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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Steuererklärung  (Gelesen 11012 mal)

PzInstUffz

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Steuererklärung
« am: 02. Februar 2014, 12:25:33 »

Mahlzeit an alle...


kurz zu meiner Situation...

da ich das vill "beste" Finanzamt habe streite ich mich mit denen schon fast nen Jahr wegen meiner Steuer von 2011 und 2012 herum...
diese "tollen" Leute da sind nämlich der Meinung das sie streichen können was sie wollen und damit auch im recht sind...

es dreht sich um folgende dinge die gestrichen wurden:

Was:                                                                      Grund:
Telefonkostenpauschale                                           kein Nachweis über dienstliche Nutzung (Nachweis für Pauschale? seit wann das?)
Verpflegungsmehraufwendung(wegen Übungsplatz)   "kann ja jeder sagen das er da war"
kosten für Unterkunft nach §39(2)BBesG                   eigentlich ohne Begründung einfach gestrichen
Fachliteratur                                                            wäre angeblich keine da es ne Zeitschrift wie jede andere ist
Reinigungskosten                                                     keine eindeutige Berufsgebundene Kleidung wie zb bei Polizist (ich lach mich bald tot)

zur weiteren Erklärung:

Fachliteratur:
es handelt sich um die Zeitschrift "Auto Motor Sport" mit nen extrateil für KFZ-Mechatroniker was es so nicht im Einzelhandel/Fachhandel zu kaufen gibt!!!

kosten für Unterkunft nach "39(2)BBesG:
ich bin noch 24 Jahre alt und damit ja zur Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet


ich hoffe es kann mir da jemand helfen und nen Tipp geben wie ich es denen noch erklären soll sodass die mich langsam mal verstehen...
mein Kamerad (gleiche Kp, gleiches Finanzamt, gleicher Wohnort, gleicher Dienstgrad) hat keinerlei Probleme bei ähnlichen angaben...
als ich die Steuer gemacht hab war ich noch nicht mal so kleinlich das ich solche Sachen wie Haar- und Barterlass, Laptop usw. mit angegeben hab...

sry das ich es so sagen muss aber ich glaube langsam das es ne Art von Schikane ist...
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Paule79

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Antw:Steuererklärung
« Antwort #1 am: 02. Februar 2014, 13:18:13 »

Da ich von Steuern überhaupt keine Ahnung habe kann ich dir dazu nix sagen. Für 100€ im jähr macht das mein Steuermensch  ;D


Aber was zur Hölle hat der Haar und Barterlass mit der Steuer zu tun!
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Steve87

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Antw:Steuererklärung
« Antwort #2 am: 02. Februar 2014, 13:36:41 »

Frisör kosten sind steuerlich absetzbar
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WaMechBtsm

Pericranium

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Antw:Steuererklärung
« Antwort #3 am: 02. Februar 2014, 13:37:13 »

Da ich von Steuern überhaupt keine Ahnung habe kann ich dir dazu nix sagen. Für 100€ im jähr macht das mein Steuermensch  ;D


Aber was zur Hölle hat der Haar und Barterlass mit der Steuer zu tun!

Es geht um Rasierklingen und darum, dass man auch einen Friseurbesuch pro Monat von der Steuer absetzen kann.
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Andi

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Antw:Steuererklärung
« Antwort #4 am: 02. Februar 2014, 13:38:41 »

Telefonkostenpauschale                                           kein Nachweis über dienstliche Nutzung (Nachweis für Pauschale? seit wann das?)

Kenne ich so nicht. Gibt es da ein Urteil zu, dass eine solche Pauschale festsetzt? Und wenn du keinen Nachweis deiner Dienststelle erbringen kannst, dass du dein privates Telefon regelmäßig auch dienstlich nutzen oder vorhalten musstest (kann deine Einheit ja problemlos ausstellen), dann kannst du diese Werbungskosten eben nicht nachweisen.

Verpflegungsmehraufwendung(wegen Übungsplatz)   "kann ja jeder sagen das er da war"

Und wieder: Kein Nachweis, keine Anerkennung. Da reicht ein entsprechender Nachweis von deiner Einheit "Soldat X war von Y-Z auf dem Übungsplatz".

kosten für Unterkunft nach §39(2)BBesG                   eigentlich ohne Begründung einfach gestrichen

Da hast du wohl was falsch verstanden. Der Anrechnungsbetrag ist dafür da, dass du den geldwerten Vorteil, den du durch die Unterkunft bekommst (nicht mal komplett) ausgleichst und diesen geldwerten Vorteil später nicht zurückzahlen musst. Das ist keine Miete, das sind keine Werbungskosten.

Fachliteratur                                                            wäre angeblich keine da es ne Zeitschrift wie jede andere ist

Sehe ich bei Auto, Motor und Sport pauschal erst mal auch so. Wenn du das anders siehst musst DU das dem Finanzamt nachweisen.

Reinigungskosten                                                     keine eindeutige Berufsgebundene Kleidung wie zb bei Polizist (ich lach mich bald tot)

Da bist du dann zu guter Letzt tatsächlich im Recht. Dazu gibt es auch ein Urteil, das in entsprechender Literatur auch genannt wird.

Gruß Andi
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PzInstUffz

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Antw:Steuererklärung
« Antwort #5 am: 02. Februar 2014, 13:40:09 »

genau darum geht es...aber so kleinlich wollte ich dann auch nicht sein...

und 100 Euro als Soldat wiederkriegen ist echt wenig...
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Paule79

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Antw:Steuererklärung
« Antwort #6 am: 02. Februar 2014, 13:42:11 »

Da ich von Steuern überhaupt keine Ahnung habe kann ich dir dazu nix sagen. Für 100€ im jähr macht das mein Steuermensch  ;D


Aber was zur Hölle hat der Haar und Barterlass mit der Steuer zu tun!

