Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 28. März 2024, 17:53:54
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Fahrlehrer der Bundeswehr zivil NICHT anerkannt???  (Gelesen 10224 mal)

OFw.P aus B

  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 9
Fahrlehrer der Bundeswehr zivil NICHT anerkannt???
« am: 01. November 2006, 00:23:41 »

Fahrlehrer der Bundeswehr wird zivil nicht Anerkannt?!?

Sehr geehrte Kameraden und Kameradinnen,

Kurz zu meiner Person,
ich bin seit 2001 Fahrlehrer der Bundeswehr und befinde mich nun im BfD, mit dem Ziel der Selbständigkeit als Fahrlehrer.
Da ich einfach mal davon ausgehe, dass sich der Ein oder Andere genau mit diesem Gedanken auch schon auseinander gesetzt hat, dem schildere ich hier, wie wir
 „Bundeswehr - Fahrlehrer“ gesehen werden!
 Zu allererst müssen wir selbstverständlich die Voraussetzungen nach § 11 FahrlG erfüllen um die Fahrschulerlaubnis zu erhalten…
Bis Abs.1 Nr. 4 ist dieses auch überhaupt kein Problem, ABER da im Abs. 1 Nr. 4 steht:

(1) Die Fahrschulerlaubnis wird erteilt, wenn

4. der Bewerber mindestens zwei Jahre lang im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses mit dem Inhaber einer Fahrschulerlaubnis hauptberuflich als Fahrlehrer tätig war.

…trifft dieser Abschnitt, nach Auffassung des Ministeriums nicht für uns zu, da wir ja „anders“ arbeiten und ausbilden, als der zivile Fahrlehrer.
Auf die Nachfrage, wie dies gemeint sei lautete die Antwort:
(ZITAT)“Sie befehlen ja während der Ausbildung ihrem Fahrschüler, wie dieser zu Fahren hat.“
Mir ging es so, wie jetzt einigen von euch, breites Grinsen und Kopfschütteln, aber genau diese Meinung kursiert über den Fahrlehrer der Bundeswehr in den Köpfen, der fachlichen Erlaubnisbehörden in Deutschland.
Auf meine Gegenfrage, ob den der Arzt der Bundeswehr zivil auch keine Anerkennung bekommen würde, da er ja letztlich nur den Soldaten befiehlt gesund zu werden, erhielt ich leider keine Antwort.

Als nächsten Versuch mich davon Abzubringen, dass ich die Vorraussetzung nicht habe, war dass wir keinem Fahrschulleiter unterstellt wären…
Also alle MKFL – Offiziere ihre Lehrgänge umsonst gemacht haben und eigentlich ja nur „Offizier“ sind und die Chefs keine Fahrschule leiten sondern nur eine Einheit wie viele andere eben auch!
Richtig ist hier nur, dass die Fahrschulerlaubnis durch die ZMK erteilt wird und nicht über die Ministerien, die Erlaubnis aber alle Kriterien nach dem Fahrlehrergesetz erfüllen muss.

Mann sollte nun eigentlich meinen, dass der Bundeswehr – Fahrlehrer die Voraussetzungen erfüllt, wenn da nicht noch etwas wäre.

Zivilarbeit hat mit wirtschaftlichem Handeln und Denken zu tun, da wir dieses bei der Bundeswehr nicht müssen fehlen uns halt die wirtschaftlichen Abläufe in einer Fahrschule.
Soweit stimmt jeder zu…
Nun bedarf es aber noch zur Selbstständigkeit eines Lehrgangs der in 14 Tagen an Verkehrsinstituten abgehalten wird,
welcher BWL – Lehrgang bzw. Fahrschulleiter – Lehrgang heißt und dieser unabdingbar ist, da dort die betriebliche Seite wie Buchführung, Steuern, Personal und Marktwirtschaft gelehrt wird.

Als letzten Punkt den ich dann aufführte, nach dem alle anderen erfolglos blieben, war die Tatsache das ich ja nun nachweislich seit 5 Jahren in diversen Fahrschulen nebentätig bin.
Darauf erhielt ich zumindest ein leichtes Zeichen des entgegenkommen:
ZITAT: (Bezug auf § 34)
„Wenn Sie mir nachweisen, dass Sie in den letzten zwei Jahren 18 Stunden a 45 min ausgebildet haben, dann erkenne ich diese als hauptberufliche Tätigkeit an!“

Nun ja, wie soll das gehen wenn wir nur 8 Stunden die Woche dürfen vom Dienstherren aus?

