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Zusammenfassung

Autor: Tommie
« am: 29. Mai 2017, 07:14:29 »

@ MarcusF:

Pauschalisierungen helfen keinem weiter! Nicht alle "Jungen" sind fett und unsportlich, nicht alle "Alten" sind fit! Die Wahrheit liegt irgendwo dazwischen ;) !

@ all:

Ich habe gerade in "AVK SK" geprüft und für den Beruf "Kaufmann/Kauffrau im Gesundheitswesen" (BKZ: 670004) gibt es 29 verschieden Verwendungen, z. T. in der Laufbahn der Unteroffiziere im Allgemeinen Fachdienst (11 Verwendungen!), zum größeren Teil jedoch in der Laufbahn der Feldwebel/Bootsleute (18 Verwendungen!)! Und -wie gesagt!- bei einer solchen Einplanung kommt eine Einstellung als Uffz (FA) (Hauptschulabschluss und Ausbildung!) in Betracht, natürlich nur bei Eignung für die entsprechende Laufbahn!
Autor: MarcusF
« am: 28. Mai 2017, 22:26:48 »

Sorry aber das sehe ich deutlich anders.
Ich selbst wurde mit 39 eingestellt als HptFw und das lernen ging
mir bedeutend leichter von der Hand wie früher.
Auch der Part Fitness, da musste ich jetzt ernsthaft
lachen. Die jungen Leute kommen total unsportlich zum Bund.
Ein trainierter 40er lacht die locker aus beim 3000er
Also Fakt ist, dass es überhaupt keinen Nachteil
gibt als lebenserfahrener wiederzukommen!
Autor: InstUffzSEAKlima
« am: 28. Mai 2017, 13:04:10 »

Man muss sich auch dei Frage stellen, wie leicht man sich mit dem Lernen mit über 50 tut, vor allem, wenn man viele Jahre davon weg ist. Ein lebensjüngerer Mensch, unter 30, hat es da wesentlich leichter und auch noch viele Jahre im Berufsleben vor sich. Man soll auch nicht vergessen, dass mit Ende 30 Körper und Gesundheit (Leistungsfähigkeit) anders aussehen, als noch 20 Jahre davor, da die Anforderungen nach Beginn der Wiedereinstellung durch zahlreiche Lehrgänge und Ausbildungen ungleich höher sind, als im Grundbetrieb bzw. Tagesdienst. Nicht umsonst wurde immer versucht, den Alterdurchschnitt nicht unnötig ansteigen zu lassen, da es erwiesen ist, dass das leistungsfähigste Alter zwischen 20 und 30 ist. Natürlich merkt man das selber nicht, weil es ja ein kontinuierlicher Vorgang ist, aber im direkten Vergleich mit Jüngeren fällt das dann schon auf.
Autor: Getulio
« am: 27. Mai 2017, 13:25:09 »

Gut, in der Feldwebellaufbahn sieht das natürlich schon anders aus, auch wenn man altersmäßig etwas hinterherhängt. Aber da bestünde ja sogar noch die Option BS, oder?
Autor: Tommie
« am: 27. Mai 2017, 12:47:16 »

Na ja, eine Feldwebeleignung vorausgesetzt wäre der Beruf des Kaufmannes im Gesundheitswesens soweit ich weiß eine förderliche Berufsausbildung, mit der man, je nach Schulabschluss, als Uffz (FA) oder als StUffz (FA) einsteigen kann!

Im aktuell angesprochenen Fall mit einem Hauptschulabschluss und dieser Berufsausbildung wäre es dann eine Einstellung als Uffz (FA), die bei Eignung in Betracht käme! So schlimm steht es also nicht um den TE, auch wenn man mit knappen 40 als Uffz einfach nur komisch ausschaut ;) !
Autor: Getulio
« am: 27. Mai 2017, 11:56:57 »

Ich kann mir allerdings schöneres vorstellen, als mit Anfang 40 als unterster Mannschaftsdienstgrad anzufangen

Naja, OG isser ja schon.  ;)

Sehe ich aber genauso, so verzweifelt möchte ich nicht sein, dass ich ernsthaft in Erwägung ziehen müsste, in dem Alter noch als Mannschafter wiedereinzusteigen.
Autor: Tommie
« am: 27. Mai 2017, 10:15:18 »

Vor ca. 17 Jahren hatte ich meinen Wehrdienst bei der Bundeswehr gemacht. Entlassen wurde ich als Obergefreiter.

