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Autor Thema: zru Bundeswehr oder nicht?  (Gelesen 6562 mal)

Thomas

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zru Bundeswehr oder nicht?
« am: 03. April 2003, 18:48:18 »

Hallo Leutz, ich habe mal ein paar Fragen zur Bundeswehr...

Zur Situation.

Ich mache ein Duales Studium mit Ausbildung zum FI AW und Studium zum Dipl. Wirtschaftsinformatiker.

Ich war ende 13 Schuljar bei der Musterung und habe direkt danach mit dem dualen Studium angefangen. Bin dewswegen vom Bund bis mitte 2004 zurückgestellt.

Hatte bei der Musterung gesagt, dass ich verweigern will. Habe dann nach nem halben Jahr Post vom Amt für Zivildienst bekommen und habe denen von meiner Rückstellung geschrieben. 1 Monat später: Ihre verweigerung wurde abgelehnt. (Haben die meinen Brief überhaupt gelesen???)
Noch was zur Musterung: Habe mir in meiner Jugend bei einem Vereinsspiel nen Kreuzbandriss udn Minskusriss in meinem Knie, sowie Außenbandriss bam linken Sprunggelenk zugezogen. Und die sagen mir ich wäre T3!
Muss man Vollinvalide sein, damit die einen ausmustern?

Naja, jetzt habe ich gestern Post vom Kreiswertersatzamt bekommen, Eignungsfeststellung.... (toooll hab ich mir gedacht)

Naja, jetzt habe ich folgende fragen.

- Kann ich immer noch verweigern?

- Kriege ich einen Verdienstausfall gezahlt, wenn ich Bund/Zivi mache, wenn ich nach dem Studium gezogen werde (hab jetzt schon einen Arbeitsplatz in meinem Ausbildungsbetrieb sicher für nach dem Studium)?

- zahlen die einem anstatt der Miete für Wohnung auch einen Kredit, wenn man eine Eigentumswohnung kauft?

- kann ich eine neue Musterung beantragen, um Zeit zu schinden, weil miene alte ja 4 Jahre her ist, wenn ich nach dem Studium eingezogen werde/ Zivi machen muss?

Ich glaube das wars erstmal

Danke schonmal!
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Thomas

  • Gast
Re:zru Bundeswehr oder nicht?
« Antwort #1 am: 03. April 2003, 19:07:58 »

Ach ja, habe noch etwas vergessen.

bin werdender Vater...
Hat das noch irgendeinen Einfluss auf die Entscheidung vom KWE?
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wadenbeisser

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Re:zru Bundeswehr oder nicht?
« Antwort #2 am: 03. April 2003, 19:54:10 »

viele Fakten
Hatte bei der Musterung gesagt, dass ich verweigern will. Habe dann nach nem halben Jahr Post vom Amt für Zivildienst bekommen und habe denen von meiner Rückstellung geschrieben. 1 Monat später: Ihre verweigerung wurde abgelehnt. (Haben die meinen Brief überhaupt gelesen???)
Weiss ich doch nicht? Bin ich beim Bundesamt für Zivildienst beschäftigt?

Zitat
Noch was zur Musterung: Habe mir in meiner Jugend bei einem Vereinsspiel nen Kreuzbandriss udn Minskusriss in meinem Knie, sowie Außenbandriss bam linken Sprunggelenk zugezogen. Und die sagen mir ich wäre T3!
Muss man Vollinvalide sein, damit die einen ausmustern?
Bin ich Musterungsarzt?

Zitat
- Kann ich immer noch verweigern?
Ja, das kann man jederzeit.

Zitat
- Kriege ich einen Verdienstausfall gezahlt, wenn ich Bund/Zivi mache, wenn ich nach dem Studium gezogen werde (hab jetzt schon einen Arbeitsplatz in meinem Ausbildungsbetrieb sicher für nach dem Studium)?
Ja, dafür ist die Unterhaltsicherungsbehörde zuständig, die findet man i.d.R. bei den Landratsämtern / Kreisverwaltungen

Zitat
- zahlen die einem anstatt der Miete für Wohnung auch einen Kredit, wenn man eine Eigentumswohnung kauft?
Miete wird entsprechend der gestzlichen Regelungen bezahlt, die Kreditzinsen werden gestundet. Der Kredit selbst wird nicht übernommen!

Zitat
- kann ich eine neue Musterung beantragen, um Zeit zu schinden, weil miene alte ja 4 Jahre her ist, wenn ich nach dem Studium eingezogen werde/ Zivi machen muss?
Nachfragen beim KWEA!

Zitat
bin werdender Vater...
Hat das noch irgendeinen Einfluss auf die Entscheidung vom KWE?
Möglich, bin mir aber nicht hundertprozent sicher....
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gast

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Re:zru Bundeswehr oder nicht?
« Antwort #3 am: 03. April 2003, 22:23:35 »

Ein Kumpel ist wegen eines Kreuzbandrisses und leichten Meniskusschadens ausgemustert worden.
Hats richtig gemacht in dem er immer aua gesagt hat  ;)


Mich hat man trotz meines Knorpelschadens im Knie  eingezogen um mich direkt msg bis dze zu schreiben........
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wadenbeisser

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Re:zru Bundeswehr oder nicht?
« Antwort #4 am: 03. April 2003, 22:29:02 »

Ein Kumpel ist wegen eines Kreuzbandrisses und leichten Meniskusschadens ausgemustert worden.
Hats richtig gemacht in dem er immer aua gesagt hat  ;)
Mich hat man trotz meines Knorpelschadens im Knie  eingezogen um mich direkt msg bis dze zu schreiben........
Und gast?
Wen schert's? Gehört das zum eigentlichen Thema?
Wohl kaum......

