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Autor Thema: Trennungsgeld Eigenanteil  (Gelesen 6398 mal)

LwPersFw

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Antw:Trennungsgeld Eigenanteil
« Antwort #15 am: 23. Mai 2017, 06:26:17 »

Im Anhang steht alles drin... Punkt 15
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Papierberg

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Antw:Trennungsgeld Eigenanteil
« Antwort #16 am: 23. Mai 2017, 09:45:38 »

Genau, in diesem Anhang wird - wie § 6 TGV vorgibt - auf die bisherige Wohnung abgestellt. Vielleicht kann jemand prüfen, wie der Eigenanteil handhabbaren ist, wenn gar keine Wohnung vorlag. Der TE hatte zwar geheiratet, die damit verbundene trennungsgeldrechtliche Abfindungsfolge dürfte aber erst mit Wirksamkeit der Versetzung eingetreten sein.
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LwPersFw

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Antw:Trennungsgeld Eigenanteil
« Antwort #17 am: 23. Mai 2017, 11:37:46 »

Im Moment der Heirat hatte er gegenüber der Bw einen berücksichtigungsfähigen Hausstand...

Wäre dem nicht so ... hätte er im Rahmen der Versetzung die Zusage der UKV erhalten.

Wichtig ist nur ... wie im Beispiel des BVA zu sehen...

Die Strecke alte DSt > Wohnung wird nur einfach gerechnet.

Die Strecke neue DSt > Wohnung wird doppelt gerechnet.



« Letzte Änderung: 23. Mai 2017, 11:44:23 von LwPersFw »
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Jim Knopf

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Antw:Trennungsgeld Eigenanteil
« Antwort #18 am: 04. August 2017, 21:38:22 »

Ich habe bei mir das gleiche Problem, war damals in DO A in der AGA bin dann zu DO B gekommen, habe ein Kind bekommen und geheiratet, Wohnung wurde anerkannt dann Versetzung zu DO C TG §3 erhalten, wiederrum Versetzung zu DO A, erste Aussage keine Anspruch auf TG da mir damals UKV zugesagt wurde, nach langen Streiten  bekomme ich  nach langer Zeit TG §6, jedoch wird der Eigenanteil abgezogen.

Ist das nun normal, aus dem Auszug vom BVA kann man das nicht vernünftigt lesen, zumal es ja eine UKV in der AGA gegeben hat. Desweiteren hatte ich in der AGA keine eigene Wohnung, als sieanerkannt wurde wohnte ich bereits auch in einer neuen Wohnung.
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