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Autor Thema: ZAW für DV-Feldwebel  (Gelesen 2866 mal)

HG_Icke

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ZAW für DV-Feldwebel
« am: 20. Januar 2007, 12:53:17 »

Servus Forum!

Bin derzeit FWDL und interessiere mich für eine DV-Stelle (Fw im Fachdienst) in meiner Einheit. Habe ein paar offene Fragen, die ihr mir hoffentlich beantworten könnt:

  • 1. Bleibt die Auswahl des Ausbildungsbetriebs einem selbst überlassen?
  • 2. Stammeinheit ist einige Kilometer von daheim entfernt - ist eine heimatnahe ziv Ausbildung möglich?
  • 3. Ist die Teilnahme an Übungen meiner Einheit während dieser Zeit dennoch möglich?
  • 4. Wann erfolgt der Lehrgang bzw. die anschließende Beförderung zum Uffz, nach meiner ZAW oder vorher?
  • 5. Kann ich während der ZAW ziv Ärzte aufsuchen oder muss ich bei Krankheit in die Kaserne?

MkG und besten Dank im voraus
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peppie

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Re: ZAW für DV-Feldwebel
« Antwort #1 am: 20. Januar 2007, 12:58:55 »

DV-Uffz bzw DV-Fw ? Ich dachte man bräuchte eine zivile Vorqualifikation für diesen Posten? Wie dem auch sei..

Deine Ausbildung wird wahrscheinlich in einer Fachausbildungskompanie stattfinden und die ist in einer Kaserne. Sollte diese Ausbildung in einem zivilen Betrieb stattfinden bist du dennoch Soldat und musst bei Krankheit zu (d)einem Truppenarzt gehen. An Übungen wirst du dann selbstverständlich NICHT teilnehmen, da du auf Lehrgang bist und dort etwas lernen sollst...

Ich kann zwar nicht alle Fragen beantworten, hoffe dir aber trotzdem ein bisschen geholfen zu haben.
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Zitat
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HG_Icke

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Re: ZAW für DV-Feldwebel
« Antwort #2 am: 20. Januar 2007, 13:27:24 »

Danke für die schnelle Antwort!

Nein, die zivile Vorqualifikation wird nicht benötigt. Jedenfalls in meinem Fall nicht, wie das mit anderen Stellen aussieht weiß ich nicht. Dass ich Bürokaufmann bin war hierbei denke ich mal auch irrelevant.

Mir wurde mitgeteilt, dass die Ausbildung zivil erfolgen wird. Als was konkret, steht noch nicht fest, da es mehrere offene DV-Stellen in der Einheit gibt.

Betrifft Truppenübungen:
Dass es keine Pflicht ist, ist mir klar (zum Thema Selsbtverständlichkeit). Finde es aber gar nicht mal so abwegig, denn in den 21 Monaten möchte ich schon "auf dem Laufenden" bleiben.

Frage 4 konnte ich übrigens selbst beantworten: bevor ich in ZAW gehe, benötige ich wohl den Feldwebelanwärterlehrgang (Laufbahnprüfung für Unteroffiziere) laut einer Broschüre der Bundeswehr. (Falls ich irre, bitte korrigieren.)

Nachtrag:
Welche Vorteile hat der Betrieb hierbei eigentlich? Wird er ausreichend finanziell versorgt?
« Letzte Änderung: 20. Januar 2007, 17:52:06 von HG_Icke »
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wolverine

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Re: ZAW für DV-Feldwebel
« Antwort #3 am: 22. Januar 2007, 13:41:25 »

In der Regel findet die Ausbildung bei zivilen Ausbildungsträgern statt, die damit schlicht ihr Geld verdienen. Die Bundeswehr kauft diese Ausbildungen dort ein. Darum kann/ mus man sich den Ausbilder auch nicht suchen und hat keinen Anspruch auf Heimatnähe.
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HG_Icke

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Re: ZAW für DV-Feldwebel
« Antwort #4 am: 23. Januar 2007, 12:27:27 »

Klingt logisch soweit. Man hört leider vieles von Kameraden wenn der Tag lang ist, eben auch dass die Ausbildung heimatnah stattfinden kann. Trennungsgeld steht einem dann wahrscheinlich zu, wenn der Betrieb auch weiter weg von der Stammeinheit ist, oder? Ich denke mal nicht dass ich für 21 Monate umziehen muss...
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