Und zum 436327627male:
Es ist unnütz hier über ärztliche Entscheidungen zu diskutieren, da hier keine Ärzte sind!
« Letzte Änderung: 04. April 2003, 11:34:56 von wadenbeisser »
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Thomas

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Re:zru Bundeswehr oder nicht?
« Antwort #5 am: 04. April 2003, 06:06:14 »

Über ärztliche Befunde oder Entscheidungen zu diskutieren war auch gar nicht die Absicht von meinem Beitrag...

es ging mir vielmehr um die Beantwortung der Fragen
Zitat
Naja, jetzt habe ich folgende fragen.

- Kann ich immer noch verweigern?

- Kriege ich einen Verdienstausfall gezahlt, wenn ich Bund/Zivi mache, wenn ich nach dem Studium gezogen werde (hab jetzt schon einen Arbeitsplatz in meinem Ausbildungsbetrieb sicher für nach dem Studium)?

- zahlen die einem anstatt der Miete für Wohnung auch einen Kredit, wenn man eine Eigentumswohnung kauft?

- kann ich eine neue Musterung beantragen, um Zeit zu schinden, weil miene alte ja 4 Jahre her ist, wenn ich nach dem Studium eingezogen werde/ Zivi machen muss?

-bin  Vater...
Hat das noch irgendeinen Einfluss auf die Entscheidung vom KWE?

Danke nochmal
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CiP

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Re:zru Bundeswehr oder nicht?
« Antwort #6 am: 04. April 2003, 12:30:48 »

als werdender Vater wirst du zu 99% nicht mehr gezogen,weil du denen dann einfach zu teuer bist
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Thomas

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Re:zru Bundeswehr oder nicht?
« Antwort #7 am: 04. April 2003, 22:12:42 »

Zitat
als werdender Vater wirst du zu 99% nicht mehr gezogen,weil du denen dann einfach zu teuer bist

Das hört sich doch gut an.

Habe das auch noch hier im Forum gefunden
Zitat
Anonymer User schrieb am 18.09.2002:

Zitat:Hallo,
mal ne Frage, sind eigentlich Väter von kleinen Kindern vom Wehrdienst ausgeschlossen, gibt es da irgendwelche spezielen regelung?

Gruß

AD

Anonymer User schrieb am 18.09.2002:

Zitat:Du kannste eine Zurückstellung beim Kreiswehrersatzamt beantragen. Diese Zurückstellung gilt dann allerdings "ewig" . Somit mußt du nicht zur Bundeswehr wenn du den Antrag gestellt hast.

Wie und wo kann ich denn diesen Antrag auf Zurückstellung für unbestimmte Zeit stellen?
Beim KWEA? Und wie mache ich das?
"Ich möchte Sie bitten mich vom Wehrdienst zurückzustellen, da ich mich um meinen Sohn kümmern muss" ?

Danke für Eure Hilfe
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Sven W.

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Re:zru Bundeswehr oder nicht?
« Antwort #8 am: 06. April 2003, 17:39:28 »

Verheiratete Väter von kleinen Kindern werden vom Wehrdienst zurückgestellt.

Unverheiratete Väter von kleinen Kindern werden in der Regel nicht mehr zum Wehrdienst herangezogen.

Wenn du unverheiratet bist bekommst du auch mit abgeschlossenen Studium keinen Verdienstausfall gezahlt. Wäre ja auch noch zu schön. Du erleidest den "Verdienstschaden" ja später als jemand der nach dem Abitur gezogen wurde. Aber auch diese Person hat einen fiktiven Verdienstausfall zu "ertragen", weil er in der Regel ein Jahr später mit dem Studium fertig ist.

Die Kreditzinsen werden dir während des Wehrdienstes gestundet, wie Wadenbeiser schon richtig gesagt hat.

Ein KDV-Antrag ist grundsätzlich zu jeder Zeit möglich, wobei bei dir zu Beachten wären, was mit deinem letzten Antrag genau geschehen ist. Aber Darüber kann ich dir keine Auskunftgeben. Schau einfach mal auf entsprechenden KDV-Seiten im Internet nach.

Du kannst eine Überprüfungsuntersuchung beantragen. Einen wirkliche Zeitgewinn beschehrt es dir aber nicht, da die Einberufungsgrenze während solcher Verfahren von 25 auf 27 bzw. 32 gehoben wird.

Les dir einfach mal die einschlägigen Vorschriften im WPflG durch.
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wadenbeisser

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Re:zru Bundeswehr oder nicht?
« Antwort #9 am: 06. April 2003, 18:31:31 »

Verheiratete Väter von kleinen Kindern werden vom Wehrdienst zurückgestellt.

Unverheiratete Väter von kleinen Kindern werden in der Regel nicht mehr zum Wehrdienst herangezogen.

sowie

Ach ja, habe noch etwas vergessen.
bin werdender Vater...
Hat das noch irgendeinen Einfluss auf die Entscheidung vom KWE?

Demnach also noch kein Vater!

Lies dir einfach mal die einschlägigen Vorschriften im WPflG durch.
Eben! Ausserdem gibt es genug Beartungstellen für KDVler sowie (würde ich allerdings nur bei bestehnder Rechtsschutzversicherung empfehlen) Rechtsanwälte, die sich auf Wehrrechtsfragen spezialisiert haben.
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Sven W.

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Re:zru Bundeswehr oder nicht?
« Antwort #10 am: 07. April 2003, 14:07:54 »

Bei werdenden Väter wird bis zur Geburt zurückgestellt und dann erfolgt die endgültige Entscheidung wenn Geburtsurkunde und Vaterschaftsanerkenntnis vorliegt
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