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Autor Thema: Nachmusterung Grundwehrdienst?  (Gelesen 6485 mal)

Timid

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Re: Nachmusterung Grundwehrdienst?
« Antwort #15 am: 13. November 2006, 15:31:38 »

"Sie werden nicht zum Wehrdienst herangezogen" "Sie unterliegen nicht der Wehrüberwachung"[...]

und ich bin als nicht wehrdienstfähig gemustert worden.falle somit aus der wehrüberwachung raus und muss mich dann meiner meinung nach auch nicht mehr melden.

Könnte man so auffassen, ja :D  Aber für ausgefeilte juristische Beratung gibt es Anwälte, die sich auf Wehrrecht etc. spezialierst haben ;)

Wie auch immer: Melden müsstest du dich, meiner Ansicht nach, damit auch nicht mehr - zumal, wenn das im Prinzip explizit in dem Bescheid aufgeführt ist ...

Wenn du dich aber nachmustern lässt, für tauglich befunden wirst, die Bedingungen dafür erfüllst und NICHT als SAZ eingestellt wirst, dann kann es dir natürlich passieren, dass du den Wehrdienst leisten musst.
Also: Entscheide dich ;)  Entweder du lässt dich nachmustern/bewirbst dich für die Laufbahn eines SAZ, auf die Gefahr hin, eventuell den Wehrdienst nachleisten zu müssen. Oder du lässt es, und kannst damit auch kein Zeitsoldat werden.

Allerdings wäre damit auch eventuell eine zivile Laufbahn bei der Bundeswehr möglich, wenn dich sowas interessiert ...


Und ich zumindest würde, wenn ich in der Situation wäre, dem Wehrdienstberater mal ein paar warme Takte dazu erzählen, was ich von der Aussage "erst nachmustern lassen, dann Termin" halte - denn Beratung und Feststellung der Tauglichkeit sollten meiner bescheidenen Meinung nach eigentlich nichts miteinander zu tun haben ... Weibliche Bewerber/Beratungswillige müssen sich i.A. auch nicht erst mustern lassen, bevor sie einen Termin beim Wehrdienstberater erhalte ...
Aber das ist nur meine Meinung dazu ...
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Helft mit, dass es so bleiben kann.

Huey

  • Gast
Re: Nachmusterung Grundwehrdienst?
« Antwort #16 am: 13. November 2006, 17:01:00 »

Damit hast du uns natürlich Informationen vorenthalten, die die Sachlage etwas anders aussehen lassen...

Wobei sich mir zunächst einmal nicht erschliesst, warum du nicht als "vorübergehend nicht wehrdienstfähig" eingestuft worden bist-kann es sein, das dort noch andere Gründe eine Rolle gespielt haben?

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Georg

  • Gast
Re: Nachmusterung Grundwehrdienst?
« Antwort #17 am: 13. November 2006, 17:22:10 »

ne wie im ersten post schon geschrieben wurde ich ja nichteinmal weiter untersucht.
hab auch nachgefragt und sie meinten ne feste zahnspange is mittlerweile grund genug sofort t5 gemustert zu werden. fands auch lustig und die leute dort ham auch nur gegrinst. naja was will ma machen.
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Georg

  • Gast
Re: Nachmusterung Grundwehrdienst?
« Antwort #18 am: 17. Januar 2007, 19:26:46 »

Einen schönen guten Tag euch allen.
Ich hab nun nach einem besuch auf einer Berufs und Ausbildungs messe wo ich die Gelegenheit hatte wenigstens kurz mit unserm Wehrdienstberater zu sprechen nun doch entschlossen mich Nachmustern zu lassen da ehr mir ohne Musterung nicht allzuviel sagen konnte/wollte.
Antrag mit Besatätigung für die abgeschlossene kieferorthopädische Behandlung abgeschickt.
Das ganze war am ca. 20. November 06.

Ist es normal dass die Bearbeitungszeit bei solchen geschichten oder generell bei der BW so lang ist oder sollte ich lieber mal nachfragen????

Werde wenn ich neues weiß wieder hier posten vileicht hilft das Ganze dann ja jemand.

MfG
Georg
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