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Zusammenfassung

Autor: MMG-2.0
« am: 24. September 2019, 13:27:31 »

Die Zulässigkeit ist doch geklärt!
Autor: Tasty
« am: 24. September 2019, 07:15:59 »

.... (z.B.: "zivile Gäste werden gebeten, rustikale der Witterung entsprechende Bekleidung zu tragen, Soldaten als Gäste den Feldanzug").

...sagt nur nichts darüber aus, was zulässig ist sondern nur, was der Veranstalter sich wünscht.
Autor: KlausP
« am: 24. September 2019, 07:05:46 »

Zitat
... Auch beim restlichen "Tag der offenen Tür" war der Feldanzug offenbar der übliche Anzug, soweit sich das anhand veröffentlichter Fotos sagen läßt. ...

Da müsste man sich am Befehl für die Durchführung orientieren (gut, auf den durften nur die Soldaten der teilnehmenden Einheiten Zugriff haben). Oft steht sowas auch in den Flyern oder den öffentlichen Aushängen zu solchen Veranstaltungen (z.B.: "zivile Gäste werden gebeten, rustikale der Witterung entsprechende Bekleidung zu tragen, Soldaten als Gäste den Feldanzug"). Selber schon mehrfach in ähnlicher Form bei uns im StO gelesen.
Autor: Pericranium
« am: 23. September 2019, 23:07:17 »


Der Sportanzug hätte wohl eher nicht getragen werden dürfen, da die Vorschrift besagt, dass er außer beim Dienstsport auch beim außerdienstlichen Sport getragen werden darf. Dies verstehe ich so, dass er außerdienstlich nur beim Sport getragen werden darf, denn wenn er außerdienstlich immer getragen werden dürfte, wäre dieser Hinweis ja entbehrlich.  ;)

F_K redete von Sportzeug, nicht vom Sportanzug ;)

Und ich habe gerade nachgelesen. Dann war das damals ja quasi ein Vorschriftenverstoß, wenn man mit dem dienstlich gelieferten Sportanzug zum Truppenarzt ist  :o
Autor: 12345678
« am: 23. September 2019, 22:35:54 »

Nochmal: Ein Gelöbnis, bei dem üblicherweise auch Truppenfahnen präsentiert werden, "besucht" ein Soldat, gerade ein Offizieranwärter, eben im "passenden" Anzug - und dies ist der Dienstanzug, NICHT im Feldanzug.

Ich habe mich explizit nur auf die Vorschriftenlage und nicht auf die "Etikette"-Frage bezogen. Letztere ließe sich wohl nur "lageabhängig" beantworten, da Gelöbnisse auch im Feldanzug durchgeführt werden können, und dann muss es jedenfalls innerhalb umschlossener militärischer Anlagen nicht unbedingt "unpassend" sein, wenn zuschauende Soldaten ebenfalls den Feldanzug tragen.
Im konkreten Fall (Tag der offenen Tür am 24.08.2019 in Merzig) fand offenbar tatsächlich gar kein Gelöbnis, sondern ein Appell statt, bei dem der Feldanzug getragen wurde. Auch beim restlichen "Tag der offenen Tür" war der Feldanzug offenbar der übliche Anzug, soweit sich das anhand veröffentlichter Fotos sagen läßt. Insofern kann man wohl "ex post" folgern, dass das Tragen des Feldanzugs situativ nicht unangemessen gewesen wäre.

