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Autor Thema: Dienstzeitverkürzung widersprüchliche Aussagen  (Gelesen 2098 mal)

looks

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Dienstzeitverkürzung widersprüchliche Aussagen
« am: 06. April 2017, 15:53:17 »

Guten Tag,

ich bin SaZ 15 seit dem 01.10.2004 in der Laufbahn der Unteroffiziere m.P. und habe eine ZAW abgeschlossen.
Mein frühester BFD-Anspruch wäre der 01.07.18

Meine derzeitige Verwendung hat eine Mangel-ATN. Durch eine Umstrukturierung seit dem 01.04.17 ist der Personalbedarf gesunken und mein Chef hat mir in Aussicht gestellt einen Ermessensfreistellung zu ermöglichen, da in meiner Einheit keine Engpässe existieren. An der Mangel-ATN hat diese Umstrukturierung leider nichts geändert.

Ich habe schon einen Abschluss sammeln können und wollte daher Im Idealfall im Oktober mit einem Masterstudiengang beginnen. Die restlichen Monate hätte ich mit Resturlaub, angepasst auf die Vorlesungszeit überbrückt.

Da ich leider von unterschiedlichen zuständigen Quellen verschiedene Informationen erhalte stelle ich nun hier meine Fragen:

Ist die Ermessensfreistellung bei mir überhaupt möglich? Laut meiner BFD-Beraterin nicht.
Ein Dienstzeitverkürzungsantrag wird laut Chef mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht durchggehen, meine BFD-Beraterin meint jedoch mit angehängten Informationen zum Studium sollte dies klappen. Ich kann mir dies nur schwer vorstellen und hätte gerne hierzu eine Meinung.
Eine weitere Aussage der BFD-Mitarbeiterin war, dass ich bei einem Masterstudiengang überhaupt nicht früher freigestellt werden würde, da dies als "Zusatzausbildung" zählt.

Leider unterscheiden sich die Informationen vom BFD, Spieß und Chef doch recht deutlich und solche Aussagen wundern mich sehr, deswegen hier die Nachfrage.
Vielen Dank im Voraus für alle konstruktiven Kommentare
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Ralf

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Antw:Dienstzeitverkürzung widersprüchliche Aussagen
« Antwort #1 am: 06. April 2017, 18:14:30 »

Zitat
Ein Dienstzeitverkürzungsantrag wird laut Chef mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht durchggehen
In einer Mangelverwendung, für die anderen ein Zuschlag (also viel Geld, bis zu 25.000,-) für Weiterverpflichtungen gezahlt wird, wird einem Antrag auf Dienstzeitverkürzung nicht stattgegeben werden.
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miT

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Antw:Dienstzeitverkürzung widersprüchliche Aussagen
« Antwort #2 am: 08. April 2017, 09:13:55 »

Zitat
also viel Geld, bis zu 25.000,-)

 :o  wo muss ich unterschreiben und wie schnell kann das Papier bei mir sein?
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Kameradschaftliche Grüße!

Ralf

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Antw:Dienstzeitverkürzung widersprüchliche Aussagen
« Antwort #3 am: 08. April 2017, 09:35:45 »

Bei Erfüllen der Voraussetzungen: eine WV-Erklärung und dann bei Dienstzeitfestsetzung.
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Papierberg

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Antw:Dienstzeitverkürzung widersprüchliche Aussagen
« Antwort #4 am: 08. April 2017, 12:41:18 »

