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Autor Thema: Vorbestraft zur Bundeswehr als Wiedereinsteller?  (Gelesen 5670 mal)

LinaRosa

  • Gast
Vorbestraft zur Bundeswehr als Wiedereinsteller?
« am: 14. August 2017, 14:09:04 »

Hallo Zusammen,

ich war bereits für 15 Monate als FWDL bei der BW.

Habe folgendes auf der grauen Weste stehen:
  • 2013 - 7 Monate Jugendstrafe auf 3 Jahre Bewährung wg. Betruges (Bewährung erfolgreich durchlaufen)
  • 2017 - 90 Tagessätze wg. Ausspähen und Abfangen von Daten (Firmenzugangsdaten von ehemaliger Arbeitsstelle) und Unterschlagung

So, wie sieht es eurer Meinung nach grundsätzlich mit einer Einstellung aus - Chance oder eher nicht?

Wenn eine Chance da ist, mit Sperrfrist oder ohne?

Vorweg: Mir ist klar dass ihr mir keine Verbindlichen Informationen geben könnt, mir geht es um eure Erfahrungswerte (Wolverine scheint da sehr firm zu sein?!).

Danke und liebe Grüße
Lina
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Tommie

  • Gast
Antw:Vorbestraft zur Bundeswehr als Wiedereinsteller?
« Antwort #1 am: 14. August 2017, 14:34:13 »

Die 2017-er Geschichte ist noch so frisch, da tendiert der Rechtsberater gerne dazu, eine Sperrfrist zu verhängen, die in der Regel für drei Jahre gilt!

Ich nehme auch mal an, dass die Geschichte von 2017 nicht mehr nach Jugendstrafrecht abgeurteilt wurde, oder?

Insgesamt bewerte ich daher ihre Chancen auf eine Wiedereinstellung als gering! Versuchen können Sie es natürlich, aber ich denke mal, dass ich einem solchen Falle einer frischen Verurteilung, bei der sich der Delinquent eine Vorstrafe nach Jugendstrafrecht nicht las Lehre hat dienen lassen, der Rechtsberater -vollkommen zu recht!- den Anker werfen wird!
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CIRK

  • Gast
Antw:Vorbestraft zur Bundeswehr als Wiedereinsteller?
« Antwort #2 am: 14. August 2017, 14:34:42 »

So, wie sieht es eurer Meinung nach grundsätzlich mit einer Einstellung aus - Chance oder eher nicht?

Eher geringe bis keine Chancen.
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LinaRosa

  • Gast
Antw:Vorbestraft zur Bundeswehr als Wiedereinsteller?
« Antwort #3 am: 14. August 2017, 14:38:17 »

Die 2017-er Geschichte ist noch so frisch, da tendiert der Rechtsberater gerne dazu, eine Sperrfrist zu verhängen, die in der Regel für drei Jahre gilt!

Ich nehme auch mal an, dass die Geschichte von 2017 nicht mehr nach Jugendstrafrecht abgeurteilt wurde, oder?

Insgesamt bewerte ich daher ihre Chancen auf eine Wiedereinstellung als gering! Versuchen können Sie es natürlich, aber ich denke mal, dass ich einem solchen Falle einer frischen Verurteilung, bei der sich der Delinquent eine Vorstrafe nach Jugendstrafrecht nicht las Lehre hat dienen lassen, der Rechtsberater -vollkommen zu recht!- den Anker werfen wird!

Vielen Dank für die Antworten!

Genau, 2017 wars dann rum mit Jugendstrafrecht.

Wie wäre es nach der z.B. 3-jährigen Sperre? Würde man das dennoch in Betracht ziehen und als möglichen Grund für eine Ablehnung wählen bzw. wählen können oder wären die Vorstrafen nach den 3 Jahren erstmal bei Seite geräumt?
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CIRK

  • Gast
Antw:Vorbestraft zur Bundeswehr als Wiedereinsteller?
« Antwort #4 am: 14. August 2017, 14:44:52 »

Wie wäre es nach der z.B. 3-jährigen Sperre? Würde man das dennoch in Betracht ziehen und als möglichen Grund für eine Ablehnung wählen bzw. wählen können oder wären die Vorstrafen nach den 3 Jahren erstmal bei Seite geräumt?