Wir kommen offiziell auf 40 Stunden im Monat und nicht wie gefordert auf 72, aber wenn ich dann rechne:
72 Std x 24 Mon = 1728 Std
40 Std x 60 Mon = 2400 Std
komme ich wie ersichtlich auf wesentlich mehr gesamt Stunden über die Jahre und da es im Kern des Paragraphen ja lediglich eben um die Erfahrung des Fahrlehrers geht dachte ich nun habe ich es geschafft…
Trugschluss, ich muss noch immer entweder meine 72Std. im Monat als Nebentätigkeit nachweisen oder mich für 2 Jahre in einer Fahrschule anstellen lassen ansonsten keine Chance auf Selbstständigkeit!!!

Diese Aussage kommt direkt von der zuständigen oberen Erlaubnisbehörde SH und die Arbeitsgrundlage ist dort der „Bouska“!!!

Solltet ihr auch Interesse daran haben, dieser nach meiner Meinung nach falschen Interpretation des Gesetzes bzw. des betreffenden Paragraphen so nicht richtig sein kann, dann bitte ich EUCH und auch die Vorgesetzten um Mithilfe, da es jeden von uns treffen kann.
Ich möchte die Vorgesetzten noch kurz daran erinnern, dass so etwas in gleicher Art schon einmal von behördlicher Seite aus versucht wurde, nämlich in Form des zivilen Prüfens und der Erteilung der Seminarerlaubnis!!!
Es kann und darf nicht sein, dass der Bundeswehr- Fahrlehrer alle gleichen Pflichten wie jeder andere hat aber immer wieder um seine Rechte kämpfen muss!!!
Sei es bei der Umschreibung, Anerkennung der Fortbildung oder wie jetzt in meinem Fall die Anerkennung der beruflichen Tätigkeit als Fahrlehrer bei der Bundeswehr.

Für Infos oder gar Klärung wäre ich sehr dankbar!

Mehr Infos über den gesamten Sachverhalt und Stand der Sachlage können unter untenstehender E-Mail Adresse angefragt werden….

Mit kameradschaftlichem Gruß

OFw P.
Gespeichert

STone85

  • Gast
Re: Fahrlehrer der Bundeswehr zivil NICHT anerkannt???
« Antwort #1 am: 01. November 2006, 10:54:19 »

OK ich lese mir nur die erste Frage durch....was die dienstgrade immer schwafel müssen um auf den punkt zu kammen ;)

Antwort: Lehrgang wird im Zivilen anerkannt!



MfG Stone
Gespeichert

OFw.P aus B

  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 9
Re: Fahrlehrer der Bundeswehr zivil NICHT anerkannt???
« Antwort #2 am: 01. November 2006, 11:59:31 »

Manchmal lohnt aber richtiges lesen!!!
Das der Lehrgang anerkannt wird weiss ich selbst, aber darum geht es in dem Thema NICHT!!!
Gespeichert

madu

  • ***
  • Offline Offline
  • Beiträge: 344
    • kleiner hsv
Re: Fahrlehrer der Bundeswehr zivil NICHT anerkannt???
« Antwort #3 am: 01. November 2006, 12:01:42 »

dann solltest du dir deine überschrift besser überlegen...
Gespeichert
wer heute den kopf in den sand steckt, knirscht morgen mit den zähnen

OFw.P aus B

  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 9
Re: Fahrlehrer der Bundeswehr zivil NICHT anerkannt???
« Antwort #4 am: 01. November 2006, 12:40:47 »

Die ist schon wohl überlegt und trifft es genau auf den Punkt!
Gespeichert

Timid

  • Deputy chief
  • Global Moderator a.D.
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 8.831
    • Bundeswehrforum.de
Re: Fahrlehrer der Bundeswehr zivil NICHT anerkannt???
« Antwort #5 am: 01. November 2006, 13:54:55 »

Wobei es im aktuellen Bericht des Wehrbeauftragten unter dem Punkt "Kürzungen der Berufsförderung" auch recht ausführlich um genau die MKFL-Feldwebel ging, da diese nach Ende der Dienstzeit ja eine kürzere BFD-Phase (oder so) haben. Ein in diesem Fall eigentlich recht passender Satz aus dem Bericht lautet wie folgt: Die Ausbildung zum Fahrlehrer ist eine staatlich anerkannte, bundesweit einheitlich geregelte Ausbildung [...] - also ist ein Fahrlehrer der Bundeswehr eigentlich nicht anders anzusehen als ein ziviler Fahrlehrer ...


