Autor: Tommie
« am: 20. Januar 2017, 21:30:42 »Die Gesundheitsziffer 6 der ZDv 46/1 regelt alles nähere! Das geht von einer (nahezu folgenlosen!) II6 bis hin zur (doch bedeutend folgenschwereren!) IV6, und nach einer OP zur Metallentfernung findet sowieso eine gewisse Zeit lang keine Einstellung statt. Letztendlich bewertet das der zuständige Musterungsarzt nach den ihm vorgelegten Unterlagen! Es ist auch nicht zwingend, dass das "Metallteil" da wieder raus muss, aber auch dazu nimmt der Musterungsarzt Stellung!