Also ich zitiere mal Ihren ersten Post:

"... Ausspähen und Abfangen von Daten (Firmenzugangsdaten von ehemaliger Arbeitsstelle) und Unterschlagung ... "

Ein AG der sich mit Sicherheit und sensiblen Daten beschäftigt wird sich auch nach drei Jahren die Einstellung eines so vorbelasteten AN sehr stark überlegen und wohl eher nicht antun.
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LinaRosa

  • Gast
Antw:Vorbestraft zur Bundeswehr als Wiedereinsteller?
« Antwort #5 am: 14. August 2017, 14:50:53 »

Wie wäre es nach der z.B. 3-jährigen Sperre? Würde man das dennoch in Betracht ziehen und als möglichen Grund für eine Ablehnung wählen bzw. wählen können oder wären die Vorstrafen nach den 3 Jahren erstmal bei Seite geräumt?

Also ich zitiere mal Ihren ersten Post:

"... Ausspähen und Abfangen von Daten (Firmenzugangsdaten von ehemaliger Arbeitsstelle) und Unterschlagung ... "

Ein AG der sich mit Sicherheit und sensiblen Daten beschäftigt wird sich auch nach drei Jahren die Einstellung eines so vorbelasteten AN sehr stark überlegen und wohl eher nicht antun.

Das ist verständlich, allerdings ist es hier auch wichtig dass der AG entsprechend Akteneinsicht nimmt um das ganze zu bewerten.
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F_K

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Antw:Vorbestraft zur Bundeswehr als Wiedereinsteller?
« Antwort #6 am: 14. August 2017, 15:03:24 »

Bewirb Dich, dann gibt es eine Auskunft und Du hast Klarheit.

Viel Erfolg.

(Sei ehrlich - ein Jugendlicher bekommt nicht "einfach so" 7 Monate Jugendstrafe - da hat es entweder erhebliche Vorstrafen gegeben oder es war ein "gewaltiges" Ding ...)
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KlausP

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Antw:Vorbestraft zur Bundeswehr als Wiedereinsteller?
« Antwort #7 am: 14. August 2017, 16:11:15 »

Wie wäre es nach der z.B. 3-jährigen Sperre? Würde man das dennoch in Betracht ziehen und als möglichen Grund für eine Ablehnung wählen bzw. wählen können oder wären die Vorstrafen nach den 3 Jahren erstmal bei Seite geräumt?

Also ich zitiere mal Ihren ersten Post:

"... Ausspähen und Abfangen von Daten (Firmenzugangsdaten von ehemaliger Arbeitsstelle) und Unterschlagung ... "

Ein AG der sich mit Sicherheit und sensiblen Daten beschäftigt wird sich auch nach drei Jahren die Einstellung eines so vorbelasteten AN sehr stark überlegen und wohl eher nicht antun.

Das ist verständlich, allerdings ist es hier auch wichtig dass der AG entsprechend Akteneinsicht nimmt um das ganze zu bewerten.

Deshalb muss ja jeder Bewerber für die Mannschaftslaufbahn ein "Führungszeugnis für Behörden" beantragen und dem KC zuleiten und jeder Bewerber für eine höhere Laufbahn muss seine Einwilligung geben, dass die Bundeswehr eine unbeschraenkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister anfordern darf.
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F_K

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Antw:Vorbestraft zur Bundeswehr als Wiedereinsteller?
« Antwort #8 am: 14. August 2017, 17:00:18 »

... und es darf jeder neu einstellte Soldat eine SÜ1 absolvieren ...
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Flexscan

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Antw:Vorbestraft zur Bundeswehr als Wiedereinsteller?
« Antwort #9 am: 14. August 2017, 17:35:10 »

würd mal steil behaupten das das nix wird
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Tommie

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Antw:Vorbestraft zur Bundeswehr als Wiedereinsteller?
« Antwort #10 am: 14. August 2017, 18:18:35 »

... und es darf jeder neu einstellte Soldat eine SÜ1 absolvieren ...

