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Autor Thema: Auslandseinsatz: vorbestimmt und freiwillig?  (Gelesen 7657 mal)

sinnbefreiter

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Auslandseinsatz: vorbestimmt und freiwillig?
« am: 03. Mai 2016, 14:27:21 »

Moin Leute,
wer wann wohin in den Auslandseinsatz geht, wird ja vom deutschen Bundestag beschlossen. Aber wonach richtet sich es, welche Kompanie beordert wird?
Und wenn sich jemand freiwillig meldet, nimmt er dann für jemand anderen den Platz ein oder gehen die, die auch durch den BT beschlossen wurden?
Danke.
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Tommie

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Antw:Auslandseinsatz: vorbestimmt und freiwillig?
« Antwort #1 am: 03. Mai 2016, 14:34:31 »

Für jeden Bereich, der im Auslandseinsatz benötigt wird, gibt es Unter-Kontingentierungen, z. B. für den Bereich der Sanität, für das Heer, für die SKB, etc. Jeder verantwortliche Leitverband bricht dann seine Stellen im Rahmen einer sog. Truppensteller-Konferenz runter auf die Einheiten in seinem Verantwortungsbereich. Und wenn es heißt, die 2. Kompanie des ...Btl 4711 in Hintertupfing stellt zwei ...Fw und drei Kraftfahrer, dann wird man das dieser Kompanie mitteilen und diese Kompanie kümmert sich dann um die Personalauswahl. Dass eine Einheit komplett in den Einsatz verlegt, ist in letzter Zeit relativ selten geworden, war aber zuletzt noch im Bereich der sog. "Einsatzkompanien", z. B. im Kosovo gebräuchlich.
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Antw:Auslandseinsatz: vorbestimmt und freiwillig?
« Antwort #2 am: 03. Mai 2016, 14:35:33 »

Dankeschön. Sehr informative Antwort!
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wolverine

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Antw:Auslandseinsatz: vorbestimmt und freiwillig?
« Antwort #3 am: 03. Mai 2016, 14:35:47 »

Moin Leute,
wer wann wohin in den Auslandseinsatz geht, wird ja vom deutschen Bundestag beschlossen.
Nein
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Tommie

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Antw:Auslandseinsatz: vorbestimmt und freiwillig?
« Antwort #4 am: 03. Mai 2016, 14:37:03 »

Richtig ist, das der Bundestag einen Einsatz mandatiert und dann von Seiten der Bundeswehr geprüft wird, wie der erteilte Auftrag zu erfüllen ist. Kontingentierungen laufen dann über das EinsFüKdoBw in Schwielowsee-Geltow.
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Antw:Auslandseinsatz: vorbestimmt und freiwillig?
« Antwort #5 am: 03. Mai 2016, 14:38:08 »

Richtig ist, das der Bundestag einen Einsatz mandatiert und dann von Seiten der Bundeswehr geprüft wird, wie der erteilte Auftrag zu erfüllen ist. Kontingentierungen laufen dann über das EinsFüKdoBw in Schwielowsee-Geltow.
Also der Bundestag "schlägt vor" wer wann wohin geht und die Bw stimmt zu oder lehnt ab? (jetzt mal ganz vereinfacht gesagt?)
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wolverine

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Antw:Auslandseinsatz: vorbestimmt und freiwillig?
« Antwort #6 am: 03. Mai 2016, 14:39:19 »

Wieder nicht.
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funker07

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Antw:Auslandseinsatz: vorbestimmt und freiwillig?
« Antwort #7 am: 03. Mai 2016, 14:41:17 »

Der Bundestag bestimmt, was zu machen ist (Brunnen bohren, Friedenserzwingung,...), welche Befugnisse das Einsatzkontingent bekommt (ROE) und wo die Obergrenze an Soldaten liegt.
Die Bundeswehr setzt diesen Auftrag um (falls nicht unmöglich). Gesteuert wird das aus dem Einsatzführungskommando.
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Tommie

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Antw:Auslandseinsatz: vorbestimmt und freiwillig?
« Antwort #8 am: 03. Mai 2016, 14:44:23 »

