Wenn Sie umziehen möchten, um nicht Pendeln zu müssen, unterstützt Sie der Dienstherr, indem er nahezu alle Kosten rund um den Umzug bezahlt.
Der erste Schritt ist, dass Sie VOR Einstellung eine Kopie Ihres aktuellen Mietvertrages vorlegen und um die ZUSAGE der Umzugskostenvergütung (UKV) bei Einstellung bitten.
Klären Sie auch, wann diese bei Ihnen WIRKSAM wird.
Bei Soldaten ist dies regelmäßig erst nach Ablauf der Probezeit bzw. der Eignungsübung.
Die Frage ist, was gilt in Ihrem Fall als angehender Beamter ??
Dies ist wichtig, da man erst ab Wirksamkeit der UKV die Leistungen in Anspruch nehmen kann.
Klären Sie auch, wer ab Einstellung für Sie zuständig ist, um bzgl des Umzugs beraten zu werden und auch für die gesamte Abwicklung.
Lassen Sie sich dann auch beraten !!!
Von der Einstellung bis zur Wirksamkeit der UKV erhalten Sie Trennungsgeld, 1 Reisebeihilfe im Monat und wenn keine unentgeltliche Unterkunft verfügbar ist, auch Geld für eine TG-Unterkünft. z.B. ein möbliertes Zimmer.
Sie beantragen in dieser Zeit TG wie jemand, dem die UKV nicht zugesagt wurde.
Ab dem Tag der Wirksamkeit der UKV gelten
neue Regeln.
Sie müssen dann einen speziellen TG-Antrag stellen.
TG bei ZUSAGE der UKV.
Dann bewilligt die Verwaltung für weitere 3 Monate TG.
In dieser Zeit soll der Umzug abgewickelt werden.
Also Wohnung suchen...anmieten...alte Wohnung kündigen...Umzugsunternehmen auswählen... etc.
Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.gesetze-im-internet.de/bukg_1990/BJNR268210990.htmlhttp://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/BMI-DI5-1005-A002.htmhttps://www.bundeswehr.de/portal/a/bwde/start/verwaltung/umzug/umzuginland/!ut/p/z1/04_Sj9CPykssy0xPLMnMz0vMAfIjo8zinSx8QnyMLI2MfMJ8TQw8Tf08nAMtAgwNggz1wwkpiAJKG-AAjgb6wSmp-pFAM8xxmmFuoh-sH6UflZVYllihV5BfVJKTWqKXmAxyoX5kRmJeSk5qQH6yI0SgIDei3KDcUREAqXzvIA!!/dz/d5/L2dBISEvZ0FBIS9nQSEh/Die im Link zu findende "Umzugsfibel für Soldaten" gilt zu 99 % auch für Beamte und Arbeitnehmer im ÖD Bund.