Klingt für mich nach ehemaligem Grundwehrdienstleistenden ohne BFD-Anspruch, aber ich kann mich ja täuschen ... ;) !
Autor: KlausP
« am: 27. Mai 2017, 09:30:46 »

Oha, sprich ein Zwölfer, der seinen BFD-Anspruch voll genutzt hat und sich danach wieder verpflichtet, steht dann nach DZE mit leeren Händen da?

So sieht das aus. 60 Monate BFD-Anspruch ist nun mal die Obergrenze gemäß SVG, egal ob als SaZ 12 oder SaZ 25. Siehe § 5 (4) Ziffer 9. SVG
Autor: Andi8111
« am: 27. Mai 2017, 09:23:43 »

So ungefähr^^
Autor: T.Z.
« am: 27. Mai 2017, 09:19:26 »

Oha, sprich ein Zwölfer, der seinen BFD-Anspruch voll genutzt hat und sich danach wieder verpflichtet, steht dann nach DZE mit leeren Händen da?
Autor: KlausP
« am: 27. Mai 2017, 09:06:33 »

Dazu muss man aber auch anmerken, dass bei ehemaligen SaZ, die ihren "alten" BFD-Anspruch ausgeschöpft haben, dieser auf den neu erworbenen Anspruch angerechnet wird. Wenn also ein früherer SaZ 4 seinen damaligen 6monatigen Anspruch genutzt hat, bleiben ihm nach neuem Recht noch 54 Monate.
Autor: Tommie
« am: 27. Mai 2017, 08:23:34 »

Wie darf ich mir das überhaupt vorstellen, wenn man mit Ende 30 für 12 Jahre bei der Bundeswehr anfängt? Sprich: Mit Anfang 50 endet der Dienst ... und dann? Ich stelle es mir sehr schwierig vor, dann nochmal im Zivilen Fuß zu fassen.

Ein SaZ 12 hat aktuell 60 Monate BFD-Anspruch, der komplett nach der Dienstzeit ansteht. Heißt im Klartext, dass jemand, der mit 38 Jahren bei der Bundeswehr eingestellt wird als SaZ 12, dann mit 50 Jahren entlassen wird, bis 55 seinen BFD-Anspruch hat, in dem er bei Vorliegen der Voraussetzungen (Abitur!) z. B. ein komplettes Master-Studium in Mindestzeit abschließen könnte, bevor er dann auf den freien Arbeitsmarkt kommt oder arbeitslos wird ;) !
Autor: Flexscan
« am: 27. Mai 2017, 08:03:17 »

viele spekulieren wohl auf den BS.
Ansonsten hat man ja noch den BFD mit dem man einiges anfangen kann. Der ist ja nach 12 Jahren auch nicht ohne, damit sollte man nicht allzu schnell in Harz4 abrutschen.

Ich kann mir allerdings schöneres vorstellen, als mit Anfang 40 als unterster Mannschaftsdienstgrad anzufangen und Befehle von jemanden entgegenzunehmen, der mein Kind sein könnte.
Von den körperlichen Beschwerden mal abgesehen.
Autor: T.Z.
« am: 27. Mai 2017, 07:17:53 »

Wie darf ich mir das überhaupt vorstellen, wenn man mit Ende 30 für 12 Jahre bei der Bundeswehr anfängt? Sprich: Mit Anfang 50 endet der Dienst ... und dann? Ich stelle es mir sehr schwierig vor, dann nochmal im Zivilen Fuß zu fassen.
Autor: Tommie
« am: 26. Mai 2017, 18:51:31 »

3. Ich hatte einen Bandscheibenvorfall, der jetzt aber kein Problem mehr ist. Schränkt das ein? (wurde nicht operiert)

Hierzu lässt sich sagen, dass auch Sie nicht jünger werden und deshalb damit rechnen sollten, wegen dieses Bandscheibenvorfalles ausgemustert zu werden! Bringen Sie alle Unterlagen mit zur Musterung und warten Sie ab, was der Musterungsarzt dazu sagt! Rechnen Sie damit, dass man Sie zu einem Bundeswehrarzt oder in ein BwKrhs überweisen wird, dass ein Facharzt der Bundeswehr hierzu Stellung nehmen kann. Wenn man Sie mit 38 Jahren als SaZ 12 (Beispiel!) einstellen sollte, dann werden Sie noch innerhalb Ihrer Verpflichtungszeit 50 Jahre alt sein. Bis dahin hat sich eventuell ein wenig mehr aus diesem Bandscheibenvorfall ergeben, so dass die Bundeswehr von einer Einstellung absehen kann! Ihr persönliches Empfinden zu den Einschränkungen durch diesen Bandscheibenvorfall ist dazu nicht maßgeblich. Wichtig ist nur, was der Bundeswehrarzt dazu sagt ...
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