Es geht um Rasierklingen und darum, dass man auch einen Friseurbesuch pro Monat von der Steuer absetzen kann.

Was es so alles gibt....   :D
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PzInstUffz

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Antw:Steuererklärung
« Antwort #7 am: 02. Februar 2014, 13:43:36 »

ok...also nachweise für Übungsplatz hab ich denen gegeben...genauso wie Telefon...aber nichts hat sich getan...
die Fachliteratur ist sogar vertraglich so ausgeschrieben...
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Paule79

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Antw:Steuererklärung
« Antwort #8 am: 02. Februar 2014, 13:46:41 »

Denk mal drauf rum einen Steuerberater drauf anzusetzen. Der kostet zwar was, das bekommst du aber in der Regel durch eine bessere Rückvergütung wieder raus. Außerdem kann der auch dann mit dem Finanzamt streiten.
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PzInstUffz

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Antw:Steuererklärung
« Antwort #9 am: 02. Februar 2014, 13:59:13 »

Telefonkostenpauschale                                           kein Nachweis über dienstliche Nutzung (Nachweis für Pauschale? seit wann das?)



Kenne ich so nicht. Gibt es da ein Urteil zu, dass eine solche Pauschale festsetzt? Und wenn du keinen Nachweis deiner Dienststelle erbringen kannst, dass du dein privates Telefon regelmäßig auch dienstlich nutzen oder vorhalten musstest (kann deine Einheit ja problemlos ausstellen), dann kannst du diese Werbungskosten eben nicht nachweisen.


in meinen Steuerprogram (Elster-vom FA miterarbeitet) steht die Telefonpauschale so auch drin...
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Lidius

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Antw:Steuererklärung
« Antwort #10 am: 02. Februar 2014, 16:41:25 »

Die Pauschale für die Telefonkosten ist dafür gedacht, das du nicht jedes Telefongespräch einzeln nachweisen musst bzw. kannst. Das endbindet dich aber nicht davon, dem FA erstmal nachzuweisen, das es überhaupt eine dienstliche Nutzung gibt. Das sollte deine Einheit, genauso wie die Übungsplatzaufenthalte, aber problemlos bestätigen können.
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Veranlager

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Antw:Steuererklärung
« Antwort #11 am: 27. Juli 2014, 18:47:35 »

Es gibt keine Telefonkostenpauschale. Weis dem FA nach das du dein Handy als Führungsmittel einsetzen darf und welchen Aufwand du beruflich veranlasst damit hattest und du bekommst deine Kosten, 20 % der gesamten Aufwendungen, das darf aber max. 20 € im Monat sein. Eine Telefonpauschale von 240 € p.a. gibt es so nicht.
Leg einen Einzelverbindungsnachweis vor, markier die dienstlichen Gespräche, nenne die Gesprächspartner und gib an was daran dienstlich veranlasst war. Anders wirst du den Aufwand nicht kriegen.

Frisörkosten sind nicht abziehbar, Finanzgericht Hamburg so entschieden.
Bei deinem Kameraden hat das in der Summer vllt nur 15 € Steuererstattung ausgemacht.

Auto/Motor/Sport als steuerliche Fachliteratur ist ja lächerlich.


Aber da 200 €, dort 100 €, da 400 € da ein bisschen was, da kommen schnell ein paar Tausend an Pauschalen zusammen ohne einen € dafür tatsächlich (beruflich) aufgewandt zu haben.

Ein bisschen Gerechtigkeit und Selbstreflexion muss schon auch sein.                                       
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wolverine

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Antw:Steuererklärung
« Antwort #12 am: 27. Juli 2014, 21:01:44 »

Aber da 200 €, dort 100 €, da 400 € da ein bisschen was, da kommen schnell ein paar Tausend an Pauschalen zusammen ohne einen € dafür tatsächlich (beruflich) aufgewandt zu haben.                               
Naja, Pauschalen sind Pauschalen. Die bekommt man - meistens von Amtswegen ohne zutun - angerechnet. Der Rest vom Satz begründet dann eben eine Steuerverkürzung und da kann es dann auch mal zu Heulen und Zähneklappern kommen.

Wenn etwas keine berufliche Veranlassung hat, ist es auch nicht abzusetzen. Privater Spaß wird vom Staat nicht gefördert.
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benba

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Antw:Steuererklärung
« Antwort #13 am: 28. Juli 2014, 00:01:12 »

...
Fachliteratur:
es handelt sich um die Zeitschrift "Auto Motor Sport" mit nen extrateil für KFZ-Mechatroniker was es so nicht im Einzelhandel/Fachhandel zu kaufen gibt!!!
...

Versteh ich das richtig, du setzt eine einzelne Ausgabe einer Zeitschrift ab und streitest u.a. deswegen mit dem FA?
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Cally

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Antw:Steuererklärung
« Antwort #14 am: 28. Juli 2014, 13:44:01 »

...
Fachliteratur:
es handelt sich um die Zeitschrift "Auto Motor Sport" mit nen extrateil für KFZ-Mechatroniker was es so nicht im Einzelhandel/Fachhandel zu kaufen gibt!!!
...

Versteh ich das richtig, du setzt eine einzelne Ausgabe einer Zeitschrift ab und streitest u.a. deswegen mit dem FA?

Zitat
ok...also nachweise für Übungsplatz hab ich denen gegeben...genauso wie Telefon...aber nichts hat sich getan...
die Fachliteratur ist sogar vertraglich so ausgeschrieben...

Scheint n Abo zu sein und auch Kleinvieh macht Mist ;)
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