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Autor Thema: Rettungssanitäter  (Gelesen 1317 mal)

1316

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Rettungssanitäter
« am: 17. April 2017, 09:48:40 »

Hallo und Guten Tag,

zur Zeit engagiere ich mich neben dem Dienst als Rettungssanitäter und wollte mal wissen ob ich mir das beim Bund "Annerkennen" lassen kann.

Ich bin nicht im Sanitätswesen sondern bei der Marine und nach beendigung meiner Ausbildung auf einer seegehenden Einheit.

Also,

Bringt mir diese Nebenberuflich erworbene Qualifikation etwas für den Dienst? Außer natürlich das wissen und die Erfahrungen.
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Pericranium

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Antw:Rettungssanitäter
« Antwort #1 am: 17. April 2017, 10:28:00 »

Ich würde mich mal eher drum kümmern, dass du diese Nebentätigkeit genehmigen lässt.
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ulli76

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Antw:Rettungssanitäter
« Antwort #2 am: 17. April 2017, 11:27:37 »

Das ist zwar schön für deine Einheit, dass du eine durchaus verwendbare Zusatzqualifikation hast, das war´s aber auch.

Evtl. kannst du ja den EEH-B (bzw. das Marineäquivalent dazu) machen.
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BSG1966

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Antw:Rettungssanitäter
« Antwort #3 am: 17. April 2017, 12:07:12 »

Den Rettungssanitäter "umschreiben" zu lassen, also ohne notwendigen Lehrgang die ATN dafür zu erhalten, geht nicht.
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Wilfried-der-III

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Antw:Rettungssanitäter
« Antwort #4 am: 17. April 2017, 13:16:59 »

Okey, vielen Dank  :)

@ulli76, darüber werde ich mich Mal informieren. Was ist den in dem Lehrgang bei der Marine anders als beim Heer?

@pericranium, ich freue mich darüber das du weißt das man Nebentätigkeiten anmelden muss. Herzlichen Glückwunsch!! Ist aber überhaupt nicht das Thema. ;)
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Flexscan

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Antw:Rettungssanitäter
« Antwort #5 am: 17. April 2017, 13:49:37 »

auch unentgeltliche Nebentätigkeiten sind dem Dienstherrn anzuzeigen.
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Wilfried-der-III

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Antw:Rettungssanitäter
« Antwort #6 am: 17. April 2017, 14:08:18 »

Dennoch ist es nicht das Thema und völlig unrelevant.  ;D
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wolverine

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Antw:Rettungssanitäter
« Antwort #7 am: 17. April 2017, 15:48:21 »

Doch schon. Wenn man nämlich mit der Nebentätigkeit kommt, um evtl. etwas anerkennen oder umschreiben zu lassen und statt Lob dann erst einmal Tadel erfährt.
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ulli76

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Antw:Rettungssanitäter
« Antwort #8 am: 17. April 2017, 15:58:11 »

Die Nebentätigkeit an sich ist ja auch unproblematisch. Der Dienstherr will es einfach nur wissen.

Der EEH-B ist halt heereslastig, auch wenn er für die Marine gedacht ist. Es gab zumindest früher mal einen Marinelehrgang, der vergleichbar war, weiss aber nicht, wie der hieß und ob es den noch gibt.
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