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Autor Thema: Zukünftige Frau + Stiefkind Krankenversichern  (Gelesen 2352 mal)

Frederick

  • Gast
Zukünftige Frau + Stiefkind Krankenversichern
« am: 27. Januar 2017, 16:57:58 »

Guten Tag zusammen!
Ich bin SaZ 4 und werde nächste Woche heiraten. Meine Freundin hat noch einen 4 jährigen Sohn mit in die Beziehung gebracht,  sprich dann nächste woche mein Stiefsohn.
Meine Freundin ist zZ Hausfrau.

Wie gehe ich vor?  Habe etwas davon gehört bei der Bw Beihilfe zu beantragen und Sie müsse sich dann eine Restkostenversicherung zulegen,  um die übrigen Prozente abzudecken?
Ist dies der richtige Weg?  Und wo bei der Bw beantrage ich die Beihilfe?

Vielen Dank Gruß Fred
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KlausP

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Antw:Zukünftige Frau + Stiefkind Krankenversichern
« Antwort #1 am: 27. Januar 2017, 18:32:05 »

Wenden Sie sich schnellstmöglich an den für Ihren Standort zuständigen Sozialdienst.

Wie ist Ihre zukünftige Frau denn jetzt krankenversichert?

Beihilfe beantragen Sie bei der Stelle, die Ihre Besoldung zahlt. Die Antragsvordrucke finden Sie unter www.bundeswehr.de oder im Intranet unter dem Suchbegriff "Beihilfe".
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

LwPersFw

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Antw:Zukünftige Frau + Stiefkind Krankenversichern
« Antwort #2 am: 27. Januar 2017, 21:21:32 »

@ Klaus

Für Aktive gilt

"Für die Zu­stän­dig­keit in der Bei­hil­fe­be­ar­bei­tung gilt grund­sätz­lich das Ter­ri­to­ri­al­prin­zip. Für je­den Bei­hil­fe­be­rech­tig­ten ist die Bei­hil­fe­stel­le zu­stän­dig, in des­sen Zu­stän­dig­keits­be­reich die Dienst­stel­le liegt, zu der der Bei­hil­fe­be­rech­tig­te ver­setzt ist."

Und dies gilt seit 01.01.2016 auch nur beim ersten Antrag auf Beihilfe.

Wird der Soldat nach dem Stichtag 01.01.2016 in einen anderen Zuständigkeitsbereich versetzt, verbleibt die Zuständigkeit bei der bisherigen Beihilfestelle.


http://www.bva.bund.de/DE/Organisation/Abteilungen/Abteilung_VII/020_Beihilfe/120_Zustaendigkeiten_fuer_den_Geschaeftsbereich_BMVg/Zustaendigkeiten_fuer_den_Geschaeftsbereich_BMVg.html?nn=4485804

@ Frederick

Wichtig ist auch das Ihr PersFw 3 Sachverhalte nach der Hochzeit erfasst:
+ die Eheschließung
+ die Aufnahme eines Stiefkindes in den gemeinsamen Haushalt
+ den Wechsel der Steuerklasse

Zum Thema Beihilfe folgen Sie dem Rat von Klaus !
« Letzte Änderung: 28. Januar 2017, 10:47:26 von LwPersFw »
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