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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

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Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Ab wann Beförderung zum Hauptfeldwebel möglich ?  (Gelesen 27725 mal)

Ralf

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Antw:Ab wann Beförderung zum Hauptfeldwebel möglich ?
« Antwort #15 am: 26. Februar 2017, 14:43:55 »

@Tommie: für die StFw gibts seit Ende Januar keine Wartezeiten mehr.

@Tasty: Diese gibts m.E. regelmäßig in den Veröffentlichungen des BAPersBw (Jahresbericht).
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Tasty

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Antw:Ab wann Beförderung zum Hauptfeldwebel möglich ?
« Antwort #16 am: 26. Februar 2017, 16:15:08 »

@Tasty: Diese gibts m.E. regelmäßig in den Veröffentlichungen des BAPersBw (Jahresbericht).

Schlauberger, das weiß ich selber. Wenn ich den zur Hand hätte, wäre meine Frage überflüssig gewesen.
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Ralf

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Antw:Ab wann Beförderung zum Hauptfeldwebel möglich ?
« Antwort #17 am: 26. Februar 2017, 16:26:07 »

Ich war nicht der Meinung, dass du das wüsstest, wenn du so fragst, da du öfters Fragen stellst, die man ohne weiteres nachlesen kann. Aber danke für das Kompliment. Dann besorge sie dir halt. Wird wohl noch Zeit haben bis zum nächsten Werktag.
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Tommie

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Antw:Ab wann Beförderung zum Hauptfeldwebel möglich ?
« Antwort #18 am: 27. Februar 2017, 07:41:10 »

@Tommie: für die StFw gibts seit Ende Januar keine Wartezeiten mehr.

Tja, Ralf, das ist die Theorie ;D ! Die Praxis schaut dann so aus, dass ich hier im Beritt drei Kandidaten habe, die seit 01.01.2017 zur Beförderung zum Stabsfeldwebel anstehen, aber immer noch Hauptfeldwebel sind! Auch im PersWisys sehe ich sie noch nicht in die entsprechende Stelle eingewiesen!
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Ralf

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Antw:Ab wann Beförderung zum Hauptfeldwebel möglich ?
« Antwort #19 am: 27. Februar 2017, 09:50:12 »

Die Übersicht des BAPersBw mit den Beförderungsanwärtern Ende Januar ist gerade erst heraus, dort steht "0". Es sind ja auch ausreichend Planstellen vorhanden. Da gibt es mglw. andere Gründe, bis hin zu "ist auf dem Postweg", "vergessen" o.ä. Kannst mal nachhorchen, wie das kommt.
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Tommie

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Antw:Ab wann Beförderung zum Hauptfeldwebel möglich ?
« Antwort #20 am: 27. Februar 2017, 09:53:47 »

Üblicherweise entdecke ich zuerst im PersWiSys die Einweisung in die Planstelle und anschließend kommt zeitnah die Urkunde bei uns vorbei ;) ! Aber bei allen dreien ist noch nicht einmal die Einweisung erfolgt! Das könnte allerdings auch damit zu tun haben, dass man in Kölle seit letztem Donnerstag die Pappnase im Gesicht hat und könnte nächste Woche, wenn man dort wieder aus dem Koma aufwacht, erledigt sein ...
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Tasty

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Antw:Ab wann Beförderung zum Hauptfeldwebel möglich ?
« Antwort #21 am: 27. Februar 2017, 11:36:21 »

Aber bei allen dreien ist noch nicht einmal die Einweisung erfolgt! Das könnte allerdings auch damit zu tun haben, dass man in Kölle seit letztem Donnerstag die Pappnase im Gesicht hat  ...

Dass seit letztem Donnerstag auf der gesamten Rheinschiene nichts mehr läuft ist wohl wahr. Das ist jedes Jahr so und auch keineswegs verwerflich. Aber Weiberfastnacht war am 23. Februar. Du schriebest, dass die 3 Kameraden seit dem 01. Januar die Voraussetzungen erfüllen - das wären 38 Arbeitstage, an denen das bei BAPers hätte erledigt werden können, aber de facto wohl nichts passiert ist. Statt dessen werden Berichte zur Selbsteweihräucherung geschrieben, in denen "0" steht obwohl draußen Kameraden immer noch auf ihre Urkunde warten.
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Ralf

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Antw:Ab wann Beförderung zum Hauptfeldwebel möglich ?
« Antwort #22 am: 27. Februar 2017, 12:01:34 »

Es waren einige tausend Beförderungen ab Januar, die es zu erstellen galt, ob man da von " de facto ist nichts passiert" sprechen kann? Ob das mit Selbstbeweihräucherung zu tun hat, mag wahrscheinlich deinem latent kritischen Geist entspringen und wundert mich nicht. Wäre ja mal etwas anderes, wenn du die positiven Seiten herauheben würdest. Aber es ist kein Verdienst des BAPersBw und somit dafür auch nicht geeignet sich zu beweihräuchern. Es ist eine nüchterne Statistik, die jeden Monat angefertigt wird und ein Routinevorgang darstellt
Warum stößt es mir auf, denn du von "Kameraden" sprichst?
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Tasty

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Antw:Ab wann Beförderung zum Hauptfeldwebel möglich ?
« Antwort #23 am: 27. Februar 2017, 12:11:41 »

Warum stößt es mir auf, denn du von "Kameraden" sprichst?

