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Autor: ToMA
« am: 12. September 2017, 17:42:16 »

Vielen Dank für die Antwort!   8)
Autor: 12345678
« am: 12. September 2017, 17:35:20 »

Darf man bei einer VVag mit UTE auch in Uniform (mit Kennzeichnung für Reservisten) an- und abreisen?

Ja, vgl. UnifV § 6 Abs. 2.
Autor: ToMA
« am: 12. September 2017, 16:20:32 »

Kurze Frage, da die Suchfunktion bei mir (auch noch) nicht funktioniert:

Darf man bei einer VVag mit UTE auch in Uniform (mit Kennzeichnung für Reservisten) an- und abreisen?
Autor: 12345678
« am: 11. September 2017, 22:21:27 »

Seit einigen Monaten bin ich wieder als Reservist aktiv und habe auch schon die ersten DVags (in Uniform) absolviert.
Vor ein paar Wochen habe ich auch eine allgemeine UTE beantragt, um künftig auch an VVags im Feldanzug teilnehmen zu dürfen.
Seitdem renne ich dem FwRes hinterher, der auch um die geplanten Veranstaltungen weiß und mir endlich meine UTE zukommen lassen wollte. Doch aufgrund von Abwesenheit durch Krankheit der entsprechenden Stellen habe ich bis heute keine UTE.
Zwar habe ich seine mündliche Zusage; aber dafür kann ich mir auch nichts kaufen.
Denn streng genommen/ soweit ich das ergoogelt habe, ist das Tragen der Uniform OHNE Erlaubnis ein Straftatbestand!
Welche Mölichkeiten habe ich, bzw. wie würdet ihr entscheiden?!

Gemäß § 6 UnifV bedarf die Genehmigung in der Tat der Schriftform. Die lange Bearbeitungsdauer für eine allgemeine UTE könnte daran liegen, dass diese mittlerweile in der Regel in Verbindung mit dem Reservistenausweis erteilt wird, bei dem Wartezeiten nicht ungewöhnlich sind. Wenn einzelne Veranstaltungen kurz bevorstehen, könnten stattdessen Einzel-UTE speziell für die jeweiligen Veranstaltungen beantragt werden, diese sollten ohne Wartezeit ggf. auch vom Vertreter des FwRes ausgestellt werden können.
Autor: Hannes73
« am: 07. September 2017, 23:06:45 »

Ich habe folgendes Problem:
Seit einigen Monaten bin ich wieder als Reservist aktiv und habe auch schon die ersten DVags (in Uniform) absolviert.
Vor ein paar Wochen habe ich auch eine allgemeine UTE beantragt, um künftig auch an VVags im Feldanzug teilnehmen zu dürfen.
Seitdem renne ich dem FwRes hinterher, der auch um die geplanten Veranstaltungen weiß und mir endlich meine UTE zukommen lassen wollte.
Doch aufgrund von Abwesenheit durch Krankheit der entsprechenden Stellen habe ich bis heute keine UTE.
Zwar habe ich seine mündliche Zusage; aber dafür kann ich mir auch nichts kaufen.

Denn streng genommen/ soweit ich das ergoogelt habe, ist das Tragen der Uniform OHNE Erlaubnis ein Straftatbestand!

Welche Mölichkeiten habe ich, bzw. wie würdet ihr entscheiden?!

DANKE!

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