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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: BlueNotes am 12. Januar 2017, 08:27:39
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Es gibt zig Themen dazu, aber keines hilft mir so recht weiter.
Ich bin nicht ganz firm mit den Erfahrungsstufen und weiß nicht ob ich es richtig verstehe. Erhöht sich alle 2 Jahren die Erfahrungsstufe automatisch?
Ich war 15 Monate als FWDL bei der BW - welche Erfahrungsstufe hätte ich demnach jetzt als Wiedereinsteller?
Zweite Frage:
Laut dem Gehaltsrechner Beamte (Bund) von oeffentlicher-Dienst.info komme auch folgendes:
Obergefreiter - also A4, Erfahrungsstufe weiß ich nicht, also habe ich "0" gesetzt. Familienzulage Stufe 2, weil ich verheiratet bin und 1 Kind habe, für das ich, wenn es so weit ist das Kindergeld auf meinen namen beantragen werde.
(http://www.up4ar.com/images/83BWgehalt.png)
netto bleiben: 2293.23 €
Das erscheint mir für einen OG wahnsinnig hoch, ist das tatsächlich so?
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Deine Vordienstzeit wird als Erfahrung angerechnet, hier haben wir auch einen eigenen thread für, bitte den weiter benutzen: http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=51402.msg607123#new (http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=51402.msg607123#new)