Die unterschiedlichen Aussagen beruhen auch darauf, dass die Ermessensfreistellung eine rein truppendienstliche Personalangelenheit darstellt, während die Förderungsfähigkeit des Studiums - darauf aufsetzend - nach gesonderten rechtlichen Vorschriften des BFD geprüft wird. Natürlich muss beides im Zusammenhang gesehen werden aber das Verfahren ist so gesehen mehrstufig und umfasst mehrere Entscheidungen unterschiedlicher Stellen.
Die Aussage der Förderungsberaterin ist übrigens unabhängig von der Mangelverwendung korrekt, wenn Ihre Ansprüche auf Förderung einer Fachausbildung zeitlich ausreichen, um das Studium auch ohne die Ermessensfreistellung zu realisieren. Dies dürfte bei Ihrer festgesetzten Dienstzeit auch trotz ZAW-Maßnahme vermutlich der Fall sein.
Die üblicherweise hier kursierenden Anmerkungen, dass Eingliederungsziel in der Förderungsplanung einfach noch um zwei Dutzend Promotionsstudiengänge zu erweitern ändern daran nichts. Ziel der Berufsförderung ist die Eingliederung in das zivile Erwerbsleben anhand bestimmter zeitlich und finanziell begrenzter Ansprüche im Zusammenhang mit dem Ausscheiden, nicht jedoch eine Bildungsstufe, die bis zum Lebensende keine Weiterbildung erforderlich macht.
Die individuelle Umsetzung ist in der Praxis gleichwohl nicht immer ganz einfach.
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Deepflight

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Antw:Dienstzeitverkürzung widersprüchliche Aussagen
« Antwort #5 am: 11. April 2017, 12:35:58 »

Die Frage wäre ja auch, ob du wirklich "raus" willst; zwar klingt das in im Post des TE so, aber nur um das nochmal abzufragen.

Wenn du eigentlich bei der BW bleiben möchtest und es dir vorrangig um die Möglichkeit eines Studiums geht, wäre vielleicht die
Frage ob der TE sich um die Offizierslaufbahn bewerben möchtest und dort studieren geht.
Ich kann jetzt zwar nicht die genauen Möglichkeiten dort zitieren, weiß aber, dass die Bundeswehr recht flexible sein kann, wenn Sie will.
Wenn ich es richtig im Kopf habe müsste eine Überführung in die Offz-Laufbahn mit Studium bei festgestellter Eignung und Überführung in
den entsprechenden OA-Dienstgrad gehen.

Wenn das für den TE eine Option ist, wäre ggf. eine Bewerbung und Prüfung für beide Seiten sinnvoll. Der TE kann studieren, die Bundeswehr behält die Mangel-ATN.
Nur mal so als Idee.
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Ralf

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Antw:Dienstzeitverkürzung widersprüchliche Aussagen
« Antwort #6 am: 11. April 2017, 12:46:26 »

Wohl schon über 30 Jahre und damit keine Möglichkeit der Übernahem als OA mit Studium.
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Deepflight

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Antw:Dienstzeitverkürzung widersprüchliche Aussagen
« Antwort #7 am: 11. April 2017, 15:01:00 »

Ja das dachte ich auch, ich meine mich aber erinnern zu können das die Grenzen jetzt gefallen sind oder es da ne Möglichkeit
für Ausnahmeregeln gibt....
Hab irgendwie im Kopf die Grenze wäre jetzt 35, kann mich aber natürlich irren.
Beantragen kann er es ja dennoch...mehr als ne Ablehnung kann ja nicht passieren, wenn die Grenze noch
besteht.

@KlausP weißt du da was genaueres?
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Ralf

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Antw:Dienstzeitverkürzung widersprüchliche Aussagen
« Antwort #8 am: 12. April 2017, 05:31:47 »

Zitat
Ja das dachte ich auch, ich meine mich aber erinnern zu können das die Grenzen jetzt gefallen sind oder es da ne Möglichkeit
für Ausnahmeregeln gibt....
Hab irgendwie im Kopf die Grenze wäre jetzt 35, kann mich aber natürlich irren.
Die Grenze ist bei 30, lässt sich sogar recht einfach selbst recherchieren, bspw. über die SLV. Wäre doch sinnvoll, wenn man einfach mal vorher nachschaut, bevor man Tipps gibt.

Zitat
Beantragen kann er es ja dennoch...mehr als ne Ablehnung kann ja nicht passieren, wenn die Grenze noch
besteht.
Unnötige Arbeit für BAPersBw, oder? Die Zeit lässt sich sicher sinnvoller in andere Dinge investieren.
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