Telefonkostenpauschale kein Nachweis über dienstliche Nutzung (Nachweis für Pauschale? seit wann das?)
Kenne ich so nicht. Gibt es da ein Urteil zu, dass eine solche Pauschale festsetzt? Und wenn du keinen Nachweis deiner Dienststelle erbringen kannst, dass du dein privates Telefon regelmäßig auch dienstlich nutzen oder vorhalten musstest (kann deine Einheit ja problemlos ausstellen), dann kannst du diese Werbungskosten eben nicht nachweisen.
Verpflegungsmehraufwendung(wegen Übungsplatz) "kann ja jeder sagen das er da war"
Und wieder: Kein Nachweis, keine Anerkennung. Da reicht ein entsprechender Nachweis von deiner Einheit "Soldat X war von Y-Z auf dem Übungsplatz".
kosten für Unterkunft nach §39(2)BBesG eigentlich ohne Begründung einfach gestrichen
Da hast du wohl was falsch verstanden. Der Anrechnungsbetrag ist dafür da, dass du den geldwerten Vorteil, den du durch die Unterkunft bekommst (nicht mal komplett) ausgleichst und diesen geldwerten Vorteil später
nicht zurückzahlen musst. Das ist keine Miete, das sind keine Werbungskosten.
Fachliteratur wäre angeblich keine da es ne Zeitschrift wie jede andere ist
Sehe ich bei Auto, Motor und Sport pauschal erst mal auch so. Wenn du das anders siehst musst DU das dem Finanzamt nachweisen.
Reinigungskosten keine eindeutige Berufsgebundene Kleidung wie zb bei Polizist (ich lach mich bald tot)
Da bist du dann zu guter Letzt tatsächlich im Recht. Dazu gibt es auch ein Urteil, das in entsprechender Literatur auch genannt wird.
Gruß Andi