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Autor Thema: DU-Verfahren in der Bundeswehr - Dauer, Ablauf,etc  (Gelesen 45999 mal)

Gast_1311

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DU-Verfahren in der Bundeswehr - Dauer, Ablauf,etc
« am: 09. Februar 2012, 21:21:19 »

Guten Abend zusammen.

Ich möchte mich informieren, wie der Ablauf des DU-Verfahrens sind und möchte gleichzeitig wissen, welche Ansprüche ich in Sachen Job habe.

Kurz zum Thema: Ich bin jetzt das 4. Jahr bei der Bundeswehr (DE: 01.01.2009; DZE (normalerweise): 31.12.2017). Zur Zeit bin ich noch als SaZ 4 zwischengestuft, da ich meine ursprünglich geplante ZAW noch nicht abgeschlossen habe. Da ich in den letzten Monaten diverse Probleme in der Familie etc hatte und u.A. magersüchtig war, bin ich nun seitens meines Truppenarztes verpflichtet gewesen, zur Dienst- und Verwendungsfähigkeitsprüfung in ein Bundeswehrkrankenhaus zu gehen.

Dieser Besuch erfolgte; ich wurde für 8 Tage stationär aufgenommen und die Ärzte sind zu dem Entschluss gekommen, dass es das beste sei, mich vorzeitig aus der Bundeswehr via DU-Verfahren zu entlassen.

Meine Frage ist nun wie der Ablauf des DU-Verfahrens etc ist. Ich würde gerne wissen, ob...

1. ich einen Anspruch auf Entlassungsgeld habe; wenn ja, wie viel? Wird das Ganze mit meiner bisher geleisteten Dienstzeit verrechnet und ich bekomme dann zwar nicht das komlette Entlassungsgeld als SaZ 4, sondern einen kleinen Bruchteil weniger?

2. Wie lange dauert es, bis ich wirklich aus der Bundeswehr entlassen werde, sprich, wie lange dauert der Ablauf ?

3. Sollte das Verfahren bspw. 10 Monate dauern und ich werde bis zur Entlassung KzH geschrieben: Darf ich dann trotz dem einer anderen Tätigkeit nachgehen? Ich hätte theoretisch noch die Chance auf einen Ausbildungsplatz und die Ausbildungen beginnen ja meistens am 01.08. des Jahres. Darf ich, sollte ich bis dahin noch keinen endültigen Bescheid erhalten habe, dieser Tätigkeit nachgehen bzw die Ausildung schon beginnen? (Natürlich unter der Voraussetzung, dass ich dies der Bundeswehr und meiner WBV mitteile wg. ggf. Versteuerung der Geldsachen etc.)

Über rasche Antworten freue ich mich sehr ! Schönen Abend noch.
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ulli76

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Antw:DU-Verfahren in der Bundeswehr - Dauer, Ablauf,etc
« Antwort #1 am: 09. Februar 2012, 21:38:05 »

Zum DU-Verfahren an sich:
Dein Chef wird auf Empfehlung des Truppenarztes einen 90/5er auf Verwendungsfähigkeit erstellen.
Der Truppenarzt wird dieses wahrscheinlich mit "dauerhaft nicht verwendungsfähig- DU-Verfahren empfohlen" beantworten.
Danach dauert das Ganze ne Weile. Chef schickt das 90/5er an die SDBw zur Prüfung. Irgendwann kommt das Ding zurück mit der Entscheidung, ob ein DU-Verfahren eingeleitet wird oder nicht (meistens ja). Dann gibt´s nen 2. 90/5er auf Dienstfähigkeit und es muss ein truppenärztliches Gutachten erstellt. Das geht dann durch verschiedene Instanzen, Chef muss noch Stellung nehmen und du wirst auch angehört.
Am Ende kommt das Ding zurück und üblicherweise lautet dann die Entscheidung, dass du dauerhaft nicht dienstfähig bist und die Entlassung wird eingeleitet.
Am Ende hast du noch die Möglichkeit einer 3-monatigen "Kündigungsfrist".
Das Verfahren wird ca. 6-9 Monate dauern.

Zu den finanziellen Aspekten:
Du kannst einen Antrag auf Nebentätigkeit stellen, dem wird aber in der Regel nicht stattgegeben und schon gar nicht für eine Vollzeitausbildungsmaßnahme.
Man wird davon ausgehen, dass du auch Dienst tun könntest, wenn du zivil ne Ausbildung machen kannst.Immerhin weiss die Bundeswehr ja nicht, wie das Verfahren ausgeht und du bekommst deine normalen Dienstbezüge weiter.