Vielleicht weil es meiner Grundeinstellung entspricht, zunächst mal für jeden das beste rauszuholen und man bei anderen (nein damit meine ich nicht Dich persönlich) den Eindruuck hat, dass sie mutwillig alle Regeln, Vorschriften und Gesetze so auslegen, dass um Himmels willen bloß keiner einen Vorteil hat, sich manche in Einzelfällen so aufführen, dass man nicht umhin kommt zu glauben, sie gäben sich alle Mühe ihren Kameraden den größtmöglichen Schaden zuzufügen statt die Dinge mit einem generellen und weitreichenden Wohlwollen ihren Kameraden gegenüber zu bearbeiten und vorhandene Freiräume bestmöglich zu nutzen.
Für mich steht der Mensch im Mittelpunkt - ganz besonders im Bereich der Personalführung.
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F_K

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Antw:Ab wann Beförderung zum Hauptfeldwebel möglich ?
« Antwort #24 am: 27. Februar 2017, 12:17:22 »

@ Tasty:

Auf der Suche nach neuen Freunden?

Wir können feststellen, das BAPersBw also einige Tausend Beförderungen zum HptFw zum Januar bearbeitet hat - und auch den "Willen" hat, jeden möglichst zeitgerecht zu befördern.

Warum hier wenige Einzelfälle noch nicht befördert sind (Postweg?) ist völlig unklar - aber Du machst gleich pauschal massive Vorwürfe - und zwar gegenüber einer Personengruppe, die eben auch Kameraden sind (falls Du einer bist, da habe ich langsam Zweifel).

Ist das sachgerecht? Wohl eher nicht ...
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FoxtrotUniform

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Antw:Ab wann Beförderung zum Hauptfeldwebel möglich ?
« Antwort #25 am: 27. Februar 2017, 16:53:34 »

Für mich steht der Mensch im Mittelpunkt - ganz besonders im Bereich der Personalführung.

Ja, aber unter Beachtung der linken und rechten Grenze, wenn man dieses Zitat allgemeingültig anwenden möchte. Denn im Vordergrund steht der Auftrag.

Außerdem lasst nicht außer acht, dass durchaus rückwirkend befördert wird.  ;)
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Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

Tasty

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Antw:Ab wann Beförderung zum Hauptfeldwebel möglich ?
« Antwort #26 am: 27. Februar 2017, 18:33:49 »

Ja, aber unter Beachtung der linken und rechten Grenze, wenn man dieses Zitat allgemeingültig anwenden möchte.
Eben, das meinte ich ja. Eben diese Grenzen kann man zum Wohle des Soldaten auslegen, oder eben zu seinem Nachteil.

Zitat
Außerdem lasst nicht außer acht, dass durchaus rückwirkend befördert wird.  ;)

Vom finanziellen Aspekt des Regelfalles aus gesehen durchaus richtig, da wird bis zu 3 Monate rückwirkend eingewiesen und es entsteht kein Nachteil.
Es gibt aber durchaus Einzelfälle, in denen durchaus ein Nachteil entstehen kann, weil eben zum Zeitpunkt X die Beförderung noch nicht ausgesprochen war und eine rückwirkende Einweisung nicht möglich ist. Das sollte man nicht ausblenden.
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wolverine

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Antw:Ab wann Beförderung zum Hauptfeldwebel möglich ?
« Antwort #27 am: 27. Februar 2017, 18:42:26 »

Ja, aber unter Beachtung der linken und rechten Grenze, wenn man dieses Zitat allgemeingültig anwenden möchte.
Eben, das meinte ich ja. Eben diese Grenzen kann man zum Wohle des Soldaten auslegen, oder eben zu seinem Nachteil.
Nö, INNERHALB der Grenzen hat man Spielraum. Grenzen sind Grenzen.
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miguhamburg1

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Antw:Ab wann Beförderung zum Hauptfeldwebel möglich ?
« Antwort #28 am: 27. Februar 2017, 19:53:39 »

... und im Übrigen gibt es Leute, die an allem etwas auszusetzen haben und daraus gerne Pauschalverdachte/-vorwürfe ableiten.
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Andi

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Antw:Ab wann Beförderung zum Hauptfeldwebel möglich ?
« Antwort #29 am: 28. Februar 2017, 09:28:15 »

Für mich steht der Mensch im Mittelpunkt - ganz besonders im Bereich der Personalführung.

Mensch, da bist du sicherlich der einzige...vor allem, weil du ja nicht mal Personalführungsverwantwortung in der Bundeswehr hast...

Leidest du unter einer pauschalen Hybris? Oder einfach nur unter einer Wahrnehmungsstörung, dass du dich als Zentrum der Welt siehst? Tatsächlich muss ich gestehen, dass ich bisher in keinem deiner Beiträge eine wirklich hilfreiche Botschaft erkennen konnte - außer der Tatsache, dass du offenbar etwas überfordert mit der Welt bist und grundsätzlich unzufrieden mit allem.

Außerdem lasst nicht außer acht, dass durchaus rückwirkend befördert wird.  ;)

Nein, es wird rückwirkend in Planstellen eingewiesen oder eine bereits erlassene Verfügung/Urkunde vielleicht zu spät eröffnen. Eine rückwirkende Beförderung ist nicht möglich. Das führt ja gerade bei Offizieren dazu, dass der Dienstherr da über die Jahrzehnte bares Geld spart, weil für die nächste Beförderung ein bestimmtes Beförderungsdatum ausschlaggebend ist und nicht die Einweisung in eine Planstelle.

Und eine Sache wurde hier bisher noch gar nicht erwähnt, sollte es aber der Vollständigkeit halber: Es gibt tatsächlich auch gesetzliche Hinderungsgründe für Beförderungen.

Gruß Andi
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