber in der Steuererklärung angeben? 2400,- ( weil die BfD Zahlung meine Ausgaben mindert ) oder 3600,- ( weil es die Gesamtkosten für den Kurs sind und BfD Zuschüsse vielleicht unerheblich sind )?
c) Lernmittelpauschale und Trennungsgeld - mindern diese ( falls wenn ) auch die Werbungskosten?

Hat jemand Erfahrungen damit oder war auch bereits in der Situation? Ich habe dazu schon den halben Tag gegoogelt und nichts vergleichbares gefunden. Ich wäre dankbar für Hilfe

MfG

Tobi
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