Die anderen Ansprüche berechnen sich dann nach der tatsächlich geleisteten Dienstzeit.
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Gast_1311

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Antw:DU-Verfahren in der Bundeswehr - Dauer, Ablauf,etc
« Antwort #2 am: 09. Februar 2012, 22:37:33 »

Danke für die schnelle Anwort. Kann man das Verfahren ggf. ein wenig beschleunigen? Durch Chef / Spieß o.Ä.? 
« Letzte Änderung: 10. Februar 2012, 08:55:01 von schlammtreiber »
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KlausP

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Antw:DU-Verfahren in der Bundeswehr - Dauer, Ablauf,etc
« Antwort #3 am: 09. Februar 2012, 22:58:33 »

So ist eben das vorgeschriebene Procedere bei einem DU-Verfahren. Erst die Personal bearbeitende Stelle (in Ihrem Fall die SDBw) entscheidet nach eingehender Prüfung, ob Sie entlassen werden, wenn in der Bundeswehr kein Dienstposten gefunden wird, auf dem man Sie noch einsetzen kann. Das hat was mit Fürsorge zu tun, man setzt Sie eben nicht sofort auf die Straße, wenn Sie gesundheitliche Probleme haben. Beschleunigen kann da weder Ihr Chef noch Ihr Spieß oder Ihr Truppenarzt irgend etwas und die Empfehlung des Facharztes am BWK ist eben nur eine Empfehlung. Ich rate Ihnen, sich dringend mit dem zuständigen Sozialdienst in Verbindung zu setzen, falls Ihr Chef oder Ihr Spieß diesen nicht schon eingeschaltet haben.
« Letzte Änderung: 10. Februar 2012, 08:55:28 von schlammtreiber »
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ulli76

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Antw:DU-Verfahren in der Bundeswehr - Dauer, Ablauf,etc
« Antwort #4 am: 09. Februar 2012, 23:09:12 »

Nein, das Verfahren lässt sich nicht verkürzen. Liegt daran, dass zu viele Soldaten diesen Weg nutzen, um sich frühzeitig aus der Bundeswehr zu verpissen.
Für dich scheint es ja auch nen ganz praktischer Weg zu sein, raus zu kommen. Soldaten, die nicht gehen wollen, versucht man üblicherweise zu therapieren, bevor man ein DU-Verfahren empfiehlt.

Alternative wäre ein Antrag auf Dienstzeitverkürzung.
Achso- wer sagt denn, dass du nen Jahr zu Hause sitzen sollst. Was spricht dagegen, einfach zu arbeiten, bis das nächste Ausbildungsjahr anfängt?
Und was spricht dagegen, im Folgejahr ganz normal ne Ausbildung zu machen?
Warum soll die Bundeswehr dir das jetzt auch noch finanzieren?
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Gast_1311

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Antw:DU-Verfahren in der Bundeswehr - Dauer, Ablauf,etc
« Antwort #5 am: 09. Februar 2012, 23:21:08 »

Das sind bei mir aber keine körperlichen Probleme sondern psychische.... Deswegen kann ich das auch nicht nachvollziehen warum die Bundeswehr mich dann ggf. noch auf einen anderen Dienstposten setzen will. Wäre ich n Techniker und hätte starke Rückenprobleme, sodass da n DU-Verfharen eingeleitet wird, könnte ich es ja da nachvollziehen, dass die SDBw dann sagt "Entlassung nein, wg. körperlichen Problemen. Stattdessen rückenschonender Job, z.B. Innendienst oder so

Auch ich bin nicht im Truppendienst sondern im allg. Fachdienst, aber das spielt hier ja nicht so eine wichtige Rolle...

Der Disziplinarvorgesetzte wird morgen informiert und Montag werde ich auch direkt in die Stammeinheit fahren um das ganze in die Wege zu leiten, schließlich bin ich der Meinung, dass das DU-Verfahren auch was an der Kooperation zwischen Diszipl-Vorg. und Truppenarzt zu tun hat.. Auf die beiden ist aber Verlass, da bin ich mir mehr als sicher!...

Mit dem Sozialdienst werde ich mich ebenfalls kommende Woche in Verbindung setzen, vielleicht habe ich ja Glück, dass die vom SD dann zustimmen bzw mir diese Erlaubnis erteilen, dass ich ggf. noch vor Abschluss des DU-Verfahrens eine Ausbildung machen darf, bei der ich dann halt entweder keinen Sold mehr aus Seite der Bundeswehr beziehe oder halt eben die Ausbildungsvergütung; wäre mir beides gleich....

Ich hoffe wirklich nur lediglich darauf, dass das alles zügig von der Bühne geht...