Aber sind es tatsächlich nur 8 Fahrstunden a 45 Minuten pro Woche? Bei unserem BCE-Lehrgang waren es pro Fahrschüler pro Woche schon alleine wenigstens 8 Fahrstunden, und das bei 4 Fahrschülern pro -lehrer - also 8 Fahrstunden PRO TAG.  ???  Und darüber hinaus bildeten die Fahrlehrer auf dem Lehrgang ja nicht nur praktisch aus, sondern übernahmen die Theorie, Fahrzeugtechnik etc. pp. ...  Gut, seither kann sich da natürlich was geändert haben.
Also so sollte ein Fahrlehrer die 18 Stunden eigentlich vollbekommen können, wenn auch nicht zwangsläufig nur und ausschließlich praktischen Unterricht.
Gespeichert
Bundeswehrforum.de - Seit 10 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

OFw.P aus B

  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 9
Re: Fahrlehrer der Bundeswehr zivil NICHT anerkannt???
« Antwort #6 am: 01. November 2006, 14:45:59 »

Falsch verstanden... die Achtstunden beziehen sich lediglich auf die Zeit die der FL nach der normalen Rahmendienstzeit zivil noch ausbilden darf pro Woche!!!
Und genau das ist der Punkt, zivile Erlaubnisbehörden hätten gerne den Nachweiß über 18 Stunden die Woche, ghet aber schlecht da durch BW nur 8 die Woche erlaubt sind, richtig ist, dass nicht wirklich jeder FL sich daran hält und es "schweigend" geduldet wird, aber damit kann und will ich auch nicht argumentieren, es geht mir einfach um das Prinziep, dass eben dem FL die Zeit des BfD gekürzt wird und auf der zivilen Seite gesagt wird, dass der FL der BW nicht anerkannt wird als hauptberufliche Tätigkeit.
Gespeichert

Simon

  • Simmerl
  • ****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 533
Re: Fahrlehrer der Bundeswehr zivil NICHT anerkannt???
« Antwort #7 am: 01. November 2006, 18:04:59 »

Als Nichtjurist aus der hohlen Hand geschossen:

Die Behoerde macht hier die Aussage, dass dienstliche Fahrausbildung nicht mit ziviler gleichzusetzen ist (Argumentation lasse ich mal absichtlich weg). Der BW Fahrlehrer macht die Gegenaussage, dass es sehr wohl gleichzusetzen ist.

Argumente die mir fuer den Fahrlehrer einfallen:

- der Soldat faehrt mit dem BundeswehrKfz anschliessend auf oeffentlichen Straßen im normalen Verkehr, wuerde seine Ausbildung nicht den zivilen Anforderungen genuegen, duerfte man ihn gar nicht dort fahren lassen

- der Fuehrerschein BW laesst sich auf eine zivile Fahrerlaubniss umschreiben, eine Nachschulung ist nicht noetig (wie kann das sein, wenn seine Ausbildung im vgl zur zivilen Maengel aufweisen soll???)

Ich sehe also die Problematik in der Auseinandersetzung mit der Behoerde, eine Rechtsschutzversicherung waere wuenschenswert, evtl. auch mal ein Gespraech mit dem Bundeswehrverband (gibt ja ein paar mehr Soldaten die betroffen sind oder?).

Und ganz ehrlich, ich haette gerne eine schriftliche Wiedergabe, der Aussage "Sie befehlen Ihren Schuelern ja das Fahrzeug richtig zu fahren" udn wie ich mir das vorstellen muss. Ich stelle mir gerade vor das ich in Zukunft Wissen und Faehigkeiten schlicht kurzerhand befehle, sparrt ne menge Ausbildungszeit.
Gespeichert

OFw.P aus B

  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 9
Re: Fahrlehrer der Bundeswehr zivil NICHT anerkannt???
« Antwort #8 am: 01. November 2006, 23:16:25 »

