"Sie werden nicht zum Wehrdienst herangezogen" "Sie unterliegen nicht der Wehrüberwachung"[...]
und ich bin als nicht wehrdienstfähig gemustert worden.falle somit aus der wehrüberwachung raus und muss mich dann meiner meinung nach auch nicht mehr melden.
Könnte man so auffassen, ja
Aber für ausgefeilte juristische Beratung gibt es Anwälte, die sich auf Wehrrecht etc. spezialierst haben
Wie auch immer: Melden müsstest du dich, meiner Ansicht nach, damit auch nicht mehr - zumal, wenn das im Prinzip explizit in dem Bescheid aufgeführt ist ...
Wenn du dich aber nachmustern lässt, für tauglich befunden wirst, die Bedingungen dafür erfüllst und NICHT als SAZ eingestellt wirst, dann kann es dir natürlich passieren, dass du den Wehrdienst leisten musst.
Also: Entscheide dich
Entweder du lässt dich nachmustern/bewirbst dich für die Laufbahn eines SAZ, auf die Gefahr hin, eventuell den Wehrdienst nachleisten zu müssen. Oder du lässt es, und kannst damit auch kein Zeitsoldat werden.
Allerdings wäre damit auch eventuell eine zivile Laufbahn bei der Bundeswehr möglich, wenn dich sowas interessiert ...
Und ich zumindest würde, wenn ich in der Situation wäre, dem Wehrdienstberater mal ein paar warme Takte dazu erzählen, was ich von der Aussage "erst nachmustern lassen, dann Termin" halte - denn Beratung und Feststellung der Tauglichkeit sollten meiner bescheidenen Meinung nach eigentlich nichts miteinander zu tun haben ... Weibliche Bewerber/Beratungswillige müssen sich i.A. auch nicht erst mustern lassen, bevor sie einen Termin beim Wehrdienstberater erhalte ...
Aber das ist nur meine Meinung dazu ...