« Letzte Änderung: 10. Februar 2012, 08:56:22 von schlammtreiber »
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Gast_1311

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Antw:DU-Verfahren in der Bundeswehr - Dauer, Ablauf,etc
« Antwort #6 am: 09. Februar 2012, 23:38:15 »

Vielen Dank jedenfalls für die Hilfe... Sollte Ihnen / Euch nochwas einfällen, bin ich für weitere Vorschläge / Antworten jederzeit dankbar....
« Letzte Änderung: 10. Februar 2012, 08:57:17 von schlammtreiber »
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Ralf

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Antw:DU-Verfahren in der Bundeswehr - Dauer, Ablauf,etc
« Antwort #7 am: 10. Februar 2012, 05:33:42 »

Du kannst auch auf jegliche Fristen verzichten um das Verfahren etwas zu beschleunigen.
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schlammtreiber

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Antw:DU-Verfahren in der Bundeswehr - Dauer, Ablauf,etc
« Antwort #8 am: 10. Februar 2012, 08:58:43 »

Ich habe mal alle ausgekotzten Teile und die Bezüge anderer User darauf entfernt.
Der Thread ist dadurch extrem geschrumpft aber wenigstens wieder lesbar.
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ulli76

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Antw:DU-Verfahren in der Bundeswehr - Dauer, Ablauf,etc
« Antwort #9 am: 10. Februar 2012, 13:25:28 »

Nochmal- das Verfahren kann weder von Chef noch von Spieß beschleunigt werden. Das braucht einfach seine Zeit, weil die zuständigen Stellen sehr gut ausgelastet sind.

Alternative wäre ein Antrag auf Dienstzeitverkürzung. Das geht manchmal schneller.
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Atari

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Antw:DU-Verfahren in der Bundeswehr - Dauer, Ablauf,etc
« Antwort #10 am: 17. Juli 2012, 17:13:26 »

Hi @ all

Sorry das ich das hier nochmal Ausgrabe.
Aber bei mir sieht das ganz ähnlich aus mit dem DU - Verfahren, den Ablauf und das ganze konnte ich mir mittlerweile aneignen. Mich würde nur noch Interessieren wie das mit denn BFD Ansprüchen aussieht? Da mir so etwas gesagt wurde.
Also zur Frage:
Sollte das DU - Verfahren durchgehen wird dann etwas an den BFD Ansprüchen gekürzt, wenn man noch ca. 7 Monate ( ab heute ) bis zum Beginn hat ? (SaZ 12)
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wolverine

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Antw:DU-Verfahren in der Bundeswehr - Dauer, Ablauf,etc
« Antwort #11 am: 17. Juli 2012, 17:29:08 »

Wenn Sie keine 12 Jahre Dienstzeit haben, bekommen Sie BFD-Leistungen eines Z 8 (also Klartext: Z 12 - 1 Tag = Z 8 BFD)
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Atari

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Antw:DU-Verfahren in der Bundeswehr - Dauer, Ablauf,etc
« Antwort #12 am: 17. Juli 2012, 17:32:47 »

Danke für die schnelle Antwort
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Antw:DU-Verfahren in der Bundeswehr - Dauer, Ablauf,etc
« Antwort #13 am: 14. August 2012, 22:21:40 »

Zu dem BFD Anspruch habe ich auch nochmal eine Frage. Ich bin in der selben Situation. SaZ12 im 10Dienstjahr und noch 9 Monate zum BFD. Nach dem neuen Reformbegleitgesetz können Soldaten auf Zeit auch verkürzen ohne ihre Ansprüche zu verlieren. Nun die Frage warum soll das beim Du verfahren nicht du funktionieren? Und was ist wenn ich als soldat sage ich möchte trotzdem meine zeit dienen und das du verfahren läuft??
Ist es nicht traurig, dass man soviel machen muss aber nirgends richtig aufgeklärt wird.

Kameradschaftliche Grüße
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Antw:DU-Verfahren in der Bundeswehr - Dauer, Ablauf,etc
« Antwort #14 am: 14. August 2012, 22:34:14 »

Wo bist du über was nicht richtig aufgeklärt worden?
Wenn du Fragen zum DU-Verfahren an sich hast, kannst du im SanBereich fragen, wenn es um die finanziellen Ansprüche geht, ist der Sozialdienst der Bundeswehr zuständig.

An sich ist das ganz einfach: Mit dem Reformbegleitgesetz kann die Bundeswehr Soldaten los werden, die sie nicht mehr braucht. Das heisst nicht, dass jeder Soldat darüber gehen kann, sondern an sich nur die, die wegen der Reform "über" sind.

Mit dem DU-Verfahren entlässt dich die Bundeswehr, weil du auf keinem Dienstposten mehr sinnvoll eingesetzt werden kannst. Warum sollten dir dann alle Ansprüche erhalten bleiben?

Du wirst im Rahmen des DU-Verfahrens mehrfach angehört. Da kannst du dann äußern, dass du das alles ganz anders siehst und weiter Soldat bleiben kannst und willst. Diese Äußerungen werden dann bei den Entscheidungen berücksichtigt.
Das Verfahren ist ja so angelegt, dass es erstmal einen Vorschlag gibt, dich zu entlassen- und das wird ja geprüft, ob du wirklich aus gesundheitlichen Gründen entlassen werden sollst. Sonst könnte man sich den ganzen Zinober auch sparen und gleich entlassen. Wegen den ganzen Gutachten und Entscheidungen dauert das ja so lange.
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