Woher sollte der Bundestag die Expertise nehmen, zu bestimmen, wie viele SanFw/RettAss wir im 47,11. DEUEinsKtgt in Takatukaland brauchen? Bis das Mandat so zustande gekommen wäre, ist Takatukaland Geschichte ;D ! Der Bundestag erteilt ein Mandat, d. h. er gibt die Erlaubnis, dass deutsche Truppen zu einem bestimmten zweck ins ein anderes Land verlegen. Der Rest läuft wie beschrieben ...
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schlammtreiber

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Antw:Auslandseinsatz: vorbestimmt und freiwillig?
« Antwort #9 am: 03. Mai 2016, 15:09:21 »

Außer bei mir. Wenn ich eingesetzt werde, muss dem jeder Bundestagsabgeordnete einzeln namentlich, mit Unterschrift und Blutprobe zustimmen. Ich gelte nämlich als Massenvernichtungswaffe, und es soll keiner im Nachhinein wieder sagen können, er hätte von nix gewusst und wäre ja sowieso im Widerstand gewesen...  ::)

Außerdem muss im Mandat gesondert festgelegt werden, ob ich mir eine Hand auf den Rücken binden muss (i.d.R. bei Gegnern mit < 1 Mio. Heeresstärke), wegen Fairness und so Müll.
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Antw:Auslandseinsatz: vorbestimmt und freiwillig?
« Antwort #10 am: 03. Mai 2016, 15:10:28 »

Wieder nicht.
Anstatt zu sagen, dass ich, als unwissendener Fragensteller, falsch liege, hättest du auch in derselben Zeit die Korrektur vornehmen können. ;)
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wolverine

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Antw:Auslandseinsatz: vorbestimmt und freiwillig?
« Antwort #11 am: 03. Mai 2016, 15:11:20 »

Außer bei mir. Wenn ich eingesetzt werde, muss dem jeder Bundestagsabgeordnete einzeln namentlich, mit Unterschrift und Blutprobe zustimmen. Ich gelte nämlich als Massenvernichtungswaffe, und es soll keiner im Nachhinein wieder sagen können, er hätte von nix gewusst und wäre ja sowieso im Widerstand gewesen...  ::)

Außerdem muss im Mandat gesondert festgelegt werden, ob ich mir eine Hand auf den Rücken binden muss (i.d.R. bei Gegnern mit < 1 Mio. Heeresstärke), wegen Fairness und so Müll.
Soll ich für Dich den Navy-Seal-Thread wieder aufmachen? ;)

Und jetzt bügel Dein Schiffchen ....
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Antw:Auslandseinsatz: vorbestimmt und freiwillig?
« Antwort #12 am: 03. Mai 2016, 15:11:56 »

Außer bei mir. Wenn ich eingesetzt werde, muss dem jeder Bundestagsabgeordnete einzeln namentlich, mit Unterschrift und Blutprobe zustimmen. Ich gelte nämlich als Massenvernichtungswaffe, und es soll keiner im Nachhinein wieder sagen können, er hätte von nix gewusst und wäre ja sowieso im Widerstand gewesen...  ::)

Außerdem muss im Mandat gesondert festgelegt werden, ob ich mir eine Hand auf den Rücken binden muss (i.d.R. bei Gegnern mit < 1 Mio. Heeresstärke), wegen Fairness und so Müll.
So viele themenorientierte und qualifizierte Antworten...  ::)
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Antw:Auslandseinsatz: vorbestimmt und freiwillig?
« Antwort #13 am: 03. Mai 2016, 15:12:35 »

Soll ich für Dich den Navy-Seal-Thread wieder aufmachen? ;)

Und jetzt bügel Dein Schiffchen ....

Wenn du willst kannst du das gerne machen. ;)
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KlausP

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Antw:Auslandseinsatz: vorbestimmt und freiwillig?
« Antwort #14 am: 03. Mai 2016, 15:13:33 »

Wieder nicht.
Anstatt zu sagen, dass ich, als unwissendener Fragensteller, falsch liege, hättest du auch in derselben Zeit die Korrektur vornehmen können. ;)

Wieso? Haben Sie schon mal die Seiten der Bundeswehr, des BMVg und des Deutschen Bundestages "kontaktiert"? Da wird das Verfahren der Mandatierung mit Sicherheit beschrieben.
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StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen
 

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