Diese Aussage ist in ihrer Pauschalität leider FALSCH! Jeder Bewerber, der seit dem 01.07.2017 zum ersten Mal ein Assessment durchläuft (= KarrCBw oder ACFüKrBw!), der muss eine SÜ1 machen, ein Wiedereinsteller, der bereits eine Grundausbildung absolviert hat, aber nicht! Quelle: GAIP ...
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ulli76

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Antw:Vorbestraft zur Bundeswehr als Wiedereinsteller?
« Antwort #11 am: 14. August 2017, 18:24:54 »

Ganz heisser Tipp: Du wirst voraussichtlich eine Sperre von 3 Jahren bekommen (so als eine der günstigeren Verläufe für dich). Nutze die Zeit, um zu zeigen, dass du ein ordentlicher, gesetzestreuer Bürger bist.
Mach ne Ausbildung, engagier dich sozial, vielleicht hast dann in 3 Jahren ne Chance.
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PzGren5212

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Antw:Vorbestraft zur Bundeswehr als Wiedereinsteller?
« Antwort #12 am: 14. August 2017, 20:17:29 »

... und es darf jeder neu einstellte Soldat eine SÜ1 absolvieren ...

Diese Aussage ist in ihrer Pauschalität leider FALSCH! Jeder Bewerber, der seit dem 01.07.2017 zum ersten Mal ein Assessment durchläuft (= KarrCBw oder ACFüKrBw!), der muss eine SÜ1 machen, ein Wiedereinsteller, der bereits eine Grundausbildung absolviert hat, aber nicht! Quelle: GAIP ...

Das ist falsch!!!
Ich habe bereits eine GA gemacht und habe eine SÜ1 machen müssen/unterschreiben müssen,als ich in 8/2017 im KarrCBw meine Eignungsfeststellung hatte...
Also entweder ist ihre Quelle schlecht informiert oder Sie haben ihre Quelle nicht gründlich genug durchgelesen...


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Ralf

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Antw:Vorbestraft zur Bundeswehr als Wiedereinsteller?
« Antwort #13 am: 15. August 2017, 05:29:28 »

Wer ab 01.07. an einer Eignungsfeststellung teilnimmt. Auf der GAIP steht beides, was so missverständlich ist. Aber ist das nicht wirklich "Jacke wie Hose"?
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LinaROsa

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Antw:Vorbestraft zur Bundeswehr als Wiedereinsteller?
« Antwort #14 am: 15. August 2017, 06:17:54 »

Bewirb Dich, dann gibt es eine Auskunft und Du hast Klarheit.

Viel Erfolg.

(Sei ehrlich - ein Jugendlicher bekommt nicht "einfach so" 7 Monate Jugendstrafe - da hat es entweder erhebliche Vorstrafen gegeben oder es war ein "gewaltiges" Ding ...)

Guten Morgen! Danke erstmal! Stimmt, die kriegt man nicht einfach so. Es war ein Betrug mit einer Schadenshöhe von ca. 1500€. Das Strafmaß in Bayern ist allerdings immer noch mal etwas heftiger als z.B. in Niedersachsen oder Hamburg.

Ganz heisser Tipp: Du wirst voraussichtlich eine Sperre von 3 Jahren bekommen (so als eine der günstigeren Verläufe für dich). Nutze die Zeit, um zu zeigen, dass du ein ordentlicher, gesetzestreuer Bürger bist.
Mach ne Ausbildung, engagier dich sozial, vielleicht hast dann in 3 Jahren ne Chance.

Ich bin bereits ausgelernte technische Zeichnerin bzw. heute heißt es technische Systemplanerin. Ich verstehe nicht ganz weshalb eine erneute Ausbildung etwas an meiner Prognose ändern würde?
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