Die Aussage der Behörde liegt im §30 des FahrlG, hier steht kurz geschrieben, dass der Fahrschulleiter einer Behördenfahrschule keine Erlaubnisurkunde benötigt, heisst auf deutsch ohne Erlaubnisurkunde kein Fahrschulleiter und ohne Leiter keine Fahrschule und somit auch keine Fahrlehrer, soweit klar?
Jetzt weiter, um eben allen Fahrschüler und auch Fahrlehrern die Möglichkeit zu geben alle erworbenen Scheine zivil anerkennen zu lassen, erteillt die Fahrschulerlaubnis bei der Bundeswehr die ZMK, somit entsteht die Hirachie ZMK, Fahrschulleiter, Fahrlehrer und Fahrschüler!!!
Einziger Unterschied heirbei ist lediglich das hier die ZMK als Erlaubnisbehörde dient und kein Landesamt, hat zur Folge, dass die Damen und Herren bei den Landesämtern nicht wissen was die ZMK überhaupt ist und bei denen der Gedanke hoch kommt, dass bei der Bundeswehr in der Ausbildung nur Befohlen wird!
Drängt sich die Frage auf ob nicht auchmal die Damen und Herren der zivilen Behörden sich weiterbilden sollten oder ob der Spruch Soldat; "Soll ohne langes denken alles tun" noch Gültigkeit hat oder ob die Soldaten von heute einfach fachlich besser sind, aber dass nur am Rande.
Gespeichert

Mikesch

  • Gast
Re: Fahrlehrer der Bundeswehr zivil NICHT anerkannt???
« Antwort #9 am: 18. Februar 2007, 22:55:50 »

Moin zusammen,
Interessant, was auch hier durch einige gemüllt wird, was die persönliche Schreibweise oder auch nur Überschriften betrifft.  :-(   
Aber zum Thema,
Das der MKL Schein anerkannt wird, ist glaub ich auch keine Frage, denke ich mal. Ebenso wenig die Umschreibung der Dienst-Fahrerlaubnis in eine Zivile, da die Ausbildung eben wesentlich intensiver und umfangreicher erfolgt.
Wo es immer Probleme geben wird, Die Anerkennung des Status Hauptberuflicher Fahrlehrer !
Das hat aber einen anderen Beweggrund als Befehl und Gehorsam in der Ausbildung.
Welcher MKL hat Erfahrungen mit dem Ablauf der Prüfungsvorbereitungen im zivilen Sektor? Also effektiv die Planung und Beantragung der Prüfungen, der schriftliche Aufwand, die Punktesysteme der Prüfstellen usw. Das ist der Grund, weshalb viele Verkehrsämter dort Probleme machen, es gibt eine kleine Möglichkeit der Vereinfachung:
Die Information einholen, ob die Verwaltungsbehörde am Schulungsort des Fahrschulleiterlehrgangs auch so kleinlich ist. Sollte das nicht der Fall sein, einfach für die Dauer des Lehrgangs (ev. schonmal 4 Wochen vorher) am Schulungsort den 2. Wohnsitz anmelden, dann geht die Zivile Fahrlehrerakte auch dorthin, und dort die Bundeswehrzeit anerkennenlassen  :-)  das ist eine kleine Möglichkeit die Mühlen der Bürokratie zu beugen.
Einfach mal versuchen, und Viel Erfolg

Fahren lernen ist nicht schwer, Fahren können dagegen sehr.
Kein Meister ist vom Himmelgefallen, aber üben bringt einem dem Ziel deutlich näher.

Ich kenn da was von, war auch 12 Jahre bei dem Verein und davon immerhin 8 Jahre als MKL aktiv.
Gespeichert

Betsy

  • Gast
Re: Fahrlehrer der Bundeswehr zivil NICHT anerkannt???
« Antwort #10 am: 19. Februar 2007, 07:15:26 »

Ich kann mal meinen alten Fahrlehrer fragen wenn du magst, der hat sein Zeug auch alles beim Bund mit SaZ 12 gemacht und hat dann zivil eine Fahrschule eröffnet. Wenn gewünscht kann ich ihn ja mal anrufen meinen Skippi:)
Gespeichert

schlammtreiber

  • Spam - Meister
  • Administrator
  • ******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 21.641
Re: Fahrlehrer der Bundeswehr zivil NICHT anerkannt???
« Antwort #11 am: 19. Februar 2007, 08:07:09 »

Also mein damaliger Fahrlehrer war auch Ehemaliger, und hatte das Rüstzeug auch beim Bund erworben. Er hat mir auch verklickert, daß ein ordentlicher Prozentsatz der Fahrlehrer vom Bund kämen, da die Ausbildung zivil sauteuer sei.
Gespeichert
Semper Communis
Bundeswehrforum.de - Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, daß es so bleiben kann
 

© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de