(Ja, "rechtlich" mag er auch Sportzeug tragen dürfen - ist halt nur einfach grober Schwachfug ... )

Der Sportanzug hätte wohl eher nicht getragen werden dürfen, da die Vorschrift besagt, dass er außer beim Dienstsport auch beim außerdienstlichen Sport getragen werden darf. Dies verstehe ich so, dass er außerdienstlich nur beim Sport getragen werden darf, denn wenn er außerdienstlich immer getragen werden dürfte, wäre dieser Hinweis ja entbehrlich.  ;)
Autor: RefüPerser d.R.
« am: 12. September 2019, 12:04:22 »

Wir können uns jetzt übrigens für den TE die Antworten sparen, da sie für ihn seit dem 24.08.19 obsolet sind. Aber vielleicht hilft es ja anderen.  ;)
Autor: HubschrauBär
« am: 12. September 2019, 09:48:09 »

Und wenn kein Dienstanzug greifbar ist (aus welchen Gründen auch immer) ist man bei so einer Veranstaltung dann im gepflegten zivil immer noch besser aufgestellt als im Feldanzug
Autor: F_K
« am: 11. September 2019, 16:20:03 »

@ PzPiKp360:

Whataboutismus?

Der TE ist, wie hier schon richtig angemerkt wurde, aktiver OA, hat also einen DA im Ausstattungssoll und wird sicher damit ausgestattet sein.
Autor: PzPiKp360
« am: 11. September 2019, 16:10:25 »

Manchmal muss man erstmal einen DA haben...  ::)
Autor: RefüPerser d.R.
« am: 11. September 2019, 15:52:37 »

Wer beim Gelöbnis in FA zugegen ist, wird in der Regel für Funktionspersonal gehalten. Es gehört sich einfach nicht. Nicht jede Regel ist irgendwo niedergeschrieben !
Autor: F_K
« am: 11. September 2019, 14:54:59 »

Ach 12345678,

Nochmal: Ein Gelöbnis, bei dem üblicherweise auch Truppenfahnen präsentiert werden, "besucht" ein Soldat, gerade ein Offizieranwärter, eben im "passenden" Anzug - und dies ist der Dienstanzug, NICHT im Feldanzug.

(Ja, "rechtlich" mag er auch Sportzeug tragen dürfen - ist halt nur einfach grober Schwachfug ... )
Autor: 12345678
« am: 11. September 2019, 14:19:17 »

Nunja, wie kommt er zu der fremden Kaserne?
Zivil oder DA und dann auf der Toilette "umziehen", und so tun, als wäre es "seine" Kaserne?

In der Tat müsste man sich dazu in der Kaserne umziehen. So tun, als wäre es "seine" Kaserne bräuchte man dabei aber nicht, da die Regeln zum Tragen der Uniform nur zwischen innerhalb und außerhalb umschlossener militärischer Anlagen unterscheiden, d. h. sie gelten für jede Kaserne und nicht nur für die, in der man stationiert o. ä. ist.
Autor: F_K
« am: 10. September 2019, 19:53:46 »

Nunja, wie kommt er zu der fremden Kaserne?

Zivil oder DA und dann auf der Toilette "umziehen", und so tun, als wäre es "seine" Kaserne?

Kann man machen, ist halt blöd ...
Autor: 12345678
« am: 10. September 2019, 17:41:00 »

Die Vorschrift sieht das Tragen des Feldanzuges ja nur im Dienst und auf dem Heimweg/Weg zum Dienst vor oder?

Dies gilt gem. Ziff. 110 der Anzugordnung außerhalb umschlossener militärischer Anlagen. Dazu, welche Anzugart außer Dienst innerhalb umschlossener militärischer Anlagen getragen werden darf, macht die Vorschrift keine Vorgaben. Damit wäre das Tragen des Feldanzugs für Soldaten außer Dienst innerhalb der Kaserne (und "Tag der offenen Tür" klingt ja nach "in der Kaserne"?) wohl grundsätzlich zulässig, sofern die Kasernenordnung o. ä. nichts anderes besagt.
Inwieweit der Besuch eines Gelöbnisses als Zuschauer im Feldanzug etikettegemäß ist, ist eine andere Frage, vorschriftswidrig ist es aber wohl nicht, sofern das Gelöbnis in der Kaserne stattfindet.
Autor: Andi8111
« am: 20. August 2019, 16:57:09 »

Nicht alles, aber solch hinlänglich bekannten Regeln, welche einem zig Mal bereits untergekommen sein sollten.....
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