Autor: F_K
« am: 04. April 2019, 15:00:04 »@ mounty-y:
Genau - und so war die Vorschriftenlage schon immer - hier hat sich nichts geändert.
(beachte: Maximal insgesamt vier Abzeichen, DAVON jeweils MAXIMAL zwei Tätigkeitsabzeichen und zwei Sonderabzeichen, davon MAXIMAL ein ausländisches ..)
Ausländische Fallschirmspringer / Schießabzeichen sind per (deutscher) Definition Sonderabzeichen, aufgrund des Längen / Breitenverhältnisses der "üblichen Abzeichen mit Schwinge" (also eher Breiter) sind diese an der Stelle der (deutschen) Tätigkeitsabzeichen zu tragen (über der Tasche).
Dies ändert aber NICHTS an der Zählweise, oder der Tatsache, dass das Zählen in der FschJg Truppe nicht immer beherrscht wird ...
ISSO
Genau - und so war die Vorschriftenlage schon immer - hier hat sich nichts geändert.
(beachte: Maximal insgesamt vier Abzeichen, DAVON jeweils MAXIMAL zwei Tätigkeitsabzeichen und zwei Sonderabzeichen, davon MAXIMAL ein ausländisches ..)
Ausländische Fallschirmspringer / Schießabzeichen sind per (deutscher) Definition Sonderabzeichen, aufgrund des Längen / Breitenverhältnisses der "üblichen Abzeichen mit Schwinge" (also eher Breiter) sind diese an der Stelle der (deutschen) Tätigkeitsabzeichen zu tragen (über der Tasche).
Dies ändert aber NICHTS an der Zählweise, oder der Tatsache, dass das Zählen in der FschJg Truppe nicht immer beherrscht wird ...
ISSO